11.000 oder 20.000 - welcher Asylantrag zählt (nicht)?

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Symbolbild (c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Kanzler Kern rechnet die Dublin-III-Fälle aus der Statistik heraus - und senkt damit die Zahl der Asylanträge.

Am Dienstag stellte SP-Bundeskanzler Christian Kern klar, dass in Österreich seit Jahresbeginn 2016 erst rund 11.000 neue Asylanträge gestellt wurden. Von der Asyl-Obergrenze von 37.500 Menschen bliebe man also vorläufig weit entfernt. Bislang war man allerdings von doppelt so vielen - also rund 20.000 - Anträgen ausgegangen. Doch nun rechnet die Regierung die sogenannten Dublin-III-Fälle, also Personen, für die ein anderes EU-Land zuständig wäre, nicht mehr dazu - wodurch sich die Gesamtzahl deutlich verringert. Gezählt würden so nämlich nur mehr jene Fälle, in denen Österreich ein Asylverfahren auch wirklich führe.

Nicht mehr angerechnet würden laut Innenministerium jene Asylanträge, die in ein Verfahren laut der EU-weit geltenden Dublin-III-Verordnung münden – denn dann sei davon auszugehen, dass ein anderer Unionsstaat für das Verfahren zuständig ist. Nicht angerechnet würden auch enge Angehörige Schutzberechtigter, die auf Grundlage der Familienzusammenführung nach Österreich einreisen.

Nur 1300 Personen wurden in andere Dublin-Länder gebracht

Bloß ist der Fall mit den Dublin-Fällen nicht so einfach. Denn laut einem Bericht des "Ö1 Morgenjournals" vom Mittwoch schließt das nicht aus, dass diese Asylwerber trotzdem großteils in Österreich sind und auch bleiben. Zwischen Jänner und November 2015 seien etwa nur 1300 Personen in ein anderes Dublin-Land gebracht worden.

SP-Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil zeigte sich am Mittwoch jedenfalls überrascht über die Korrektur der Zahlen. "Ich bin davon ausgegangen, dass die bisher kolportierten Zahlen richtig sind", sagte Doskozil, der betonte, dass es wichtig sei, sensibel und sorgfältig mit diesen Zahlen und deren Präsentation umzugehen. "Da geht es sehr stark auch um Glaubwürdigkeit. Das sind wir der Öffentlichkeit schuldig, dass wir vollkommene Transparenz walten lassen und diese Zahlen monatlich offenlegen", so der Verteidigungsminister.

Inhaltlich halte er die Vorgehensweise aber für richtig: "Wir können uns nicht Asylverfahren anrechnen lassen, die wir nicht führen." Gleichzeitig hielt er aber fest, dass auch gewissen Dublin-Fälle mit einberechnet werden müssten. "Wenn es Dublin-Fälle sind, wo ein Dublin-Staat die Übernahme verweigert, wenn wir das inhaltliche Asylverfahren in Österreich führen müssen, dann dürfen wir diese Fälle nicht rausrechnen."

Dublin-Abkommen

1990 wurde das Dublin-Abkommen beschlossen. Es sollte die Zuständigkeit bei Asylverfahren klären. 2003 wurde das Abkommen in eine EU-Verordnung (Dublin II) übergeführt, 2013 aktualisiert (Dublin III).

>>> Doskozil im Ö1-"Morgenjournal"

(Red./APA)

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