FPÖ und Grüne bringen Beschwerde gegen Staatsschutzgesetz ein

Staatsschutzgesetz - FPÖ und Grüne bringen VfGH-Beschwerde ein
Staatsschutzgesetz - FPÖ und Grüne bringen VfGH-Beschwerde einPresse (Fabry)
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Die beiden Parteien haben eine "Notwehrgemeinschaft" gebildet, um beim VfGH eine Aufhebung des Gesetzes zu beantragen.


FPÖ und Grüne bringen das Polizeiliche Staatsschutzgesetz  gemeinsam vor den Verfassungsgerichtshof (VGH). Die beiden Fraktionen präsentierten am Montag ihre schon länger angekündigte "Drittelbeschwerde". Ziel ist die Gesamtaufhebung des mit 1. Juli 2016 in Kraft tretenden Gesetzes.

Zur Anfechtung eines Gesetzes beim VfGH braucht es die Unterstützung eines Drittels der Abgeordneten in National- oder Bundesrat, was laut Grünen-Sicherheitssprecher Peter Pilz zu dieser "Notwehrgemeinschaft" der beiden Parteien führte. Ausgearbeitet wurde die Beschwerde von den Experten des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat).

"Staatsschutzgesetz in jeder Hinsicht misslungen"

"Unserer Meinung nach ist das Staatsschutzgesetz in jeder Hinsicht misslungen", sagte Pilz. Er und FPÖ-Vizeklubchef Walter Rosenkranz stoßen sich an der mangelnden Bestimmtheit wichtiger Eingriffsvoraussetzungen des Gesetzes, gepaart mit einem schwachen Rechtsschutz. Dies erzeuge ein hohes Risiko, dass das dichte Netz der Überwachungsbefugnisse über immer weitere Teile der Bevölkerung gezogen werde. Dies verletze das rechtsstaatliche Prinzip, argumentierten beide.

Statt für Schutz vor Terrorismus und ähnlichen Gefahren zu sorgen, versuche man, "die Heuhaufen der Verdächtigen so zu vergrößern, dass man irgendwelche Nadeln darin findet", so Pilz. Nach allen internationalen Erfahrungen könne das nicht funktionieren. Abgezielt werde auf potenzielle Hassposter, Tierschützer oder Fußballfans samt aller Kontaktpersonen, und die Datenweitergabe an Dienste im Ausland sei keiner Kontrolle unterworfen.

Rosenkranz sieht die Mängel vor allem beim Rechtsschutz. Dass hier nur der Beauftragte des Innenministeriums samt seinen Stellvertretern tätig werden kann, sei eine Regelung, die diesen Namen nicht verdiene. Einzelne Bestimmungen des Staatsschutzgesetzes aufzuheben, werde nicht genügen, zeigte er sich überzeugt: "Da gibt es nur die Gesamtaufhebung des Gesetzes."

Die Grünen stoßen sich auch an der V-Leute-Regelung. Bezahlte Polizeispitzel aus der Dschihadisten- bzw. Rechts- oder Linksextremistenszene, die selbst Polizei spielten, seien nicht mit der Verfassung vereinbar. Verantwortlich für all dies macht Pilz die "begnadeten Pfuscher des Ministeriums". Mit der SPÖ und Teilen der ÖVP sei man sich eigentlich in weiten Teilen einig gewesen, was von den Beamten des Ressorts aber regelmäßig abgewiesen worden sei.

Rosenkranz formulierte es anders. Für Polizisten sei ein Polizeistaat ideal, die verlangten jedes Instrument, das es auf der Welt gebe. "Wir wollen aber einen Grundrechts- und Verfassungsstaat." Eine VfGH-Entscheidung in der Causa erwarten die beiden Fraktionen erst 2017.

(APA)

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