Pensionsprivilegien bei Beamten einzementiert

INTERVIEW MIT STS MUNA DUZDAR
INTERVIEW MIT STS MUNA DUZDAR(c) APA/GEORG HOCHMUTH
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Aus einer rascheren Angleichung der unterschiedlichen Pensionssysteme an das ASVG wird vorerst nichts. Kanzleramtsstaatssekretärin Duzdar sieht dafür wenig Spielraum.

Wien. Knapp zwei Monate nach ihrem Amtsantritt hat sich Kanzleramtsstaatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) erstmals ausführlicher zu ihren Vorhaben im öffentlichen Dienst geäußert. Während Vizekanzler ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner in der Vergangenheit auf eine raschere Harmonisierung der Pensionssysteme von Beamten und ASVG gedrängt hat und Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) im April zumindest mit der Ankündigung überraschte, die Ruhensbestimmungen für beide Gruppen zu beseitigen, sieht Duzdar keinen Anlass für besondere Eile.

Damit bleiben Pensionsprivilegien für Beamte bestehen. Hintergrund dürfte nicht nur sein, dass es sich um eine komplizierte Materie handelt, sondern auch der Umstand, dass Duzdar aus der Wiener SPÖ kommt. Diese steht wegen der Gemeindebeamten bei Angleichungen auf der Bremse. Die zuständige Staatssekretärin hat im Interview mit der Austria Presse Agentur („Die Presse“ berichtete am Montag) betont, man müsse sich Ruhensbestimmungen auch für Beamte genau anschauen. Ihre Vorgängerin als Staatssekretärin, die Steirerin Sonja Steßl (SPÖ), war schon weiter: Sie hat bereits an einem Gesetz zu einem Monitoring für Beamtenpensionen gearbeitet als einem Schritt zur Angleichung.

Pensionskonto: Bei ASVG-Versicherten erfolgt die Umstellung für Personen, die nach 1955 geboren wurden. Für Beamte erfolgt die verpflichtende Umstellung erst ab dem Jahrgang 1976. Für Duzdar ist ab diesem Jahrgang die volle Harmonisierung gegeben.

Ruhensbestimmungen: Bei ASVG-Versicherten in Frühpension wird bei einem Zuverdienst im Ruhestand von monatlich mehr als 405 Euro die Pension gestrichen. Beamte sind seit 2005 privilegiert, sie dürfen trotz im Schnitt weit höherer Pensionen auch bei vorzeitigem Ruhestand ohne Pensionskürzung dazuverdienen. Duzdar verweist auf zwei Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs, wonach Beamte – auch im Ruhestand – immer im Dienste des Staates stünden. Daher müsse man das genau prüfen. In der Tendenz liegt sie damit ganz auf der Linie von Ex-Sozialminister Rudolf Hundstorfer. Dieser hat die Verantwortung, mit dem Hinweis, er sei nur für die gesetzliche Pensionsversicherung zuständig (ASVG, Bauern, Gewerbe), dem Beamtenstaatssekretariat zugeschoben. Sein Nachfolger Stöger hat nach dem Pensionsgipfel der rot-schwarzen Regierung am 29. Februar zwar das Aus für alle Ruhensbestimmungen ausgerufen. Ein Gesetzesentwurf ist jedoch ausständig, die Österreicher müssen darauf zumindest bis zum Herbst warten.

Pensionssicherungsbeitrag:
Ineinem Punkt sind allerdings pensionierte Beatme im Nachteil: Sie müssen einen sogenannten Pensionssicherungsbeitrag von bis zu 3,3 Prozent (bei Eisenbahnern 5,8 Prozent) zahlen, der ihnen von der Pension abgezogen wird. Der Präsident des Pensionistenverbandes, Karl Blecha (SPÖ), startete am Montag einen neuen Anlauf, diesen Beitrag zumindest für niedrige Beamtenpensionen abzuschaffen. Im Kanzleramt wurde dazu auf das Finanzministerium verwiesen. Insgesamt sind die Aussichten auf eine Abschaffung aber wegen der angespannten Budgetlage nicht rosig.

Migranten im Staatsdienst: Abseits der Pensionsproblematik hat sich die Staatssekretärin dafür ausgesprochen, verstärkt Migranten im öffentlichen Dienst aufzunehmen. Dabei soll es sicher aber um keine Verpflichtung handeln, wurde dazu der „Presse“ in ihrem Büro versichert: „Es geht dabei nicht um Zahlen oder Quoten.“ Frauen kommen hingegen schon bisher zum Zug, wenn sie die gleiche Qualifikation wie die sich bewerbenden Männer haben. Duzdar geht es bei den Migranten insbesondere darum, Sprachkompetenzen und interkulturelle Potenziale zu nützen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.07.2016)

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