Andreas Khol: Der Vater der (neuen) Ortstafeln

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LANDESPARTEITAG �VP WIEN: KHOL(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Warum thematisiert ÖVP-Präsidentschaftskandidat Andreas Khol seine Mitwirkung an der Erfüllung des Staatsvertrags von 1955 im Wahlkampf eigentlich nicht?

Wien. Da setzte es eine Rüge für Hanno Settele. Während seiner „Wahlfahrt“ richtete der ORF-Journalist seinen Blick immer wieder von der Straße auf vorbereitete Zettel, um Andreas Khol Zitate vorzulesen. Er solle sich doch bitte wieder auf den Straßenverkehr konzentrieren, ermahnte ihn dieser.

Dabei war es Andreas Khol, der selbst einmal dazu geraten hatte, die Regeln der Straßenverkehrsordnung zu brechen – mit weitreichenden Folgen. Nach jahrelangem juristischen und politischen Streit standen am Ende 164 zweisprachige Ortstafeln (statt 77 davor) in der Kärntner Landschaft.

Warum Andreas Khol seine Beteiligung an der Erfüllung des Staatsvertrags von 1955 nun im Wahlkampf nicht thematisiert? Immerhin könnte er damit punkten, das Bild des konservativen Schwarz-Blau-Architekten würde aufgeweicht. „In Kärnten wird das im Wahlkampf ständig thematisiert – und zwar gegen mich“, sagt Andreas Khol selbst, der mit einer Kärntnerin verheiratet ist. „Die slowenische Ortstafel haben wir dir zu verdanken“, bekäme er immer wieder zu hören, auch ein Bürgermeister hätte das neulich zu ihm gesagt.

Aber der Reihe nach: Anfang der 1990er-Jahre nahm Khol an einer Diskussion im slowenischen Bildungshaus Sodalitas im Kärntner Tainach teil. Dort wurde er gefragt, wie er zur Debatte stehe, dass Slowenien als Rechtsnachfolger Jugoslawiens in den Staatsvertrag von 1955 eintreten soll: Er sehe keine Notwendigkeit einer Schutzmacht Slowenien, so Khol. Die slowenische Minderheit habe alle Rechte. Aber wie seien diese durchzusetzen, wollte man von ihm wissen, immerhin würden den Slowenen weitere ihnen zustehende zweisprachige Ortstafeln verweigert. Khol riet zum Gang zum Verfassungsgerichtshof. Und auf die Frage, wie man denn dort hinkomme, antwortete er: „Fahren S' durch einen Ort mit 60 Stundenkilometern und machen eine Selbstanzeige. Und sagen dann, Sie haben die Ortstafel nicht lesen können, weil sie nicht zweisprachig ist.“

Zehn Jahre später setzte der Anwalt Rudolf Vouk dies in die Tat um. Er fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit durch St. Kanzian, beeinspruchte die Strafe erfolgreich beim VfGH. „Ich habe damals einfach einen Rat als Jurist gegeben“, sagt Khol. „Ich möchte daher auch keine Danksagungen oder politisch Kapital daraus schlagen.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.04.2016)

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