Wieder wählen?

Austrians Vote In Presidential Runoff Election
Austrians Vote In Presidential Runoff Election(c) Bloomberg (Lisi Niesner)
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Selbst wenn sich nur ein Teil der Vorwürfe der FPÖ rund um die Auszählung der Briefwahlstimmen erhärten lässt, rückt eine Aufhebung der Stichwahl durch das Höchstgericht in greifbare Nähe.

Wien. Die Wahl muss wiederholt werden. Mit dieser Information wartete gestern, Mittwoch, der Verfassungsgerichtshof (VfGH) auf. Allerdings war dabei von der Bezirksvertretungswahl in Wien Leopoldstadt des Jahres 2015 die Rede, nicht von der Bundespräsidentenwahl des heurigen Jahres. Noch nicht. Vom Höchstgericht auf der Freyung könnte aber schon bald auch die Nachricht kommen, dass die Stichwahl zwischen dem vormals Grünen Alexander Van der Bellen und dem Freiheitlichen Norbert Hofer wiederholt werden muss. Darauf deuten „Presse“-Recherchen im Umfeld der Regierung und des VfGH hin.

Spätestens am 6. Juli, also zwei Tage vor der geplanten Angelobung des zunächst siegreichen Kandidaten Van der Bellen, will der Gerichtshof bekannt geben, ob er der Anfechtung durch FP-Chef Heinz-Christian Strache stattgibt. Strache hat in einem 152 Seiten langen Antrag unter anderem auf schwere Verfehlungen bei der Auszählung der Briefwahlstimmen hingewiesen. Wie berichtet, hat der VfGH wegen der Dringlichkeit seinen Terminkalender für die laufende Sitzung völlig umgeschrieben, um kommenden Montag mit mehrtägigen Anhörungen von Zeugen zu beginnen. Zumindest bis Mittwochmittag werden Präsident Gerhart Holzinger, Vizepräsidentin Brigitte Bierlein und die zwölf Mitglieder sich ein Bild von den Vorgängen am Wahltag und am Tag danach machen, an dem die Briefwahlstimmen laut Gesetz ausgezählt werden sollten.

Wie „Die Presse“ erfuhr, herrscht unter Höchstrichtern und Regierungsexperten Fassungslosigkeit darüber, wie und in welchem Ausmaß sich die Wahlbehörden über die Vorschriften zum Umgang mit den Briefwahlstimmen hinweggesetzt haben. Straches Anwalt, der frühere Justizminister Dieter Böhmdorfer, hat die Vorwürfe nach Schwere gereiht, allen voran die Auszählung von Stimmen durch andere als die Bezirkswahlbehörden. So habe der Bezirkswahlleiter in einem Stimmbezirk eigenmächtig und ohne die übrigen Mitglieder der Bezirkswahlbehörde zu informieren am Sonntag fertig auszählen lassen, sodass die Behörde das Ergebnis am Montagnachmittag angeblich nur noch zu bestätigen brauchte.

Widersprüchliche Erklärungen

Das Innenministerium hat diesen Vorwurf und ähnliche Berichte über vier weitere Wahlbezirke in Kärnten und der Steiermark dem Staatsanwalt mitgeteilt. Robert Stein, Leiter der Wahlbehörde im Ministerium, zeigte sich verwundert, dass die von den Parteien entsandten Wahlbehördenmitglieder, darunter auch solche der FPÖ, mit ihrer Unterschrift bestätigt hätten, dass alles korrekt abgelaufen sei. Böhmdorfer will von seinen Zeugen allerdings eidesstattliche Erklärungen besitzen, die das Gegenteil besagen. Der VfGH wird bei den Anhörungen würdigen müssen, ob die ursprünglichen öffentlichen Urkunden oder die späteren Erklärungen der Wahrheit entsprechen; die Zeugen riskieren jedenfalls, sich das eine oder das andere Mal strafbar gemacht zu haben, weshalb sie sich sogar der Aussage entschlagen könnten.

Nach Böhmdorfers Behauptungen betrifft allein die Auszählung durch nicht befugte Personen 58.374 Wahlkarten; wesentlich häufiger, nämlich in 573.275 Fällen, seien Böhmdorfer zufolge gültige von nichtigen Briefwahlkarten vorzeitig getrennt worden.

Nirgendwo ist davon die Rede, dass tatsächlich die Wahl manipuliert worden wäre. Doch darauf kommt es auch gar nicht an: Der Verfassungsgerichtshof hat im Fall der Leopoldstadt erneut bekräftigt, dass es für eine erfolgreiche Anfechtung genügt, wenn eine „Rechtswidrigkeit auf das Wahlergebnis von Einfluss sein konnte“. Da Van der Bellen und Hofer nach dem offiziellen Endergebnis um genau 30.863 Stimmen auseinanderlagen, reichen für eine Anfechtung 15.432, die auf relevant rechtswidrige Weise ausgezählt wurden. Während beispielsweise eine bloß verfrühte Auszählung durch die Wahlbehörde selbst wohl für das Ergebnis unerheblich sein dürfte, stellt sich die Lage ganz anders dar, wenn Unbefugte die Stimmzettel zählen. „Werden die Stimmzettel während des Wahlverfahrens unbefugten Personen – zur Auswertung – überantwortet, ist eine verlässliche Ermittlung des Wahlergebnisses durch die hiezu (allein) zuständigen Instanzen – objektiv – nicht mehr gewährleistet“, hielt der VfGH schon 1986 zur Gemeinderatswahl in Frankenmarkt (Oberösterreich) fest.

Sollten sich Straches Vorwürfe ab Montag erhärten, dürfte an einer Aufhebung der Stichwahl kein Weg vorbeiführen. Und zwar, wie es aussieht, der kompletten und nicht bloß in einzelnen Wahlbezirken oder nur der Briefwahl. Es lässt sich nämlich nachträglich nicht eindeutig feststellen, wer per Post und wer an der Urne abgestimmt hat; auch das hat der VfGH gestern festgehalten.

Und wann wäre neu zu wählen? Dafür könnte der VfGH eine Frist vorgeben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.06.2016)

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