"Aula"-Artikel über KZ-Häftlinge: Grüne legen juristisch nach

Blick in einen Hof des ehemaligen Konzentrationslagers Mauthausen
Blick in einen Hof des ehemaligen Konzentrationslagers MauthausenAPA/RUBRA
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Die Grünen und Befreite des früheren KZ Mauthausen haben eine Klage wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung eingebracht.

Die Grünen legen nach der Einstellung des Verfahrens gegen die rechte Monatszeitschrift "Aula" juristisch nach. Gemeinsam mit Befreiten des ehemaligen Konzentrationslagers Mauthausen wurde eine zivilrechtliche Klage wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung eingebracht. Grün-Abgeordneter Harald Walser betonte am Donnerstag bei einer Pressekonferenz, jedes Rechtsmittel ausschöpfen zu wollen.

In einem "Aula"-Artikel waren KZ-Häftlinge als "Massenmörder" und "Landplage" bezeichnet worden. Die Grazer Anklagebehörde stellte das Verfahren mit der Begründung ein, es sei "nachvollziehbar", dass die 1945 befreiten Häftlinge aus dem KZ Mauthausen eine "Belästigung" für die Bevölkerung darstellten. Außerdem hätten sich unter den KZ-Häftlingen "Rechtsbrecher" befunden. Gegen diese Begründung protestierten vor allem die Grünen. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) kündigte eine verstärkte Bewusstseinsbildung für angehende Richter und Staatsanwälte an.

Walser: Einstellung schreibe "die NS-Judikatur" fort

Nicht zufrieden mit den Konsequenzen zeigen sich weiterhin die Grünen. Die Einstellung durch die Staatsanwaltschaft schreibe in "skandalöserweise die NS-Judikatur" fort, kritisierte Walser. Die durch den Justizminister angekündigten Maßnahmen ließen zudem auf sich warten. Was die Oppositionspartei will, ist ein entsprechender Rechtsschutz für die in der "Aula" diffamierte Zielgruppe: Juden, politische Gefangene und Nachfahren von im KZ ermordeten Menschen. "Wir wollen die Ablehnung des Nationalsozialismus auch in der täglichen Rechtsprechung sehen", so Walser.

Das juristische Dilemma: Im Artikel werde eine Gruppe pauschal beleidigt. Eine solche "Kollektivbeleidigung" ist jedoch nur dann strafbar, wenn die Beleidigung auf Einzelpersonen abgrenzbar ist. Die mit Fall betraute Anwältin Maria Windhager sieht dennoch "gute Argumente" für eine zivil- und medienrechtliche Klage, da es sich in der Causa um zum Teil bekannte ehemalige Gefangene handle, die sich nach ihrer Befreiung in der Öffentlichkeit gegen den Rechtsextremismus engagiert hätten. Der Klage angeschlossen hat sich daher auch der bekannte Holocaust-Überlebende Rudolf Gelbard.

Rein rechtlich geht es den Grünen in diesem Fall um die sogenannte Aktivlegitimation, also die Befugnis des Klägers oder der Klägerin, den ihm oder ihr zustehenden zivilrechtlichen Anspruch in eigenem Namen gerichtlich geltend zu machen. "Wir betreten damit juristisches Neuland", betonte Windhager, die auch medienrechtliche Anträge sowie eine einstweilige Verfügung gegen die "Aula" ankündigte. Es bestehe nämlich Wiederholungsgefahr, die Zeitschrift fühle sich durch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft bestätigt und beleidige weiterhin NS-Opfer.

(APA)

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