Acht Anfechtungen gegen Hofburg-Wahl eingelangt

Acht Anfechtungen gegen Hofburg-Wahl eingelangt
Acht Anfechtungen gegen Hofburg-Wahl eingelangtAPA/GEORG HOCHMUTH
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Unter den Anfechtern befindet sich auch der an der Unterschriftenhürde gescheiterte EU-Gegner Marschall. Der Nationalrat bereitet die Angelobung vor.

Beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) sind nach der Bundespräsidentenwahl mehrere Anfechtungen des Ergebnisses eingelangt - laut Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) handelt es sich um acht. Drei stammen von den Freiheitlichen. Unter den Anfechtern befindet sich auch der Chef der EU-Austrittspartei Robert Marschall, dessen Bundespräsidentschaftskandidatur an der Unterschriftenhürde gescheitert ist.

VfGH-Sprecher Christian Neuwirth bestätigte am Freitag, dass es "mehrere Anfechtungen" von Privatpersonen gibt, dies sei nach jeder Wahl üblich.

Nationalrat bereitet Angelobung vor

Der Nationalrat bereitet trotz der Anfechtungen die Angelobung des neuen Staatsoberhaupts für 8. Juli vor. Darauf hat sich am Freitag die Präsidiale festgelegt. Demnach werden die Mitglieder der Bundesversammlung für dieses Datum eingeladen, allerdings mit Vorbehalt.

Sollte der VfGH bis dahin nicht entschieden haben oder eine Neuwahl verfügen, haben die in der Bundesversammlung vertretenen Persönlichkeiten dennoch am 8. Juli nicht frei. Denn die Verabschiedung von Bundespräsident Heinz Fischer findet an diesem Tag in jedem Fall statt.

Sollte Wahlsieger Alexander Van der Bellen nicht wie geplant angelobt werden können, werden die Nationalratspräsidenten als Kollegialorgan die Geschäfte übernehmen. Dafür ist keine Extra-Angelobung nötig. Entschieden wird in dem Gremium dann mit Mehrheit. Bei Gleichstand, wenn einer der Präsidenten verhindert ist, gibt die Stimme des ranghöheren Präsidenten den Ausschlag.

Neuland wäre es nicht, wenn das Nationalratspräsidium die Aufgaben des Bundespräsidenten übernehmen müsste. Denn diese Regelung gibt es seit den 1970er-Jahren und sowohl beim Tod bzw. der davor eingetretenen Erkrankung von Franz Jonas 1974 als auch beim Ableben von Thomas Klestil 2004 übernahmen die Präsidenten die Geschäfte.

Während Klestil ja nur zwei Tage vor seiner geplanten Verabschiedung verstarb, galt es beim Tod von Jonas durchaus einen längeren Zeitraum zu überbrücken. Da vertrat das Präsidium das Staatsoberhaupt immerhin drei Monate. Eine entsprechende Periode müssten wohl auch Bures, Karlheinz Kopf (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ) die Agenden wahrnehmen, sollte der VfGH eine komplette Neuaustragung der Wahl verfügen.

(APA)

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