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Brinek: „Kinder nach Scheidungsfällen gehen mir nahe“

02.08.2009 | 18:16 |  ERICH WITZMANN (Die Presse)

Volksanwältin Gertrude Brinek sieht die Österreicher nicht als besondere Nörgler. An die 80 Sprechtage hat Brinek bereits absolviert, etwa 5000 Fälle behandelte sie mit ihren 13 Mitarbeitern.

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Wien. Seit Jahren wird um den Kanalanschluss gestritten, die Aktenberge nehmen an Umfang zu, die Rechtsanwaltskosten ebenfalls. Mittlerweile sind in der kleinen Waldviertler Ortschaft auch persönliche Feindschaften hinzugekommen, man kann nachgerade von einem „Ortskrieg“ sprechen. Ein geradezu klassischer Fall für die Volksanwaltschaft, wie dies Gertrude Brinek feststellen musste. Und ein schier endloser Fall.

Ein Jahr ist Brinek nun im Amt, strikt unpolitisch, wie die Ex-ÖVP-Wissenschaftssprecherin sagt. Ihre politischen Funktionen hat sie abgegeben. Formal ist sie noch Obfrau der ÖAAB-Frauen, die Geschäfte führt die designierte Nachfolgerin Staatssekretärin Christine Marek. Unparteiisch sei sie wie Peter Kostelka (SPÖ), sagt Brinek. Nur Volksanwältin Terezija Stoisits nehme als Grüne auch zu tagespolitischen Themen Stellung.

Ein Jahr als Volksanwältin, ein Jahr in einem Traumjob? „Ich weiß nicht, was man darunter versteht, aber es ist eine sehr schöne Aufgabe“, sagt Brinek im Gespräch mit der „Presse“. Früher hat sie sich in einem Doppelleben aufgerieben – hier der Job als Assistenzprofessorin an der Universität, dort als aktive Politikerin. Jetzt ist sie nur noch „in einer Firma“ tätig. Gleich mit ihrem Amtsantritt ging der alternierende Jahresvorsitz der drei Volksanwälte an sie über. An die 80 Sprechtage hat Brinek absolviert, etwa 5000 Fälle behandelte sie mit ihren 13 Mitarbeitern, rund 2200 Prüfverfahren wurden eingeleitet.

 

Haftanstalten: Oft noch Platz

Brinek ist in der Volksanwaltschaft für Steuern und Justizverwaltung (auf Bundesebene) zuständig, weiters für die Gemeindeverwaltungen sowie für kommunale Verkehrsbetriebe. Sind die Klagen über die Überlastung der Haftanstalten zutreffend? In jenen, die sie besucht habe, eher nicht, sagt Brinek. Österreichs größte Anstalt Stein verfüge über 800 Plätze, 650 seien nur belegt. Wenn es zu wenig Personal gebe, müsse man dies anders organisieren.

Und dass am Freitag um 13 Uhr, sonst um 15 Uhr, die Nachtruhe beginne, sei nur ein Fachterminus im Radldienst der Justizbeamten. In Wahrheit gebe es auch nachher noch Sport und andere Tätigkeiten – so habe man ihr dies jedenfalls an Ort und Stelle gesagt.

Haariger sind da die Streitfälle auf Gemeindeebene, wenn es um Bauverhandlungen, den Kanalanschluss oder Straßen gehe. Ist der Bürgermeister, der als Baubehörde erster Instanz amtiert, befangen, muss er den Fall an seinen Vize abgeben. „Wichtig wäre, dass es mehr Sensibilität gäbe“, sagt Brinek. „Er hat es sich gerichtet, mich schikaniert er aber“, sagt ein Betroffener über das Gemeindeoberhaupt. Für Brinek ist dies kein objektives Argument, nach einer Lösung sucht sie aber in jedem Einzelfall.

Brinek teilt den Großteil ihrer „Kunden“ unterschiedlichen Typen zu. Da seien erstens jene, die auf ein „patschertes Leben“ zurückblicken. Etwa der frühere Firmenbesitzer, der zum Sozialfall geworden ist. Dann die Bürger, die mit Baurechtsproblemen zu tun haben. Die Fälle sind meist frappant ähnlich. Drittens Probleme um die Sachwalterschaft, wenn der bestellte Sachwalter das Vermögen der Betreuungsperson hütet, aber zu wenig Geld für die Pflege da ist. Viertens die vielen Obsorge- und Unterhaltsfälle nach einer Scheidung – „diese Fälle mit Kindern gehen mir besonders nahe“. Und fünftens jene, die sich im ländlichen Raum bei Grundvermessungen übervorteilt fühlen.

Sind die Österreicher Nörgler, Kritiker, Suderer? Nein, sagt Brinek. Sie wünsche sich aber „Glasnost, also Transparenz auf allen Ebenen“. Die lasse sowohl beim Einzelnen als auch bei der Behörde zu wünschen übrig.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.08.2009)

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5 Kommentare
Silvester
04.08.2009 13:57
0 0

Dringende Änderungen notwendig

" „Er hat es sich gerichtet, mich schikaniert er aber“, sagt ein Betroffener über das Gemeindeoberhaupt"

klar, was sonst wird er tun!

daher: Behördliche Aufgaben gehören nicht in die Hände von Gemeindefunktionären die damit häufig ihre persönlichen Machtgelüste ausleben!
Wozu gibts Bezirkshauptmannschaften? Dort gehört das alles hin.
Die Gemeinden sollen sich um den Vereinskram kümmern und die finanziellen Mittel für die gemeinden gehören drastisch reduziert!

derpradler
03.08.2009 15:51
0 0

Das RECHR kann sich

in Österreich nur jeder 10. leisten! Mit Nörgler will man die immer mehr werdenden Kritiker demütigen. Wer in Österreich aus der Reihe tanzt, der wird im Gemeinschaftsmobbing fertig gemacht, weil es war ja eh nur ein Nörgler oder Querulant, oder Depperter....

Gast: Niederösterreicher
03.08.2009 11:49
0 0

Richtig ist, daß "man" viel mehr als früher zum Kadi läuft.

Am besten würde man für jeden Staatsbürger eine Rechtsschutz - als Pflichtversicherung einführen!

Das Problem dabei ist, daß dann auch nur einer von zwei Streitparteien Recht behalten kann, nämlich jener, der der "besseren" Rechtsvertreter hat!

Klüger wär`s, man würde sich schon vorher gütlich einigen. Denn dann weiß man wenigstens, was man bekommt. Dazu wäre aber eine andere Mentalität notwendig - weg vom übertriebenen Individualismus und mehr zum Gemeinsinn!

Gast: Christdemokrat
03.08.2009 10:10
0 0

Ehe - Familie

Die Institution der Ehe - auch im christlichen Sinne - ist aus dem Bedürfnis entstanden den Kindern für die Zeit des Heranwachsens einen Ort der Sicherheit zu geben. Der Wirtschaftszweck der Ehe - auch für den sogenannten "kleinen Mann/kleine Frau" hatten die Adeligen als Vorbild für welche die Erbfolge ein ganz besondere Bedeutung hatte. Die Liebesheirat hat es zwar auch immer gegeben, war aber nicht unbedingt die Regel. Besonders in adeligen Kreisen wurden die Beziehungen sowohl im sexuellen als auch im ideelllen Bereich sehr oft ausserhalb der Ehe gelebt. Erst in den vergangenen Jahrzehnten bekamen die Beziehungsehen eine größere Bedeutung ( Partnerschaft!!!). Die in den vergangenen Jahrzehnten auftretende Tendenz zur Selbstverwirklichung von Mann und Frau sowohl über den Beruf als auch über die Freizeit, geht zu Lasten der Kinder für welche die Institution Ehe und die daraus abgeleitete Familie eigentlich entstanden ist. Sehen wir uns die Entwicklung an, dann können wir - zugegeben je nach Standort, der natürllich auch den Standpunkt bestimmt - durchaus eine Erfolgsgeschichte der christlich dominierten Zivilisation beobachten. Natürlich ist dabei auch eine Neigung zur Doppelmoral und einer Verschleierung der Tatsache, dass - vor allem Männer aber auch immer mehr Frauen - Schwierigkeiten mit den "Zwang zur Monogamie" haben. Allerdings sollten wir auch bedenken, dass durch die 68er nicht nur eine Öffnung sondern auch eine problematische Übersexualisierung entstanden ist.

Gast: Lausbua
03.08.2009 01:18
0 0

Die Frau Volksanwältin ist eine gütige Frau,

vermutlich hatte sie wegen Karriere und Arbeitsüberlastung auch keine Zeit für eigene Kinder. Umso intensiver holt sie jetzt ihre Fürsorge bei fremden Kindern nach.

Frau Brinek sollte ihre Praxis bei der Jugendpflege auch auf Jugendämter, Pflegschaftsabteilung ausdehnen. Auch ein bißchen Erfahrung aus früheren Zeiten täte gut.
Waren früher Ehen mit mehr als einem Kind mit Rücksicht auf diese praktisch unauflöslich, tut man sich heute da keinen Zwang an: praktisch 2 von 3 Ehen scheitern unabhängig von Ehedauer und Kindern vor allem im urbanen Bereich. Daran mag durchaus die Doppelbelastung von Frauen durch Beruf (der vor allem von Wirtschaft und Linken gewünscht wird) und Haushalt schuld sein. Da der ebenfalfs politisch unerwünschte Typ des "Hausvaters" schwindet, wird bei der Scheidung zunehmend um das "eigene Wohlbestehen" nach der Ehe gekämpft. Zwar wird immer noch weitgehend eine einvernehmliche Regelung gesucht, die Zahl der streitigen Scheidungen steigt aber stetig an. Alles Verfahren: Scheidungs-, Unterhaltsklage und nachehel. Aufteilung werden in allen Instanzen durchgezogen, bis die RA-Kosten explodieren.
Und nach Beendigung der Verf. wird der "Rosenkrieg" mit "anderen Mitteln", nämlich im Pflegschaftsverfahren fortgeführt. Dazu gehören "Hartleibigkeit" beim Unterhalt, Verweigerung des Besuchsrechtes, mit einem Wort, "Schwierigkeiten machen" wo es nur geht. Und im besten Fall steht am Ende - um Ruhe zu haben - der Unterhaltsverzicht!