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Richter und Politiker fordern unabhängige Staatsanwälte

13.08.2009 | 13:43 |   (DiePresse.com)

Die Richter fordern einen unabhängigen Rechtsschutz-Beauftragten, der über der Staatsanwaltschaft stehen soll. Ähnliche Vorschläge kommen von SPÖ, BZÖ und Grünen.

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Verschont die österreichische Justiz die Mächtigen?  Die Einstellung des Verfahrens gegen Kärntens Landeshauptmann Gerhard Dörfler (BZÖ) im Ortstafel-Konflikt hat eine hitzige Diskussion ausgelöst. Richter und Politiker fordern nun Änderungen im System.

Derzeit gebe es durch die Alleinverantwortung der Staatsanwälte ein rechtsstaatliches Defizit, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Richtervereinigung, Manfred Herrnhofer, am Donnerstag. Die Zurückdrängung der unabhängigen Untersuchungsrichter durch die neue Strafprozessordnung habe eine "schiefe Optik" verursacht, erklärte er im "Ö1-Morgenjournal". 

Herrnhofer plädiert daher für einen unabhängigen Rechtsschutzbeauftragten. Diese Person sollte als Einziger Staatsanwälte überprüfen und ihnen Weisungen erteilen können. Um die politische Unabhängigkeit zu gewährleisten, sollte diese Funktion etwa mit einer Dreiviertel-Mehrheit durch das Parlament vergeben werden, so Herrnhofer. Die Amtszeit des Rechtsschutzbeauftragten sollte über eine Legislaturperiode hinaus laufen und es sollte keine Wiederwahl geben. Damit wäre gewährleistet, dass der Weisungsgeber völlig unabhängig agieren könnte.

SPÖ will Bundesstaatsanwalt

Auch SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim will, dass statt des Justizministers ein unabhängiges Organ an die Weisungsspitze der Staatsanwaltschaft steht. Er wiederholte am Donnerstag seine langjährige Forderung nach einerm "Bundesstaatsanwalt".

Für eine weisungsfreie Staatsanwaltschaft sprechen sich auch die Grünen aus. Außerdem fordern sie, dass Einstellungen von Strafverfahren künftig begründet und der Öffentlichkeit bekanntgemacht werden müssen.

Die FPÖ will, dass wieder die Untersuchungsrichter statt der Staatsanwälte die Ermittlungsverfahren leiten. Der jeweilige Justizminister solle aber nicht von seinem Wesiungsrecht entbunden werden. Nur so könne er weiterhin die politische Verantwortung tragen, erklärte der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf im "Ö1-Mittagsjournal".

Das BZÖ regt einen "Justizkanzler" an. Dieser solle als eigenes verfassungsmäßig abgesichertes weisungsfreies Organ installiert werden.

(APA/Red.)

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181 Kommentare
 
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falcon
18.08.2009 09:05
0 0

Wieso "kein Schaden"?

Der ganz normale Staatsbürger von der Straße denkt sich:

1) Ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs wird nicht umgesetzt und somit ignoriert. (Ignoriert durch e. Landeshauptmann u. e. Landesrat). Da entsteht ein eindeutiger Schaden an den Institutionen der Republik, da die verfassungsmäßige Ordnung der Republik außer Kraft gesetzt wird.

2) Überspitzt und überhöht wurde wurde der Schaden 2006 noch durch die Medieninszenierung, wo in einer "Gaudi-Atmosphäre" (so ähnlich wie beim Villacher Fasching) vor versammten Journalisten u. laufenden Fernsehkameras die Ortstafeln einige Meter verrückt wurden. Der Verfassungsgerichtshof u. damit die Republik Österreich wurde in der Öffentlichkeit lächerlich gemacht!

Peregrin
17.08.2009 16:53
0 0

Sonderbehandlung (!) fuer politische Faelle, unfassbar und indiskutabel

Dass der so ueberlastete VfGH aber damals in Rekordzeit ein Urteil rausgescheibt hat, damit es ja noch vor den Wahlen in die Medien kommt, war wohl reiner Zufall?

J. E.
17.08.2009 13:35
0 0

klingt interessant

Vielleicht sollte man die jährlichen Ortstafelverückungen die dazu dienen, die Zonen munteren Abkassierens beim Geschwindigkeitskontrollieren zu vergrößern, beeinspruchen. Das hätte zumindest finanziell eine wesentlich größere Tragweite. Ob da die Staatsjustiz auch so einen Zirkus veranstaltet?

Antworten Cymry
17.08.2009 14:35
0 0

Re: klingt interessant

Vielleicht sollte statt der Fronleichnamsprozession die Ortstafelverrückung begangen werden?

Gast: HerrAbisZ
17.08.2009 13:02
0 0

Unsere Justiz wurde bereits zerstört!

Sich gegenseitig widersprechende Gesetze und Paragrafen! Herr Korinek wollte dies einmal in Ordnung bringen und dankte dann ab in die Pension! Und vorher hat er einen für mich unfassbaren Beschluss mitgetragen!

http://zeitwort.at/index.php?page=Thread&postID=108736#post108736

Aber auch gut. Jetzt kann sich jeder darauf ausreden, der kein Jurist ist, nicht schuldfähig zu sein, da er die Gesetze nicht versteht.

Antworten Gast: In Vertretung W. Faymann und J. Pröll
17.08.2009 13:44
1 0

Widersprüchliche Rechtslage

Liebe Bürger,

diese Widersprüchlichkeit hat sich über die vielen Jahre angesammelt und für eventuelke Fehler sind wir nicht verantwortlich. Wir haben aber nun festgestellt, dass diese geltende Rechtslage den Ermessungsspielraum von Stastanwälten und Richtern so erweitert, dass unabgängig von der Sachlage jedes Urteil machbar ist.

Machbar ist uns Besonders wichtig, weil ja Richter und Staatsanwälte auch nach dem Proporz besetzt werden und wir daher immer die gewünschten Urteile bekommen können. Natürlich erfolgt die Steuerung so, dass es den Interessen der 2. Repubik entspricht. Der mündige Österreichische Bürger wird auch verstehen können, dass alles der "Partei", welche ja demokratisch gewählt wurde, unterzuordnen ist.

Es können sowohl Kanzler, als auch der Vizekanzler bestätigen, dass keine Änderung bei den Vorgangsweise erfolgen werden, weil auch kein Handlungsbedarf gegeben ist.

Cymry
17.08.2009 12:54
0 0

Verehrter Präsident Korinek!

Sie sind nicht der Einzige der im Alter feststellen muss, dass seine bisherige Praxis, sein edles Rechtsempfinden beruhend auf der Lex Romanorum, die Verfassung hierzulande, nicht viel wert ist, sondern der dumpf brodelnde neolithische
Mystizismus dominiert.

Antworten Peregrin
17.08.2009 16:45
0 0

Re: Verehrter Präsident Korinek!

Dem tun sie zuviel Ehre an. Jemand wie Korinek, der sich und den VfGH dazu hergegeben hat, mit einem Politurteil in einen laufenden Wahlkampf einzugreifen, braucht man nicht verehren. "Allerwertester Herr Praesident" sollte da schon das Maximum sein.

troootzi
16.08.2009 13:55
0 0

Die Lösung der Problematik: Transparenz

s ist für einen kritischen Betrachter des politischen Geschehens - vor allem der Rolle der Staatsanwaltschaften etc. - geradezu erschütternd, welche Kommentare zu verschiedenen Medienberichten abgegeben werden. Eine Lösung der Probleme oder von Teilproblemen bestünde darin, dass Betroffene bestimmte Fälle in allen Details auf der website http://so-for-humanity.com2000.at veröffentlichen. Da es für die Betroffenen keine Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit gibt, könnten symptomatische Fälle einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht, die Diskussion versachlicht und damit effektive Lösungen der Problematik gefunden werden.

Gast: scurra
16.08.2009 12:15
0 0

"Dörfler-Verfahren zu recht(s ?) eingestellt?

Unkenntnis schützt nicht vor Strafe. Gilt für wen?
Unkenntnis oder Unberatenheit in dieser Position?
Genügt nicht die Schädigung des Rechtsstaates als strafwürdige Handlung?
Ist die Position éines LH für unbewußtes Handeln geschaffen?
Ist die nicht Annahme einer Verurteilung ein unpolitisches Kalkül?
Kann man keine Weisungen als unpolitisch bezeichnen?

derpradler
16.08.2009 10:03
0 0

eine krähe

hackt der anderen kein Auge aus. Das unnötige "Beiwerk" wurde also einfach weggelassen.
Wenn die Demokratie offensichtlich nur mehr korrupt und von Lobbyisten geleitet wird , wäre es an der Zeit einen eisernen Besen einzusetzen!

Antworten Gast: Zyniker
17.08.2009 12:30
0 0

Re: eine krähe

Was genau meinen sie mit dem "eisernen Besen"?

Jauntaler
15.08.2009 22:32
1 0

Ist doch sehr schön für die Staatsanwälte,

wenn ihnen die Chefin Rückendeckung gibt.

Heisst das aber, diese Art der Abwürgung von Strafanträgen bei prominenten Politikern geht so weiter? Oder nur bei jenen, die Ortstafeln betreffen?

Die slowenischsprachigen Kärntner sollen sich ihre zweisprachigen Ortstafeln selber malen und weiterhin in ihren Gärten aufstellen?

Oder wird gewartet, bis einhundert VfGH-Entscheide der Erfüllung harren?

Fragen über Fragen ...

Gast: JAKOB
14.08.2009 23:00
1 0

Zu der Debatte kann man nur sagen,

die Dummen sind die, die Gesetze beachten.

Gast: Satio
14.08.2009 19:08
0 0

Blöder und immer Blöder !!!

So Blöde Politiker hat es seit 1945 nicht gegeben !
Man wähnt sich im Mittelalter !!
Es gibt nurmehr Korruption wie in Albanien !!
Über solche Möchtegern-Minister lachen ja schon die Hühner !!

Gast: hackler
14.08.2009 18:45
1 0

Wann begreifen die obersten Verfassungsrichter

dass sie keine legistisches Organ sind? Sie haben nicht zu entscheiden, wieviel % eine Volksgruppe an der Gesamtzahl der Einwohner erreichen muss um 2-sprachige Tafeln verlangen zu koennen. Das muss der Gesetzgeber - und jetzt speziell fuer Herrn Korninek, das ist das Parlament und nicht der VerfGH - machen, von diesem verlangt werden. Deshalb ist das Ortstafelgesetz einfach nicht vollziehbar! Mir geht das Theater der Kaerntner diesbezueglich auch langsam auf die Nerven. Wenn ich mir aber das Verhalten der Slowenen gegenueber Kroatien ansehe (volle Maut fuer das Befahren von 10 km Autobahn, Behinderungen der EU-Beitrittsverhandlungen mit sinnlosen Grenzstreitigkeiten) oder slowenische Schulatlanten mit einer fiktiven Grenzziehung in der Gegend von Radenthein, dann beginnt in mir Verstaendnis fuer die Kaerntner zu wachsen. Oder hat jemand von den kaerntner Sloweneninsbes. von Herrn Vouk, gehoert, dass in Laibach - pardon - Scheiss gebaut wird?

Antworten kremser
15.08.2009 21:34
0 0

qarum wird meine positive Bewertung nicht angezeigt (zensuriert) ?


Gast: Schweizer
14.08.2009 17:18
1 0

Ach wirklich?

Jeder der bestreitet, dass für die in Österreich und auch in großen Teilen Europas "Herrschende Klasse" keine Sonderrechte gelten ist ein Realitätsverweigerer. Ich denke dass keiner dieser Menschen Probleme bei Ämtern, Genemigungen, Zulassungen und auch nicht vor Gericht o.ä. haben

Dieser Prozess ist schon automatisiert und bedarf keiner Weisungen!

Die Bevölkerung soll gefälligts arbeiten, damit es uns, Der Elite, gut geht - Das ist unser Recht wir haben uns das verdient.

Wir entwicklen uns immer mehr zu einem Feudalstaat.

Das Einzige was hier hilft ist eine Redemokratisierung. Verbindliche Volksabstimmungen und eine damit kontrollierte Regierung.

Das Freunde Ihre Freunde kontrollieren wie es sich das Parlament vorstellt, ist inakzeptabel.

Das Volk muß bestimmen wer kontrolliert die Staatsführenden. Das ständig, unumstößlich und verbindlich.

Auch wenn die "Elite" der Meinung ist, dass Volk ist zu dumm um Gesetze zu verstehen (Zitat: Dr. Andreas Kohl).


Antworten Gast: hackler
14.08.2009 18:24
0 0

Haben Sie Probleme?

Dann sollten Sie schleunigst einen Arzt aufsuchen, oder einen Psychologen. Vieleicht hilft der Ihnen, Ihre Komplexe abzubauen....

Antworten Antworten Gast: Bösewicht
14.08.2009 19:36
0 0

Re: Haben Sie Probleme?

@ Schweizer
Mit Ihrer Einschätzung des Ist-Zustandes gebe ich Ihnen schon Recht, aber bei Volksabstimmungen ist das Um-und-Auf wie diese formuliert sind. Und wer formuliert den Wortlaut von Volksabstimmungen? Übrigens: In Oberösterreich wurde heute die Kandidatur einer sehr weit rechts stehenden Partei verboten. Die KPÖ hingegen darf unbehelligt kandidieren. Das Volk ist also nicht nur zu dumm, Gesetzen zu verstehen, sondern man muss ihm auch noch sagen, welche Partei es wählen soll. (Demokratie ist ein großes Wort für das, was hierzulande herrscht.)

@hackler
Der Gesetzgeber erzeugt die Gesetze. Aber was in den Gesetzen steht, wissen ausschließlich die Obersten Gerichtshöfe. Wenn der VfGH sagt, dass die Prozentregel klar aus dem Ortstafelgesetz hervorgeht, dann ist das so. Punkt Schluss aus! Wenn dem Gesetzgeber diese Interpretation nicht passt, kann er ja ein neues Gesetz machen, der VfGH weiß dann wiederum alleine, was in dem neuen Gesetz steht. Der VfGH ist wenn überhaupt, dann nur sehr schwer auszuhebeln.

Gast: dr iuris
14.08.2009 17:13
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unabh.staa

alle staa sind irgend einer partei haftend. sonst waeren sie nicht bei der staa. aufnahmekriterien gehoeren geaendert.
es ist immer eine bringschuld vorhanden.

Antworten Gast: Sie haben offensichtlich keine Ahnung
16.08.2009 18:59
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Re: unabh.staa

davon, wie man StA wird. Nämlich über die Richterlaufbahn - und wenn es in Österreich ein NICHT parteipolitisch gefärbtes Aufnahme- und Karriereverfahren gibt, dann genau dieses. Können Sie bezweifeln, so viel Sie wollen, ist trotzdem so. Ich weiss es, weil ich (parteifrei und ohne Seilschaften oder parteinahe Vereine) seit vielen Jahren und über alle Justizministerfarben hinweg diese gute Erfahrung als Insider machen durfte.

ad "Das Aufstellen der zweisprachigen Ortstafeln sei aber weniger eine strafrechtliche Frage, sondern eine Frage der Exekution des Verfassungsgerichtshof-Erkenntnisses."

Wenn s.g. Ordinarius o Univ-Prof Dr Helmut Fuchs in diesem ausgesprochen interessanten Artikel qua indirekter Rede mit folgendem Satz

"Das Aufstellen der zweisprachigen Ortstafeln sei aber weniger [sic!] eine strafrechtliche Frage, sondern [sic!] eine Frage der Exekution des Verfassungsgerichtshof-Erkenntnisses."

(ganz korrekt ?) wiedergegeben wird,
so stellt sich hierbei uU folgende Frage
(arg **[striktes] "entweder - oder"**;
arg "entweder strafrechtlich relevant oder irrelevant"; arg ua: "tertium non datur"[sic!]):

'Ist es nun eine [erg wohl: {straf-}**gerichtlich** relevante] {straf-}rechtliche Frage oder nicht ?'

(arg: was bedeutet - aus sachlich-ernsthafter, seriös-wissenschaftlicher Sicht "weniger [sic!] eine strafrechtliche Frage [...], sondern [...]" ?)
[sic!]

Fazit:
- Wird s.g. Vorstand o. Univ.-Prof. Dr. Helmut Fuchs hier - allen Ernstes - bitte (vollends ?) korrekt (in Gestalt der indirekten Rede) "wiedergegeben"? [sic!]

- Sagte er dies bitte - wirklich - in dieser "Form"?
Fernerhin:

- Es wäre sehr interessant, sollte s.g. Ordinarius Prof Dr Fuchs auch zu den Gedanken ("de lege ferenda") von Prof DDr Korinek betreffend (weitere) Implikationen (ua) zu

**Art 90a B-VG**

und seiner (uU [stark ?] divergenten ?) Ansicht zu besagten Erwägungen befragt iSv "interviewt" werden können, insbes was etwa s.g. Ordinarius Prof Dr Fuchs zu den (jüngst von s. g. Prof DDr Korinek medial lancierten) Erwägungen denkt.

Antworten Peregrin
17.08.2009 16:49
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Re: ad

Prof. Fuchs kann wohl mit dem abstrusen individuellen "Recht auf Ortstafel" auch nichts anfangen; welches ja postuliert werden muesste, um einen "Amtsmissbrauch" verfolgen zu koennen.

widder
14.08.2009 15:50
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Richter und Politiker fordern unabhängige Staatsanwälte

.. und das der Straftatbestand Amtsmißbrauch nicht nur vorsätzlich zu einer Verurteilung führt, sondern auch bei fahrlässiger Ausführung. Jeder fachkundige Jurist weiß, was dies für viele Verfehlungen im Ámt bedeuten würde.

Da dies u.a. auch für Staatsanwälte gelten würde, wäre diese Grauzone zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit vermutlich weniger.

Steininger
14.08.2009 15:20
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Durch wiederholungen wird es nicht glaubhafter!

Man leiert einfach die hatscherte Begründung nochmal herunter und glaubt die Bevölkerung glaubts.
Da glaubt man falsch!

 
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