Vorhabensbericht zu Buwog/Grasser im Justizministerium

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ARCHIVBILD: LINZER TERMINAL TOWER(c) APA/RUBRA (RUBRA)
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Die Entscheidung, ob es zur Anklage kommt oder nicht, rückt näher. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hat den Vorhabensbericht an das Justizministerium weitergeleitet.

Die Entscheidung, ob in den Causen Buwog und Terminal Tower Linz gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und weitere prominente Verdächtige Anklage erhoben wird, rückt näher. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hat den Buwog-Vorhabensbericht an das Justizministerium weitergeleitet. Einen entsprechenden Bericht der "Kronen Zeitung" (Dienstag) bestätigte eine Ministeriumssprecherin der APA.

Zum Inhalt des Berichtes wollte sich die Sprecherin freilich nicht äußern. Jedenfalls muss eine allfällige Anklage im Fall des Falles noch vom Justizministerium genehmigt werden.

Privatisierung von 60.000 Bundeswohnungen

Wie aus Justizkreisen zuletzt zu hören war, dürfte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Anklageerhebung vorgehabt haben. Sie hatte ihren Bericht noch der Oberstaatsanwaltschaft vorzulegen, bevor diese nun ans Justizministeirum weiterleitete. Es geht um Vorgänge 2004 rund um die Privatisierung von 60.000 Bundeswohnungen (Buwog) und den Terminal Tower in Linz, als Grasser (FPÖ/ÖVP) noch Finanzminister gewesen war. Bestätigt ist das vorerst nicht.

Gegen Grasser, seinen Trauzeugen Walter Meischberger, den Immobilientreuhänder Ernst Karl Plech, den Hochegger und zahlreiche weitere Beschuldigte wird in der Buwog-Affäre seit 2009 ermittelt, als ungewöhnliche Provisionszahlungen ruchbar wurden. Alle Genannten bestritten alle Vorwürfe bisher vehement.

Der "Kurier" (Dienstag) schreibt mit Verweis auf informierte Kreise bezogen auf den als Beschuldigten geführten Ex-Lobbyisten Peter Hochegger, dass zu hören sei, es würde in Sachen Buwog und Terminal Tower zu einer Anklage kommen.

Akt musste wieder bearbeitet werden

Einen ersten Vorhabensbericht in Sachen Buwog hatte die WKStA schon 2014 fertiggestellt. Nach einem Zustellfehler musste der Akt aber wieder bearbeitet werden. Zudem tat sich die Frage auf, ob und inwieweit beschlagnahmte Unterlagen überhaupt ausgewertet werden durften, was das Wiener Oberlandesgericht schließlich für zulässig erklärte. Der "nachgebesserte" Vorhabensbericht musste dann aufgrund der Anfang 2016 in Kraft getretenen StGB-Reform der neuen Rechtslage angepasst werden, da der Untreue-Paragraf modifiziert worden war. Im Zusammenhang mit der Buwog-Privatisierung wird unter anderem in Richtung Untreue, Geldwäsche, Bestechung und Geschenkannahme durch Beamte ermittelt.

(APA)

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