Grasser klagt Steuerberater: Gericht sieht Verjährung

Karl-Heinz Grasser (Bild vom 13. Jänner dieses Jahres, Grasser begleitete seine Frau zu einem in Innsbruck geführten Zivilprozess) bekam im Rahmen seiner Schadenersatzklage in erster Instanz recht, in zweiter Instanz musste er in einem Teilbereich eine Niederlage einstecken.
Karl-Heinz Grasser (Bild vom 13. Jänner dieses Jahres, Grasser begleitete seine Frau zu einem in Innsbruck geführten Zivilprozess) bekam im Rahmen seiner Schadenersatzklage in erster Instanz recht, in zweiter Instanz musste er in einem Teilbereich eine Niederlage einstecken.APA/EXPA/Jakob Gruber
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Die Klage von Karl-Heinz Grasser gegen seinen früheren Steuerberater wurde nun in zweiter Instanz geprüft: Dabei musste der Ex-Finanzminister einen Rückschlag hinnehmen.

Brisanter Zivilprozess: Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser klagt - wie berichtet - seinen (früheren) Steuerberater Peter Haunold auf Schadenersatz. Haunold ist Partner der renommierten Prüfgesellschaft Deloitte. Grasser argumentiert: Weil er sich nach Beratung durch Haunold einem Finanzstrafverfahren ausgesetzt sieht, sollen nun Haunold bzw. Deloitte für entstandene Kosten gerade stehen.

In erster Instanz (Handelsgericht Wien) war zunächst die Frage der Verjährung zu prüfen. Ergebnis: Die unmittelbar entstandenen Ansprüche, ca. 400.000 Euro, seien nicht verjährt. In zweiter Instanz (Oberlandesgericht Wien, OLG) heißt es nun jedoch: Die Sache sei – zum Teil – verjährt.

Heikle Unterscheidung des Obergerichts

Die Zweitinstanz unterscheidet zwischen Ansprüchen aus dem Vertrag zwischen Grassers Firma Value Creation und Deloitte (diese seien verjährt) und Ansprüchen der Person Grasser gegen Haunold bzw. Deloitte („nicht verjährt“).

In den Mandatsverträgen zwischen Wirtschaftsprüfern/ Steuerberatern und Unternehmen setze "eine sehr raffinierte Klausel" ein - mit diesen Worten erklärt Grassers Anwalt, Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer, die Beweggründe der Zweitinstanz. Gemäß dieser Klausel seien Ansprüche binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.

Im Falle Grasser habe ein neuer Steuerberater, also Haunolds Nachfolger, im Juni 2011 offenbar ("laut Aktenlage") von einer "schwachsinnigen Konstruktion" von Deloitte bzw. Haunold gesprochen. Schon ab dem Zeitpunkt habe die Verjährungsfrist zu laufen begonnen - so sei nun das OLG-Urteil zu verstehen.

Vertrauen ist gut, Klagen ist besser

Böhmdorfer: "Es sei allen Geschäftsführern ins Stammbuch geschrieben: Auch Beteuerungen des Steuerberaters, dass er ordentlich gearbeitet habe, sollte man in Zukunft nicht vertrauen, es gilt eine sechsmonatige Kündigungsfrist." Und: "Offensichtlich gilt daher für Firmen bei Zusammenarbeit mit ihren Steuerberatern: Vertrauen ist gut, Klagen ist besser."

Der Entscheid des OLG Wien ist noch nicht rechtskräftig. Böhmdorfer: „Die Revision an den Obersten Gerichtshof ist fast schon unterwegs.“

Deloitte freut sich

Deloitte zeigt sich laut seinem Partner Harald Breit „erfreut, dass das Oberlandesgericht Wien unsere Rechtsauffassung bestätigt hat.“ Und: "Deloitte ist gerade dabei, das Urteil im Detail zu analysieren. Ob in weiterer Folge gegen das Urteil noch außerordentliche Rechtsmittel ergriffen werden, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt für uns nicht absehbar."

Im Verfahren vor dem Handelsgericht hat Deloitte erklärt, die vorschlagene Stiftungskonstruktion (in dieses - durchaus diskrete - Konstrukt hatte Grasser Einkünfte aus seinem Meinl-Engagement geleitet) sei von Grasser nachträglich verändert worden.

Kläger Grasser hingegen argumentiert, dass jedenfalls die wesentlichen Säulen der Konstruktion von Deloitte stammten.

Böhmdorfer sieht Erstgericht als Stütze

Anwalt Böhmdorfer weist nun daraufhin, dass das OLG-Urteil auf den Feststellungen des Erstgerichts aufbaue. Letzeres gehe von Folgendem aus: "Die Gründung der Value Creation GmbH erfolgte auf Vorschlag des Haunold, ebenso die Gründung der Waterland Stiftung. Die Stiftungsräte der Waterland Stiftung wurden Grasser von Haunold vorgeschlagen."

Ob das eingangs erwähnte Finanzstrafverfahren mit einer Anklage Grassers (möglicher Vorwurf: Abgabenhinterziehung) endet, ist noch immer offen.

Auch das seit sieben Jahren laufende Strafverfahren (verdächtige Komplexe: Buwog, Terminal Tower) ist offen. Derzeit liegt ein Vorhabensbericht - dem Vernehmen nach handelt es sich um den Entwurf einer Anklage - bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien zur Prüfung.

Verhandlungen dauern Jahre

Sollte Anklage erhoben werden, würde es um teils schon 13 Jahre zurückliegende Vorwürfe gehen. Die Entscheidung "Anklage ja oder nein" könnte in etwa sechs Wochen im Justizministerium fallen.

Danach müsste sich ein Richter in den monströsen Akt einlesen und einen Hauptverhandlungstermin festsetzen. Ob sich der Prozessstart noch für dieses Jahr ausgehen würde, ist fraglich. Der Prozess selbst könnte Monate dauern - schließlich handelt es sich um 18 (!) Beschuldigte. Grasser sieht sich zu unrecht verfolgt, bestreitet Korruptionsvorwürfe entschieden und verlangt seit Jahren die Einstellung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe. 

Der etwaige Gang in eine zweite Instanz, samt Abschluss, könnte sich gut und gern bis 2018 hinziehen. Würde der OGH eine Neudurchführung des Verfahrens anordnen, dann würde naturgemäß noch viel mehr Zeit vergehen.  Aber all das ist freilich Zukunftsmusik.

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