Weisungsrat bremste den Justizminister ein

Justizminister Wolfgang Brandstetter
Justizminister Wolfgang BrandstetterAPA/BARBARA GINDL
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Die Zahl der Weisungen an die Staatsanwaltschaft ist zurückgegangen. Der 2014 eingerichtete Rat verhinderte fünf Weisungen.

Die Zahl der Weisungen des Justizministers an die Staatsanwaltschaft ist in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Das geht aus einer Anfragebeantwortung von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) an die Grünen hervor. Demnach wurden im Vorjahr nur noch 24 Weisungen erteilt - 2013 waren es noch 43 gewesen. Der 2014 eingerichtete "Weisen-" bzw. "Weisungsrat" verhinderte demnach fünf Weisungen.

Von 2009 bis 2013 hatte sich die Zahl der Weisungen der Justizminister an die Staatsanwaltschaften versechsfacht: von sieben auf 43. Wie aus den aktuellen Zahlen hervorgeht, gab es seither wieder einen Rückgang: 2014 erteilte Justizminister Brandstetter 38 Weisungen, 2015 waren es nur noch 24. Seit Inkrafttreten der Weisungs-Reform Anfang 2016 waren es (bis zum Stichtag 16. Juni) nur noch sechs Weisungen.

111 Weisungen seit 2013

Seit 2014 werden die Weisungen einem im Justizministerium angesiedelten Beratungsgremium vorgelegt. Dieser Weisungsrat (bzw. in den Jahren 2014 und 2015 Weisenrat) hat der Anfragebeantwortung zufolge in insgesamt fünf Fällen eine Weisung verhindert. In vier weiteren Fällen wurde die Anweisung an die Anklagebehörde wegen Bedenken des Weisenrates modifiziert (aber nicht unterlassen), wie aus der Anfragebeantwortung hervorgeht.

Insgesamt 33 der 111 Weisungen seit 2013 betrafen 2013 betrafen sogenannte "clamorose" Fälle - das sind Verfahren, die unter öffentlichem Interesse bzw. medialer Berichterstattung ablaufen. Das entspricht nicht ganz einem Drittel der Weisungsfälle.

Ein besonders prominenter Fall für den Weisungsrat war zuletzt die Anklage gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und seine 15 Mitbeschuldigten in der Causa Buwog/Terminal-Tower. Hier tagte das Gremium allerdings erst im Juli - also nach dem Stichtag der Anfragebeantwortung.

Minister muss Weisungsrat befassen

Seit 2016 muss der Justizminister den "Weisungsrat" befassen, wenn er einem Staatsanwalt eine Weisung erteilen will, sowie bei Verfahren gegen oberste Organe - also unter anderem  Minister, Landeshauptleute und Landesräte. Außerdem kann der Minister das dreiköpfige Gremium einschalten, wenn er sich für befangen hält, sowie bei Verfahren "außergewöhnlichen Interesses der Öffentlichkeit". Die Beschlüsse des Weisungsrates sind für den Justizminister nicht bindend. Brandstetter hat allerdings angekündigt, sich daran halten zu wollen.

(APA)

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