Wende Stögers: Bei Zuverdienst volle Pension

Sozialminister Alois Stöger.
Sozialminister Alois Stöger.(c) APA/GEORG HOCHMUTH
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Unerwartete neue Entwicklung mit weitreichenden Folgen: Auch für Frühpensionisten könnte eine Pensionskürzung wegfallen.

Wien. Unerwartete neue Entwicklung mit weitreichenden Folgen: Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) kann sich nun vorstellen, dass die sogenannten Ruhensbestimmungen für alle Pensionisten wegfallen. Das würde bedeuten, dass künftig auch ASVG-Frühpensionisten keine Pensionskürzung mehr hinnehmen müssen. Das gilt für Beamte nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshof bereits seit 2005.

Jetzt greift Stöger zwar einen Vorschlag von Teilen der ÖVP auf. Allerdings stünde ein genereller Wegfall der Pensionskürzung auch bei Frühpensionen im klaren Widerspruch zum Ziel der Koalition, dass die Österreicher länger arbeiten sollen. Denn dann würden viele die Pension in Anspruch nehmen und voll dazuverdienen.

Auslöser für den Schwenk des Ministers ist: Er möchte, dass es mit dem am 29. Februar von der Regierung vereinbarten Pensionspaket einheitliche Regeln für Ruhensbestimmungen für Beamte und ASVG sowie für Gewerbetreibende und Bauern gibt. Eine einheitliche Lösung auch für Beamte gilt aber als schwer umsetzbar.

Lob von Leitl

ASVG-Frühpensionisten dürfen bisher nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze von rund 405 Euro im Monat dazuverdienen. Details einer Neuregelung ließ der Sozialminister am Dienstag vor dem Ministerrat offen. Wenn es im Zuge weiterer Verhandlungen in der Koalition für alle zur Abschaffung der Ruhensbestimmungen komme, „dann soll's mir recht sein“, so Stöger. Wirtschaftskammerchef Christoph Leitl (ÖVP) begrüßte den Plan.

Wie es plötzlich überhaupt zu dieser Debatte kam? Pensionistenvertreter von SPÖ und ÖVP liefen ursprünglich Sturm, weil das am 29. Februar vereinbarte Pensionspaket genau das Gegenteil der jetzigen Idee Stögers und der ÖVP enthielt. Da war sogar eine Kürzung der Pension bis zur Hälfte vorgesehen, wenn jemand nach dem regulären Pensionsalter von 65 Jahren dazuverdient. (ett)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.04.2016)

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