Meischberger vor Urteil, Debatte um Schöffen

Walter Meischberger (re.) mit seinem Anwalt Eduard Salzborn (Archivbild).
Walter Meischberger (re.) mit seinem Anwalt Eduard Salzborn (Archivbild).APA/Georg Hochmuth
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Untreueprozess: Einst fragte (sich) der Lobbyist Walter Meischberger: "Wo woar mei´ Leistung?" In der laufenden Verhandlung um eine 600.000-Euro-Provision gibt er darauf Antwort. Das Urteil steht bevor.

600.000 Euro Provision hatte der Lobbyist und Berater Walter Meischberger im Juni 2005 von der damaligen Porr-Tochter UBM bekommen. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte Schmiergeld für einen Wiener Immobiliendeal, Stichwort: Brehmstraße, vermutet, konnte dafür aber keinen Beweis vorlegen. So beschränkten sich die beiden Korruptionsjäger Alexander Marchart und Gerald Denk auf den Vorwurf, das Geld sei „rechtsgrundlos“ und unter Verwendung einer Scheinrechnung geflossen.

Davon könne keine Rede sein, wiederholte Meischberger (56) auch am Montag, dem wohl vorletzten Tag im Untreue-Prozess gegen ihn und die beiden UBM-Manager S. und B.: Er habe der UBM damals einen „werthaltigen“ Tipp zu einem Hotelprojekt in München gegeben. Dort (Schwabing, Leopoldstraße) sei ein Holiday Inn zum Verkauf gestanden. Die UBM habe dieses Hotel - eben aufgrund des Hinweises - später tatsächlich gekauft. Somit sei die Provision fällig geworden. Dies bestätigen auch die mitangeklagten Manager.

Spannendes Finale: Schuld- oder Freispruch?

Im Finale des Prozesses - die Urteile werden für Mittwoch (20. April) erwartet - stellte sich nun nicht nur erneut die Frage: "Wo woar mei´ Leistung?", sondern auch die Frage: "Von wem kam der Tipp für den Tipp?" Also: Woher wusste Meischberger, dass es die "Müncher Geschichte", wie dieses Projekt auch genannt worden war, überhaupt gibt?

Hier brachte der angeklagte Lobbyist erneut den internationalen Hotel-Experten Hans Olbertz ins Spiel. Dieser hatte auch bereits als Zeuge ausgesagt. Allerdings hatte Olbertz sein persönliches Verhältnis zu Meischberger relativ nüchtern geschildert - "distanziert", wie Meischberger selber das mittlerweile bezeichnet.  Und: "Olbertz hat mir das Gefühl vermittelt, sich vollkommen distanzieren zu wollen."

Eine illustre Runde mit Grasser und Co.

Dabei habe es früher gemeinsame Stammtische gegeben. So um die "30, 40 Stammtische". Mit dabei gewesen seien unter anderem zuweilen auch: der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser (gegen ihn war in Sachen "Brehmstraße" auch ermittelt worden, das Verfahren wurde aber umgehend eingestellt), Lobbyist Peter Hochegger, Telekom-Vorstand Rudolf Fischer, Immobilienmakler Ernst Plech.

Und zum 50. Geburtstag habe er, Meischberger, von Olbertz sogar eine Art Eintrag ins Stammbuch bekommen, darin sei von einer "tollen Freundschaft" die Rede gewesen. Eben diese Worte las Prozessleiter Michael Tolstiuk nun in der Verhandlung vor. Schlussfolgerung von Meischberger: "Der Tipp zu dem Hotel in München kam von Olbertz oder aus dem Umfeld von Olbertz. Da bin ich mir sicherer denn je." Eine Darstellung, die Olbertz selber wohlgemerkt in seiner eigenen Zeugenaussage so nicht zu Protokoll gegeben hatte.

Ein bemerkenswerter Laienrichter

Indes sorgt einer der beiden Schöffen (das sind Laienrichter, die mit Berufsrichter Michael Tolstiuk das Urteil fällen) für anhaltende Debatten bei Beobachtern. Es handelt sich um Ex-Flughafen-Wien-Vorstand Gerhard Schmid. Gegen ihn und drei andere Vorstände war im Zuge des Skylink-Debakels ermittelt worden.

Bekanntlich lief der Bau des Terminal 3 des Flughafens völlig aus den Fugen: 740 Millionen Euro Baukosten anstelle der veranschlagten 400 Millionen; Fertigstellung vier Jahre später als geplant. Doch die Verfahren gegen Schmid, Ernest Gabmann, Christian Domany und Herbert Kaufmann wurden eingestellt.  

Bemerkenswert: Der Rechtsvertreter des in der Skylink-Affäre mitbeschuldigten Vorstandes Kaufmann war der bekannte Wiener Advokat Richard Soyer. Man darf annehmen, dass sich Soyer zu Zeiten des anhängigen Skylink-Ermittlungsverfahrens wohl auch für die Verteidigungslinie der anderen Beschuldigten bzw. der anderen Anwälte interessierte.

Skylink, aber kein Verfahrens-Link

Nun vertritt Soyer den angeklagten UBM-Manager B. Von der Austria Presse Agentur befragt sagt Soyer, er habe Schmid während der ersten Verhandlungstage gegen Meischberger und seine beiden Mandanten gar nicht wiedererkannt: "Ich habe das Gesicht nicht erkannt." Abgesehen davon habe das Meischberger-Verfahren keinen Bezug zu Skylink und Buwog: "Man darf da nichts reingeheimnissen." Ein willkürlicher Austausch eines Schöffen stünde der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Determiniertheit des gesetzlichen Richters entgegen, den man sich in der Strafrechtspflege mit der Nominierung von Schöffen bzw. Geschworenen nach einem strengen Listen-Prinzip mühsam erarbeitet habe.

Apropos Buwog: Dieses Verfahren ist seit Jahren gegen Grasser, Meischberger und andere anhängig. Alle Verdächtigen weisen die Vorwürfe zurück. Dem Vernehmen findet sich in einem Vorhabensbericht der Korruptionsstaatsanwaltschaft der Entwurf einer Untreue-Anklage in Sachen Buwog und Terminal Tower. Derzeit prüft das Justizministerium den Bericht. Das aktuelle Meischberger-Provisions-Verfahren gilt als Testlauf für einen möglichen Buwog-Prozess. Es sind auch bereits die beiden selben Oberstaatsanwälte am Werk.

"Ein schlechter Beigeschmack"

Zurück zu dem Schöffen und der Frage nach einer eventuellen Befangenheit: Berufsrichter Michael Tolstiuk findet nicht, dass sein Richterkollege, eben der Laienrichter Gerhard Schmid, befangen sei. Und auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat bisher keinen Antrag auf Ausschließung wegen Befangenheit oder des Anscheins der Befangenheit gestellt. Also alles nur eine Debatte ohne Substanz?

"Die Presse" befragte Universitätsassistentin Andrea Lehner vom Institut für Strafrecht und Kriminologie der Uni Wien. Tendenziell sei diese "Beziehung" zwischen Schmid und Soyer "noch nicht ausreichend, um die volle Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit des Laienrichters in Zweifel zu ziehen". Die Verfahren an sich, also Skylink und das Meischberger-Provisions-Verfahren seien inhaltlich nicht verbunden, auch gebe es keine persönliche Beziehung, wie etwa eine Freundschaft, zwischen dem Verteidiger und dem Laienrichter. Nachsatz von Lehner: "Bei einer derartigen Verflechtung bleibt aber ein schlechter Beigeschmack." 

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