Mindestsicherung: Niederösterreich kontert acht Länder

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Die niederösterreichische ÖVP stemmt sich mit einem neuen Gutachten gegen rot-grüne Phalanx.

Wien/St. Pölten/Klagenfurt. Im Länderkampf um die Neuregelung der Mindestsicherung erzielte das von der ÖVP geführte Land Niederösterreich einen wichtigen Treffer. Gestützt auf ein neu eingeholtes Gutachten des anerkannten Sozial-rechtlers Wolfgang Mazal bekräftigte Landesrätin Barbara Schwarz (ÖVP) ihr Festhalten an der geplanten Deckelung der Mindestsicherung mit 1500 Euro im Monat.

Niederösterreich ist damit allein im Kreis der anderen acht rot-grünen Landesräte, hat aber die Rückendeckung der Bundes-ÖVP. Verkörpert wurde dies am Dienstag bei einer Pressekonferenz von Schwarz mit Mazal in der ÖVP-Bundesparteizentrale in der Lichtenfelsgasse gegenüber dem Wiener Rathaus durch den anwesenden ÖVP-Sozialsprecher und ÖAAB-Obmann August Wöginger. Damit wird der schwarzen Landesrätin Unterstützung auch gegenüber Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) zuteil. Dieser möchte lieber heute als morgen eine Reform der Mindestsicherung ohne 1500-Euro-Limit und ohne gröbere Einsparungen durchboxen.

Hauptgegner ist Wien

Hauptgegner Niederösterreichs ist das rot-grün geführte Wien. Die Stadt lehnt Kürzungen der Mindestsicherung vehement ab. Zugleich beherbergt Wien den mit Abstand größten Anteil aller Bundesländer von den österreichweit 256.000 Sozialgeldbeziehern. Ohne den Sanktus von Niederösterreich liegt die geplante neue 15-A-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern vorerst weiter auf Eis. Kernsatz von Mazals Expertise im Auftrag Niederösterreichs ist, dass eine Limitierung zulässig sei. Es sei festzuhalten, dass „in Österreich kein verfassungsgesetzlich gewährleistet subjektives Recht auf Existenzsicherung“ bestehe. Schon im März hatte ein Gutachten im Auftrag des Sozialministeriums eingeräumt, dass unter bestimmten Bedingungen eine Reduktion der Mindestsicherung zulässig sei.

Stöger hat hingegen im selben Gutachten das Nein zu einer undifferenzierten Kürzung als generelle Absage – auch an eine niedrigere Mindestsicherung für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte interpretiert. Genau darauf zielt in Oberösterreich die Reduktion von 914 auf 520 Euro im Monat mit Ausnahmen, die im Juni beschlossen wird. (ett)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.05.2016)

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