Ab Mitte Mai: Asylanträge nur in Ausnahmefällen

Ab Mitte Mai: Asylanträge nur in Ausnahmefällen
Ab Mitte Mai: Asylanträge nur in Ausnahmefällen(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Das Gutachten zur Obergrenze ist fertig. Die Regierung will die Anzahl der Flüchtlinge im Land nun mit Schnellverfahren massiv beschränken.

Die Regierung will die Zulassung von Flüchtlingen
zum Asylverfahren in Österreich ab Mitte Mai deutlich einschränken. Das haben Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) und Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) am Mittwoch angekündigt. Grundlage soll eine Verschärfung des Asylrechts sein. Auch das "Durchwinken" nach Deutschland will man dann beenden.

Aber alles der Reihe nach: Im Jänner beauftragte die Regierung die Rechtsexperten Walter Obwexer und Bernd- Christian Funk, ein Gutachten zu ihren Asylplänen zu Verfassen. Am Dienstag legten die Juristen ihr Papier der Regierung vor. Eine Obergrenze als fixe Zahl ins Gesetz zu gießen ist demnach rechtlich nicht möglich. Aber es gibt Maßnahmen, damit es gar nicht erst zu 37.500 Asylanträgen in diesem Jahr kommt. Und diese Pläne stellte die Regierung - auf Basis der Gutachtens - vor.

Zum "Schutz der inneren Sicherheit"

Mikl-Leitner und Doskozil berufen sich auf Artikel 72 des EU-Vertrages, wonach "zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ein Abweichen von EU-Asylregeln zulässig ist". Aufgrund der Flüchtlingsbewegungen sei das Ende der Belastbarkeit in Österreich nun erreicht, daher könne man nun auf nationaler Ebene eigene Maßnahmen ergreifen. "Österreich ist daher nicht verpflichtet, alle Anträge zuzulassen", meint die Ministerin. Im Gegenteil: Nur in Ausnahmefällen werden sie in Zukunft angenommen.

Eine Gesetzesänderung soll zwei Dinge ermöglichen: Einerseits sollen Asylanträge nur noch im Grenzbereich gestellt werden dürfen. Wird ein Flüchtling im Inland aufgegriffen, soll er in die Polizeistellen an der Grenze gebracht werden. In welches Nachbarland die Ausweisung dann erfolgen soll, erklärten die Minister aber nicht. Auf entsprechende Nachfrage sagte Mikl-Leitner nur, man werde eben die Grenzkontrollen intensivieren müssen - etwa am Brenner, zu Ungarn und in Thörl-Maglern. Außerdem betonte sie, dass man bereits begonnen habe, die anderen EU-Länder zu informieren und dass es noch diese Woche ein Treffen der Polizeichefs ("Generaldirektoren") geben soll.

Andererseits soll in Zukunft die Rückführung eines Flüchtlings in ein sicheres Nachbarland auch dann ermöglicht werden, wenn er einen Asylantrag gestellt hat.

Schnellverfahren vor Asylverfahren

Mittels Schnellverfahren soll nämlich geklärt werden, ob ein Asylantrag laut Menschenrechtskonvention auch wirklich angenommen werden muss: Und zwar, wenn bei einer Rückführung das Recht auf menschenwürdige Behandlung, auf Leben und auf Privat- und Familienleben gefährdet ist. Die ersten beiden Punkte würden wohl auf keines der Nachbarländer Österreichs zutreffen, argumentiert man im Innenressort. Bleibt also nur noch Punkt drei, also wenn die Kernfamilie (also etwa Vater, Mutter, minderjährige Kinder) bereits in Österreich ist - dann soll ein Asylantrag gestellt werden dürfen.

Wie der für das Asylgesetz zuständige stellvertretende Sektionschef Walter Grosinger sagte, sollen die Flüchtlinge gegen ihre Zurückweisung in ein Nachbarland zwar beim zuständigen Landesverwaltungsgericht berufen können. Aufschiebende Wirkung hätte die Berufung aber nicht. Der Chef des Verfassungsdiensts im Kanzleramt, Gerhard Hesse, betonte, dass die eingeschränkte Entgegennahme von Asylanträgen auf jeden Fall so lange gelten soll, wie die Grenzkontrollen innerhalb des Schengenraumes aufrecht bleiben.

Dieser Notfallmechanismus soll nun im Asylgesetz verankert und nach dem geplanten Inkrafttreten Mitte Mai ausgelöst werden.

"Es wird kein Durchwinken mehr geben"

"Dort, wo wir Grenzkontrollen machen, wird es auch kein Durchwinken mehr geben", kündigte Doskozil ein Ende des Weiterleitens von Flüchtlingen nach Deutschland an. Laut Mikl-Leitner gab es bis Ende März 14.000 Asylanträge in Österreich. Derzeit sei Österreich gezwungen, jeden
Asylantrag auf das Vorliegen von Asylgründen zu prüfen. Künftig werde das nicht mehr der Fall sein.

Klar ausgeschlossen wird von den Gutachtern wie erwartet die Festlegung einer gesetzlichen Obergrenze für Asylverfahren. Daran stößt sich Mikl-Leitner allerdings nicht, wie sie betonte: "Es ist nie darum gegangen, eine absolute Zahl in ein Gesetz zu schreiben." Entscheidend sei, welche Maßnahmen man nun setze. Ziel sei, die Obergrenze (heuer 37.500 Asylanträge) nicht zu erreichen.

>> Asyl-Gutachten im Volltext

(APA/ib)

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