In der SPÖ herrscht Uneinigkeit über die Frage, ob der Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylwerber gelockert werden soll. SP-Sozialminister Rudolf Hundstorfer hat dem enstprechenden Vorstoß von SP-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter am Freitag eine Abfuhr erteilt. Andere rote Politiker unterstützen die Idee hingegen.
Hundstorfer erklärte, die derzeit gültigen Bestimmungen blieben aufrecht. "An eine Änderung wird derzeit nicht gedacht". In der Wirtschaftskrise sei eine Öffnung des Zuganges von Asylwerbern zum Arbeitsmarkt "kein vorrangiges Thema", betonte der Arbeitsminister. Den Vorstoß seines Parteifreundes Kräuter wertete er nur als "Diskussionsbeitrag".
Kräuter hatte gemeint, zum Recht auf Asyl gehöre auch das "Menschenrecht" auf Arbeit und Bildung. "Deshalb sollen Asylwerber nicht mehr vom Arbeitsprozess ausgeschlossen werden." Dies gelte auch für den Zugang zu Bildungseinrichtungen.
Frauenberger und Voves dafür, ÖVP dagegen
Die Wiener Integrationsstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) unterstützt Kräuters Vorstoß. Ein großer Teil der Betroffenen verfüge über "hervorragende Qualifikationen", erklärte sie am Freitag in einer Aussendung. Die Möglichkeit zu arbeiten wäre auch eine "wichtige finanzielle wie auch menschliche Unterstützung während der meist lange dauernden Asylverfahren", so die SP-Politikerin. Außerdem würden die Gebietskörperschaften durch die daran anknüpfende Nichtinanspruchnahme der Grundversorgung entlastet.
Auch der steirische SP-Landeshauptmann Franz Voves findet Kräuters Vorschlag "völlig richtig". Die Lockerung der Arbeitsmarkt-Regeln würden als Integrationsmaßnahme viele Probleme wegnehmen.
Ablehnung kommt hingegen vom Koalitionspartner. VP-Generalsekretär Fritz Kaltenegger erklärte, dass es in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit "mehr als kontraproduktiv" sei, einen generellen Zugang für Asylwerber zum Arbeitsmarkt zu verlangen.
Auch FPÖ und BZÖ lehnten den Vorschlag Kräuters entschieden ab.
Asylwerber derzeit weitgehend vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen
Derzeit ist Asylwerbern in Österreich der Zugang zum Arbeitsmarkt weitgehend versperrt. Etwas Geld verdienen können sie sich als Saisonniers oder durch gemeinnützige Hilfstätigkeiten.
Dabei würde das Ausländerbeschäftigungsgesetz Asylwerbern, die mehr als drei Monate im Land sind, eine Beschäftigungsbewilligung und damit legale Erwerbstätigkeit zugestehen. Der damalige VP-Wirtschaftsminister Martin Bartenstein hat aber die Arbeitsmöglichkeiten für Asylwerber 2004 per Erlass auf Saisonnierstätigkeiten eingeschränkt. Mit der Asylrechtsnovelle 2005 kam dann die Möglichkeit dazu, Asylwerber für gemeinnützige Hilfstätigkeiten heranzuziehen.
Für Saisonniers und Erntehelfer werden alljährlich Quoten festgelegt. Die Niederlassungsverordnung 2009 lässt 7.500 Erntehelfer und 8.000 "befristet beschäftigte Fremde" zu. Viele Asylwerber werden im Rahmen dieser Quoten jedoch nicht beschäftigt, den größten Anteil machen aus dem Ausland einreisende Arbeitskräfte aus.
Gemeinnützige Arbeit von Asylwerbern ist in Einrichtungen von Bund, Ländern und Gemeinden möglich. Als Beispiele nennt das Gesetz Hilfstätigkeiten in Zusammenhang mit ihrer Unterbringung (z.B. Reinigung, Küchenbetrieb, Transporte, Instandhaltung) und gemeinnützige Tätigkeiten wie Landschaftspflege und -gestaltung, Betreuung von Park- und Sportanlagen oder Unterstützung in der Administration. Dafür steht dem Asylwerber ein "Anerkennungsbeitrag" von drei bis fünf Euro pro Stunde zu.
(APA)
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