OGH gegen Kronzeugenregelung

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Breite Ablehnung von „Prozessabsprachen“ im Begutachtungsverfahren.

Wien. Die Kronzeugenregelung, die mit einer Novelle der Strafprozessordnung verlängert werden soll, ist beim Obersten Gerichtshof, der Anwaltskammer und bei der Wirtschaftskammer auf Ablehnung gestoßen. Der OGH lehne „derartige Prozessabsprachen“ ab, wie das Höchstgericht in der Stellungnahme zum Gesetzesentwurf festhielt.

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (Örak) plädiert dafür, dass die Kronzeugenregelung mit Ende der Befristung ersatzlos ausläuft. Sie widerspreche wesentlichen Grundsätzen des österreichischen Strafrechts. Die Kammer warnt davor, dass so mitunter der „Haupttäter“ straffrei aus der Verantwortung entlassen werden könnte. Für das Oberlandesgericht Wien sind Prozessabsprachen „weder in der befristet geltenden noch in der geplanten, endgültigen Fassung zu befürworten“. Die Wirtschaftskammer befürchtet in ihrer Stellungnahme, dass „Denunziantentum und Spitzelwesen“ gefördert werden, vor allem für Unternehmen sei das Schädigungspotenzial besonders hoch.

Die „große Kronzeugenregelung“ ist seit 2011 in Kraft und war vorerst bis Ende 2016 befristet. Ein Kronzeuge, der in eine Straftat involviert ist und durch seine Aussagen wesentlich zur Aufklärung beiträgt, bleibt straffrei. Allerdings kann ihm durch die Staatsanwaltschaft eine Geldbuße auferlegt werden. In den vergangenen Jahren ist die Regelung nur in wenigen Fällen angewandt worden, prominentester Kronzeuge war der frühere Telekom-Vorstand Gernot Schieszler, dessen Aussagen wesentlich für die Urteile in den Telekom-Prozessen waren. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.05.2016)

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