Neos: Vermieter soll ohne Grund kündigen können

SONDERSITZUNG ZUR PENSIONSREFORM: ST�GER / LOACKER
SONDERSITZUNG ZUR PENSIONSREFORM: ST�GER / LOACKER(c) APA/HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)
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Verträge sollen auf sechs Monate befristet werden dürfen und nur noch wenige Personen in Kontrakte von Verwandten eintreten können. Das fordert Neos-Sozialsprecher Loacker, der sich so mehr Wohnungen auf dem Markt erhofft.

Wien. „Der überzogene Mieterschutz geht nach hinten los.“ So lautet die These von Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker. Kommende Woche will er im Parlament einen Reformvorschlag im politisch besonders umstrittenen Mietrecht einbringen. Der „Presse“ liegen die Pläne der Neos bereits vor.


Grundlose Kündigung. Unbefristete Mietverträge sollen seitens des Vermieters ohne Angabe von Gründen gekündigt werden können. Und zwar mit einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten. Momentan kann der Vermieter nur unter strikten Voraussetzungen die Wohnung zurückfordern. Etwa, wenn der Bewohner die Miete beharrlich nicht zahlt, sich schwer daneben benimmt oder der Vermieter die Wohnung benötigt, um selbst darin zu wohnen.


Kurze Befristung. Die Mindestdauer für Befristungen von Mietverträgen soll auf sechs Monate gesenkt werden. Bisher sind es drei Jahre. Die jetzige Mindestdauer stellt aus Sicht der Neos aber „einen von vielen massiven staatlichen Eingriffen in den Mietmarkt dar“. Eine Senkung auf sechs Monate würde laut der Partei etwa Leuten nützen, die ihre Wohnung nur für die Dauer eines beruflichen Auslandsaufenthaltes vermieten wollen.


Keine Obergrenze. Alle neu abgeschlossenen Mietverträge sollten nur in den Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) fallen. Dadurch würde es keine Mietzinsobergrenzen mehr geben. Laut den Neos würden diese nämlich momentan nur den Besserverdienern helfen, weil Vermieter in restriktiven Märkten ihre Mieter kritisch aussuchen und dabei Einkommensnachweise verlangen.


• Weniger Eintrittsrechte. Loacker will, dass nur noch die Ehe- und Lebenspartner sowie unterhaltsberechtigte Kinder des bisherigen Mieters in dessen Vertrag eintreten dürfen. Momentan ist der Kreis der Begünstigten, die bei Auszug oder Tod des Mieters die Wohnung übernehmen dürfen, weiter gefasst und betrifft auch Enkelkinder oder Geschwister. Viele würden nur zum Schein einen Wohnsitz bei Verwandten haben, um später die Wohnung zu einem günstigen Preis zu übernehmen, sagen die Neos.


Keine stillschweigende Entfristung. Momentan können befristete Mietverhältnisse in ein unbefristetes Mietverhältnis übergehen, wenn der Vermieter die Wohnung nicht zurückfordert. Loacker will, dass auch dann nur eine weitere Befristung (drei Jahre) zum Tragen kommt.


• Kein Schutz für Geschäftsräume. Da bei der Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten beide Seiten Unternehmer sind, sollen diese Verträge ganz aus dem MRG rausfallen.


Keine Mietvertragsgebühr. Generell streichen wollen die Neos die Gebühr zu Beginn eines Mietverhältnisses. Die Regierung will diese Streichung zwar ebenfalls, aber nur für unter 35-Jährige.

Große Reform oft vertagt

Das Mietrecht ist schon seit Langem zwischen der SPÖ, der besonders der Mieterschutz wichtig ist, und der ÖVP, die stärker auf die Vermieterinteressen achtet, ein strittiges Thema. Eine große Reform wird daher seit vielen Jahren aufgeschoben. 2015 trat immerhin eine kleine Novelle in Kraft, die die Erhaltungspflicht für Thermen regelt.

Loacker ist sich sicher, dass seine vermieterfreundlichen Ideen auch Mietern nutzen. „Der überzogene Mieterschutz geht nach hinten los. Aus Angst vor den Fallen des Mietrechts kommen viele Wohnungen gar nicht erst auf den Markt“, meint der pinke Sozialsprecher. Der jetzige Mieterschutz sei „kein ehrliches Anliegen, sondern ein reines Wiener Politikum“, sagt der Vorarlberger Abgeordnete.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.06.2016)

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