„Keine Hängematte“: Oberösterreich kürzt Mindestsicherung

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LANDTAGSWAHL OBER�STERREICH / TV-DISKUSSION: P�HRINGER / HAIMBUCHNER(c) HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk
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Die schwarz-blaue Koalition legt den bisher am weitesten gehenden Gesetzesplan vor, Asylberechtigte sollen 520 statt 914 Euro erhalten.

Linz. Das von ÖVP und FPÖ dominierte Land Oberösterreich macht jetzt mit der Kürzung der Mindestsicherung für Flüchtlinge mit Asylstatus Ernst. Sie gehen mit ihrem Gesetzesvorhaben im Reigen der Bundesländer am weitesten. Niederösterreich, Salzburg und das Burgenland haben die Mindestsicherung für subsidiär Schutzberechtigte, die keinen Asylstatus haben, aber nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können, auf das Niveau der Grundversorgung für Flüchtlinge begrenzt.

Integrationsvereinbarung fix

In Oberösterreich soll es nach dem schwarz-blauen Plan hingegen auch für Asylberechtigte mit einem auf maximal drei Jahre befristeten Asylstatus eine niedrigere Mindestsicherung geben. Konkret gibt es für eine Einzelperson statt monatlich 914 Euro nur mehr 520 Euro.

Die Ankündigung der Kürzung in Oberösterreich sorgt bereits seit Jänner für Zündstoff. Am Dienstag hat die schwarz-blaue Koalition in Linz Details der Neuregelung vorgelegt. Am Gesetzesplan gibt es kein Rütteln mehr, über Details ist Schwarz-Blau gesprächsbereit.

Wie kommt es zu 520 Euro? 365 Euro macht der Richtsatz für die valorisierte Grundversorgung aus. Dazu kommt ein „Integrationsbonus“ von 155 Euro. Dafür müssen Bezieher der Mindestsicherung künftig bei den Bezirkshauptmannschaften beim Antrag auf die Mindestsicherung eine Integrationsvereinbarung (Besuch von Wertekursen, Deutschkursen sowie Qualifizierungsmaßnahmen) unterschreiben und dies später nachweisen, sonst wird das Sozialgeld gekürzt.

In Oberösterreich wird erwartet, dass rund 10.000 der 14.000 Asylwerber Asylstatus erhalten. Basis für die Kürzungspläne auch bei Asylberechtigten ist, dass Schwarz-Blau bei der von der SPÖ/ÖVP-Koalition im Bund im November des Vorjahres eingeführten Regelung des Asyls auf Zeit – mit dreijähriger Begrenzung anknüpft.

Topjuristen haben zuletzt etwa in einem Hearing der Grünen bezweifelt, dass die Lösung in Oberösterreich, die ab Juli gelten könnte, verfassungs- und EU-rechtskonform ist. Schwarz-Blau stützt sich auf den Verfassungsdienst des Landes und weitere Sozial- und Verfassungsexperten. Das von der Bundesregierung für gestern, Dienstag, erwartete Gutachten zu Einschränkungen der Sozialleistungen dürfte das Modell in Oberösterreich nicht direkt zum Inhalt haben.

Man wolle Oberösterreich „international weniger attraktiv machen“, die Mindestsicherung solle nicht als „soziale Hängematte“ gesehen werden, begründete Helena Kirchmayr, ÖVP-Klubchefin im Landtag, die Reduktion. „Die Kosten rennen uns hinten und vorn davon“, sagte FPÖ-Klubchef Herwig Mahr. Es soll aber keine rückwirkende Regelung geben. SPÖ und Grüne laufen Sturm.

Sanktionen spalten SPÖ

Auf Bundesebene gehen in der SPÖ die Ansichten zu Strafen bei Integrationsverweigerung auseinander. Bundeskanzler SPÖ-Chef Werner Faymann lehnte dies in der „Presse am Sonntag“ ab („kein Freund davon“). SPÖ-Hofburg-Kandidat Rudolf Hundstorfer, der um jede Stimme für 24. April buhlt, begrüßt eine Integrationsvereinbarung wie in Vorarlberg klar. (ett)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.03.2016)

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