FPÖ-Anwalt: "Van der Bellen ist genauso ein Opfer wie Hofer"

Wahlanfechtung: VfGH hört heute Parteienvertreter
Wahlanfechtung: VfGH hört heute ParteienvertreterAPA/GEORG HOCHMUTH
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FPÖ-Vertreter betonen vor dem VfGH, dass bei der Hofburg-Stichwahl Gesetze verletzt wurden. Van der Bellens Anwälte sehen keine Auswirkungen auf das Wahlergebnis.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Mittwochnachmittag in der öffentlichen Verhandlung zur Anfechtung der Bundespräsidenten-Stichwahl die Parteienvertreter angehört. Der Anwalt der FPÖ, der frühere freiheitliche Justizminister Dieter Böhmdorfer, schilderte, dass die FPÖ zwei Tage nach der Stichwahl Kontakt aufgenommen habe. Er betonte, dass im Vorfeld der Stichwahl keine Verbreitungen für eine Anfechtung getroffen worden seien. Böhmdorfer argumentierte mit dem besonderen Schutz von Wahlen in einer Demokratie. Eine Wahl erfolge nach den Prinzipien frei, geheim und persönlich. Daher sei die Wahlgesetzgebung wörtlich und streng auszulegen. "Wir glauben, dass Wahlgesetze verletzt wurden", sagte Böhmdorfer.

Vor allem die Briefwahl sei "missbrauchs- und manipulationsanfällig". "Unser Anfechtungsgegner ist nicht (der grüne Kandidat Alexander, Anm.) Van der Bellen, er ist genauso ein Opfer wie Norbert Hofer, unser Anfechtungsgegner heißt Bundeswahlbehörde", so Böhmdorfer. Dort hätten die Fehler auffallen müssen.

Der von der FPÖ beigezogene Verfassungsexperte, Rechtsanwalt Michael Rohregger, sagte, die entscheidende Frage sei, ob für eine Aufhebung der Wahl die Möglichkeit von Manipulationen ausreiche oder solche tatsächlich nachgewiesen worden sein müssen. Rohregger erinnerte die Verfassungsrichter in diesem Punkt an die bisherige Rechtsprechung des VfGH, die sehr streng sei. "Fehler liegen vor und sind für das Ergebnis von Relevanz", sagte Rohregger.

"Briefwahl-Ergebnisse in umstrittenen Bezirken unauffällig"

Die Anwältin von Van der Bellen, Maria Windhager, verwies in ihrer Stellungnahme auf den Statistiker Erich Neuwirth: "Die Briefwahl-Ergebnisse in allen umstrittenen Bezirken entsprechen exakt den aus anderen Bezirken, sie sind daher nicht auffällig, sie sind unauffällig." Die in der Anfechtung formulierten Behauptungen seien daher nachweislich und objektiv falsch. Windhager verwies auch auf die Zeugenbefragungen in der Vorwoche. So seien die Vorwürfe in einigen Bezirken entkräftet worden, und die Tatsachenbehauptungen würden nicht dem Beweisergebnis entsprechen. In anderen Bezirken, wo tatsächlich früher als erlaubt mit dem Auszählen begonnen wurde, seien Auswirkungen auf das Wahlergebnis nicht einmal "denkmöglich".

Ähnlich argumentierte auch der zweite Anwalt der Grünen, Georg Bürstmayr. Dass viele Wähler eigentlich Norbert Hofer die Stimme geben wollten, es aber wegen Manipulationen nicht konnten, basiere auf "Verschwörungstheorien". Denn um eine solch großangelegte Manipulation vorzubereiten, hätte es eine beachtliche kriminelle Energie gebraucht, Täter hätten sich lange vorher abreden müssen und hätten ahnen müssen, wer wo wie stimmen würde, um zu wissen, wie weit die Manipulation gehen müsse, um erfolgreich zu sein.

"Erstaunen über fehlendes Unrechtsbewusstsein"

Der oberste Wahlleiter im Innenministerium, Robert Stein, verteidigte das Vorgehen der Bundeswahlbehörde. Man sei sofort nach Auftreten der Vorwürfe allem nachgegangen. "Bei uns hat dieses Verfahren Erstaunen hervorgerufen über ein fehlendes Unrechtsbewusstsein", so Stein. Aus seiner Sicht ist das Gesetz korrekt vollziehbar. Nachsatz: Jene Stimmbezirke, die das Gesetz nicht eingehalten haben, seien auch nicht schneller gewesen beim Auszählen.

Verfassungsrichter Johannes Schnizer verwies in einer Frage an Van der Bellens Anwälte auf die lange und strenge Judikatur des VfGH zu Wahlanfechtungen. Die Rechtsprechung, wonach tatsächliche Manipulationen nicht nachgewiesen werden müssen, gebe es seit 1927. Damals sei eine Wahl aufgehoben worden, weil gesetzeswidrig der Wahlakt nochmals geöffnet wurde. "Übrigens, diese Entscheidung war von (Hans, Anm.) Kelsen, dem Vater unserer Bundesverfassung", sagte Schnizer. Kelsen habe ebenfalls Zeugen befragt, allerdings nicht öffentlich. Auch damals sei kein konkreter Missbrauch festgestellt worden. "Was unterschiedet diesen Fall vom damaligen Fall?", wollte Schnizer von den Van-der-Bellen-Vertretern wissen.

Rechtsanwältin Windhager sagte, man begrüße diese Judikatur. "Wir sind aber der Meinung, dass gar nicht davon abgegangen werden muss", denn: "Der Wahrheitsbeweis ist im aktuellen Fall in überzeugendem Ausmaß geglückt."

Anschließend wurde die öffentliche Sitzung unterbrochen, einen Termin für die Fortsetzung gibt es noch nicht. VfGH-Präsident Gerhart Holzinger betonte, dass man die 4-Wochen-Frist für das Verfahren einhalten wolle, somit wäre die Entscheidung mit 6. Juli fällig.

(c) APA

(APA/Red.)

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