Einstimmiger Beschluss, elf Stimmen zu ignorieren

�FFENTLICHE VFGH-VERHANDLUNG ZUR BP-WAHL-ANFECHTUNG: HERBST
�FFENTLICHE VFGH-VERHANDLUNG ZUR BP-WAHL-ANFECHTUNG: HERBST(c) APA/HERBERT NEUBAUER
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Vor dem VfGH zeigte sich erneut, wie die Wahlordnung bei der Präsidentschaftswahl missachtet oder zurechtgebogen wurde.

Wien. Gewiss, die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) in nunmehr vier öffentlichen Sitzungstagen aufgezeigten Rechtswidrigkeiten bei der Stimmenauszählung der Bundespräsidenten-Stichwahl spielen sich nicht in ganz großen Dimensionen ab. Und nein: Die „kreative“ Auslegung der Wahlordnung oder deren pure Missachtung, die nun in vielen Bezirken im Nachhinein sichtbar wird, haben das Wahlresultat wohl nicht verfälscht. Aber: Die von der FPÖ betriebene Wahlanfechtung ergibt mittlerweile ein deutliches Sittenbild, bestehend aus Unwissen, Ignoranz und Schlamperei.

Wie schnell man als Wahlbehörde – auch ohne bösen Vorsatz – in eine Sackgasse gerät, zeigt dieser Fall: In der Bezirkshauptmannschaft (BH) Gänserndorf (NÖ) wurden entgegen der Wahlordnung bereits am Abend des Wahlsonntags die gültigen Briefwahlkarten von den ungültigen getrennt. Die Auszählung selbst begann dann gesetzeskonform am Montag um 9 Uhr. Danach tauchten unerwartet elf Wahlkarten auf. Auf einstimmigen Beschluss von Mitarbeitern der BH und den anwesenden Wahlbeisitzern wurden diese elf Wahlkarten „nicht mehr einbezogen“, wie es eine Beamtin am Donnerstag als Zeugin formulierte. Man könnte auch sagen: ignoriert.

Des Rätsels Lösung: Die Karten waren von Wählern am Freitag vor der Wahl persönlich in die BH getragen und dort an einem Infopoint abgegeben worden. Die Schalterdame gab die Karten zur Post, die Poststelle war aber ab Freitagmittag nicht mehr besetzt. Erst am Montag tauchten die Karten wieder auf. Dann war es zu spät.

Noch einmal zum „Vorsortieren“ von Wahlkarten (in der Stichwahl zwischen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer hat die Briefwahl bekanntlich eine entscheidende Rolle gespielt): Dieses „Vorsortieren“ sei vielfach der Zeitnot geschuldet – dies sagten Zeugen aus mehreren Wahlbehörden bisher aus. „Schuld“ sei die Wahlordnung, die erst ab Montag, 9 Uhr, den Beginn der Prüfung der Wahlkarten zulässt. So gab ein FPÖ-Beisitzer aus Gänserndorf auf die Frage einer Höchstrichterin: „Welche Missstände sehen Sie?“ eine gewagte Antwort. Er meinte: „Wenn man sich den Paragrafen 14a (des Bundespräsidentenwahlgesetzes, Anm.) anschaut . . .“ Die Richterin: „Also Sie sehen das Gesetz als Missstand?“ Antwort: „Ja“.

Außer Gänserndorf wurden am Donnerstag auch die Bezirke Leibnitz, Völkermarkt und Reutte geprüft. 94 der 117 Wahlbezirke werden von der FPÖ beanstandet. In 20 schwerwiegenden Fällen wurden nun öffentliche Befragungen durchgeführt.

Unsicherheiten beim Terminplan

Beispiel Leibnitz: Dort wurden die Briefwahlstimmen überhaupt schon gänzlich am Sonntag ausgezählt. Der Wahlleiter habe laut Zeugen dazu gesagt: „Dann ersparen wir uns den Montag.“ Ein FPÖ-Beisitzer: „Das wurde immer so gemacht.“

Formalfehler ja, aber diese hätten keinen Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt – diesen Leitsatz vertrat die Anwältin des Teams Van der Bellen, Maria Windhager, am Donnerstag vor Journalisten.

Kommenden Mittwoch sollen die Rechtsvertreter von Van der Bellen und Hofer vom VfGH öffentlich befragt werden. Ob es der VfGH schafft, wie angepeilt am 6. Juli, zwei Tage vor der vorgesehenen Angelobung von Van der Bellen, ein Erkenntnis zu präsentieren, ist offen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.06.2016)

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