Van der Bellens Angelobungstermin wackelt

BP-WAHL: HOFBURG - VAN DER BELLEN / HOFER
BP-WAHL: HOFBURG - VAN DER BELLEN / HOFERAPA/HARALD SCHNEIDER
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Die FPÖ erhebt weitere Vorwürfe und ficht die Stichwahl an. Unabhängig davon, ob sie recht bekommt, wird es mit der geplanten Angelobung des neuen Staatsoberhaupts am 8. Juli knapp.

Wien. Falls das österreichische Nationalteam das EM-Finale am 10. Juli erreicht, könnte es sein, dass das Land keinen Bundespräsidenten für die Ehrentribüne entsenden kann. Denn dass Alexander Van der Bellen wie geplant am 8. Juli das Amt übernimmt, ist seit Mittwoch unsicher. Die FPÖ brachte eine 150-seitige Wahlanfechtung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein. Ihr Ziel ist, dass die Stichwahl wiederholt werden muss. Aber auch falls die Anfechtung ins Leere läuft, könnte der Terminplan für die Angelobung über den Haufen geworfen werden.

1. Welche Verstöße ortet die FPÖ bei der Bundespräsidentenwahl?

Die FPÖ konzentriert sich bei der Anfechtung auf die Wahlkarten. Hier seien in 94 der 117 Bezirkswahlbehörden Widrigkeiten festgestellt worden. Bei 82 sollen die Briefwahlkarten vor dem eigentlichen Sitzungsbeginn vorsortiert gewesen sein, in nichtige und in gültige. In einigen Bezirkswahlbehörden sollen die in den Wahlkarten enthaltenen Stimmkuverts zu früh geöffnet worden sein. Zudem sollen falschfarbige Stimmkuverts verschickt worden sein, deren Inhalt dann deswegen nicht mitgezählt wurde. Und nicht befugte Personen sollen Stimmen ausgezählt haben. Weiters bringt die FPÖ – vertreten von Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer und Rüdiger Schender – grundsätzliche Bedenken gegen die Regeln zur Briefwahl vor. Eingebracht wird die Wahlanfechtung im Namen von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, Kandidat Norbert Hofer und eines Wählers.

2. Welche Chancen hat die Wahlanfechtung der Freiheitlichen?

Hofer hält die Chance einer erfolgreichen Wahlanfechtung für „exorbitant hoch“. Auch Strache erklärt, dass ohne „diese Pannen und Unregelmäßigkeiten Hofer Präsident hätte werden können“. Gelänge dieser Beweis, müsste der VfGH die Wahl tatsächlich aufheben. Gesetzesverstöße allein reichen für eine Aufhebung aber nicht. Man müsste zusätzlich beweisen, dass das Wahlergebnis bei korrekten Vorgängen anders hätte ausfallen können. Die FPÖ meint, dass 573.275 Wahlkarten von den Unregelmäßigkeiten betroffen seien. Das würde reichen, um den Stimmenunterschied zwischen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer (30.863) aufzuholen.

Wenn aber nur der Zeitpunkt der Auszählung falsch war, doch nicht das Zählergebnis, dürfte die Wahl für gültig erklärt werden. Und auch bestimmte Vorsortierungen vor der gesetzlichen Auszählzeit seien zulässig, sagt Robert Stein, Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium. So dürfe man vorab prüfen, ob die Unterschrift auf der Wahlkarte (eidesstattliche Erklärung) fehlt. Dafür gibt es eine eigene Lasche, die man öffnen kann, ohne die Wahlkarte als solche aufzureißen. Der VfGH könnte nun noch einmal die Wahlkarten, die aufbewahrt werden mussten, überprüfen.

Wenn tatsächlich falsche Kuvertfarben verwendet wurden, könnte das zwar tatsächlich ein Wahlaufhebungsgrund sein, sagt Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk zur „Presse“. Aber eben nur, wenn das so häufig vorkam, dass es das Wahlergebnis entscheidend verändert hätte. Also, dass Hofer Van der Bellen hätte einholen können. Demgemäß stuft Funk die Chancen für eine Wahlwiederholung als gering ein.

3. Wie und bis wann könnte der Verfassungsgerichtshof entscheiden?

Eine Wahl kann in bestimmten Bezirken wiederholt werden, in denen es Probleme gab, aber bei groben Verstößen auch im gesamten Bundesgebiet. Wenn die FPÖ den Antrag auf eine Gesamtaufhebung gestellt hat, werde der VfGH auch über diese Frage zu befinden haben, sagt Funk.

Die Anträge Hofers und des einen Wählers haben wenige Chancen auf Behandlung. Laut Gesetz darf nur der Zustellungsbevollmächtigte Hofers (das ist Strache) die Wahl anfechten. Der VfGH hat grundsätzlich vier Wochen Zeit, um über den Antrag zu urteilen. Aber das Gericht darf die Frist verlängern, wenn dies zur Prüfung nötig ist. So war es bei der EU-Wahl 2014. Und dann würde man nicht mehr rechtzeitig vor dem Angelobungstermin am 8. Juli eine Entscheidung haben. Ein VfGH-Sprecher erklärte, man wolle zeitgerecht urteilen, doch gebe es keine Garantie.

Die Briefwahl als solche dürfte der VfGH nicht kippen, denn sie steht selbst im Verfassungsrang. Die Detailregeln zur Briefwahl kann er aber auf Gesetzmäßigkeit prüfen.

4. Was passiert, wenn Österreich vorübergehend keinen Bundespräsidenten hat?

Einladungen zur Angelobung des neuen Staatsoberhaupts in der Bundesversammlung am 8. Juli muss man keine zurücknehmen, es wurden noch keine verschickt. Heinz Fischer muss aber mit diesem Tag abtreten. Gibt es dann keinen neuen Bundespräsidenten, wird er in diesem Amt laut der Verfassung von den drei Nationalratspräsidenten vertreten. So könnte auch der nach jetzigem Stand unterlegene Wahlwerber, Norbert Hofer, in seiner Eigenschaft als Dritter Nationalratspräsident die Hofburg-Aufgaben aufnehmen. Und vielleicht sogar bei einem EM-Finale für Österreich auf der Ehrentribüne sitzen.

DIE TERMINE

Der neue Bundespräsident soll am 8. Juli angelobt werden. FPÖ-Chef Strache brachte aber gestern, Mittwoch, eine Wahlanfechtung ein, über die der Verfassungsgerichtshof innerhalb von vier Wochen entscheiden muss. Demnach erginge die Entscheidung bis 6. Juli. Die Richter können aber die Frist verlängern, wenn dies zur Prüfung der Vorwürfe nötig ist. Dann könnte es passieren, dass Österreich eine gewisse Zeit keinen Bundespräsidenten hat. Denn Heinz Fischer muss jedenfalls am 8. Juli zurücktreten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.06.2016)

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