Wahlchef sieht keinen Grund für Rücktritt

Robert Stein, Chef der Wahlabteilung des Innenministeriums.
Robert Stein, Chef der Wahlabteilung des Innenministeriums.(c) APA/GEORG HOCHMUTH
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Die Kampagnenteams von Van der Bellen und Hofer bereiten sich ebenso wie das Innenministerium auf die Wahlwiederholung am 2. Oktober vor.

Wien. Alles läuft für die Wiederholung der Bundespräsidentenwahl. Die Neuaustragung ist im Bundesgesetzblatt verlautbart worden, das Innenministerium hat am Montag den Terminplan für die Wahl am 2. Oktober publik gemacht (siehe Grafik). Trotz des Kippens der Stichwahl vom 22. Mai wegen einiger Fehler in 14 Bezirken und der Weiterleitung von Ergebnissen vor Wahlschluss um 17 Uhr durch das Innenressort – freilich versehen mit einer Sperrfrist – bleibt für den 2. Oktober Robert Stein als Chef der Wahlabteilung des Innenministeriums im Amt. Er habe „keinen Grund“ für einen Rücktritt, betont Stein auf Anfrage der „Presse“.

Er begründet das wie das Innenministerium. Die Kritik des Verfassungsgerichtshofs habe sich nicht gegen die Bundeswahlbehörde oder das Innenressort gerichtet. „Es hat keinerlei Verfehlungen auf der Ebene gegeben“, heißt es vonseiten des Ressorts von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP). Daher habe der Innenminister Stein bereits sein Vertrauen ausgesprochen.

Öffentlich haben manche Wahlleiter und Beisitzer in Bezirken ihr Vorgehen damit argumentiert, das vorzeitige Auszählen der Briefwahlstimmen sei lang Usance gewesen. „Die Aktenlage war immer klar“, hält Stein dem entgegen. Es habe nach der Aktenlage „nicht den geringsten Verdachtsmoment“ gegeben, dass beim Auszählen gesetzliche Bestimmungen nicht eingehalten wurden. Es sei sogar in den Protokollen unterschrieben worden, dass alles korrekt abgewickelt worden sei. „Von den Akten her war alles in Ordnung“, heißt es im Ministerium.

Stein und das Innenministerium sind bemüht, sämtliche Fehler bei der Wiederholung der Stichwahl um das Bundespräsidentenamt am 2. Oktober auszumerzen. Daher sind spezielle Schulungen für Wahlleiter in Vorbereitung. Die Details werden gerade festgelegt. Außerdem wird es für Wahlbeisitzer die Möglichkeit geben, sich selbst besser auf den Wahltag und die Auszählung vorzubereiten. Nach den Sommerferien wird es dazu ein speziell E-Learning-Programm des Innenministeriums geben.

Forderungen nach Garantien

Während für viele Österreicherinnen und Österreicher derzeit die Urlaubspläne im Vordergrund stehen, ist in den Kampagnenteams des ehemaligen Grünen-Chefs Alexander Van der Bellen und des Dritten Nationalratspräsidenten, Norbert Hofer (FPÖ), die Wahlkampfplanung voll angelaufen. Demnächst beginnen Verhandlungen über ein Fairnessabkommen.

Van der Bellens Wahlkampfleiter, Lothar Lockl, ließ dazu im Gespräch mit der Austria Presse Agentur durchblicken, man verlange keinen generellen Verzicht auf eine neuerliche Anfechtung der Bundespräsidentenwahl. Das hat die FPÖ bisher verweigert. Anfechtungen müssten bei Hinweisen auf Verstöße in einem Rechtsstaat möglich sein, meinte auch Lockl. Wer aber so lang wählen lassen wolle, bis ihm das Ergebnis passe, müsse sich den Vorwurf gefallen lassen, ein schlechter Verlierer zu sein.

Die FPÖ verlangte ihrerseits im ORF-Radio am Montag eine Garantie: Im Fall eines Sieges von Van der Bellen müsse dieser die stimmenstärkste Partei mit der Bildung der Bundesregierung beauftragen. Van der Bellen hat das für den Fall, dass Heinz-Christian Straches FPÖ stärkste Partei wird, bisher vehement abgelehnt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.07.2016)

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