Prozess gegen Westenthaler muss wiederholt werden

Peter Westenthaler
Peter WestenthalerAPA/HERBERT PFARRHOFER
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Der Ex-FPÖ- und BZÖ-Politiker wurde in erster Instanz von den Vorwürfen des schweren Betrugs und der Untreue freigesprochen. Der OGH hob das Urteil nun auf. Das BZÖ muss 250.000 Euro zahlen.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Donnerstag den Freispruch gegen den ehemaligen FPÖ- und BZÖ-Politiker Peter Westenthaler aufgehoben. Der Prozess wegen schweren Betrugs und Untreue als Beteiligter muss nun wiederholt werden. Der OGH-Senat (Vorsitz: Hans-Valentin Schroll) gab damit den Nichtigkeitsbeschwerden der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft Folge. Maßgeblich waren dafür zahlreiche Begründungs- und Feststellungsmängel im Ersturteil.

Ein Wiener Schöffensenat hatte im März 2015 keine ausreichenden Beweise gesehen, um Westenthaler wegen schweren Betrugs und Untreue als Beteiligter schuldig zu erkennen. In dem Verfahren ging es um eine im Sommer 2006 auf Basis einer Scheinrechnung erfolgte Zahlung von 300.000 Euro der Österreichischen Lotterien an eine BZÖ-Agentur sowie um eine im Dezember 2004 vom Nationalrat genehmigte Subvention in Höhe von einer Million Euro an die Bundesliga. Diese sollte der forcierten Förderung des Fußball-Nachwuchses dienen, wurde aber angeblich zweckwidrig verwendet. Westenthaler und sein Co-Vorstand Thomas Kornhoff, die damals an der Spitze der Bundesliga standen, sollen mit der Million einen Vergleich finanziert haben, um eine gegen die Bundesliga gerichtete Drittschuldner-Klage abzuwenden. 

BZÖ zur Zahlung von 250.000 Euro verurteilt 

Auch die erstinstanzliche Entscheidung hinsichtlich der Abschöpfung der besagten 300.000 Euro hielt der höchstrichterlichen Prüfung nicht stand. Wie der OGH feststellte, wäre dabei nach dem Netto-Prinzip vorzugehen gewesen. In diesem Punkt entschied der OGH gleich in der Sache selbst und trug dem BZÖ nach Abzug der Umsatzsteuer die Rückzahlung von 250.000 Euro an die Lotterien auf, "unabhängig davon, ob die Steuer entrichtet worden ist oder nicht", wie der Senatsvorsitzende Schroll bemerkte.

Peter Westenthaler, der sich im Justizpalast noch wortreich für sich und Kornhoff ins Zeug gelegt hatte ("Der Freispruch war eine logische Konsequenz. Wir haben uns nichts zuschulden kommen lassen"), reagierte auf den Umstand, dass er sich neuerlich einem Schöffenverfahren stellen muss, nicht unbedingt überrascht, aber zumindest mit einem Anflug von Verbitterung. "Das Verfahren geht jetzt ins siebente Jahr", bemerkte er gegenüber Journalisten. Das sei "eine weitere Belastung" und mit "persönlichem und wirtschaftlichem Druck" verbunden.

Das BZÖ erklärte, die Rückzahlung der 250.000 Euro sei "kein Problem". Das Geld sei ja beschlagnahmt worden und liege auf einem Treuhandkonto."Das BZÖ geht deswegen nicht in Konkurs", so der Kärntner Landtagsabgeordnete Korak.

(APA/Red. )

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