Rechtsmeinung: Lohntransparenz mittels Betriebsrat

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Für die Offenlegung der Einkommensschere zwischen Männern und Frauen in Firmen braucht es kein Gesetz, sagt Sozialrechtler Marhold.

WIEN/Stockholm. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) wünscht sich Lohntransparenz in Firmen und fordert sogar Strafen, wenn es zu große Unterschiede zwischen den Geschlechtern gibt. Nicht durchführbar, meinten Kritiker. Doch der Grazer Arbeitsrechtsprofessor Franz Marhold weist im Gespräch mit der „Presse“ nun darauf hin, dass die Transparenz bereits nach geltendem Recht leicht geschaffen werden kann: Denn schon jetzt dürfe jeder Betriebsrat die Verteilung der Gehälter zwischen männlichen und weiblichen Mitarbeitern offen legen. Laut dem Arbeitsverfassungsgesetz darf der Betriebsrat in die Gehälter der Mitarbeiter Einsicht nehmen und deren Verteilung im Betrieb – allerdings nur anonymisiert – veröffentlichen. „Dadurch verrate ich kein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis“, betont Marhold. Wobei nicht nur die Gehälterverteilung zwischen Männern und Frauen offengelegt werden kann, sondern auch die Differenz nach Altersgruppen.

Und es gebe sogar einen Weg, sich ein gesamtösterreichisches Bild über die Verteilung der Gehälter zwischen Mann und Frau zu machen, sagt Marhold. Der Betriebsrat dürfe nämlich die Einkommensverteilung in seinem Unternehmen auch an die Arbeiterkammer oder die Gewerkschaft weitergeben. Diese könnten dann alle Daten österreichweit auswerten – und auch diese dürften dann veröffentlicht werden.

Schweden: Kontrolle schwierig

In Schweden – das Land dient Heinisch-Hosek als Vorbild – ist die Offenlegung des Gehaltsvergleichs von Männern und Frauen seit Jahren verpflichtend: Alle Unternehmen ab 25 Mitarbeitern müssen alle drei Jahre die Einkommen offenlegen. Ist der Arbeitgeber säumig, drohen Strafen. Zuständig dafür ist das Anti-Diskriminierungsamt, das wiederum im Auftrag des Diskriminierungs-Ombudsmanns tätig wird. Wie viele Strafen bisher verhängt wurden, konnte man im Büro des Ombudsmanns aber nicht sagen. Ein Sprecher betonte, dass man grundsätzlich auf Freiwilligkeit setze. Um wirklich zu kontrollieren, ob die Unternehmen die Gehälter vergleichen, „fehlen uns die Kapazitäten“, sagte der Sprecher.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.08.2009)

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