Kärntner Ex-Landesrat Dobernig bekennt sich nicht schuldig

Kärntner Ex-Landesrat Dobernig bekennt sich nicht schuldig
Kärntner Ex-Landesrat Dobernig bekennt sich nicht schuldig(c) APA/GERT EGGENBERGER (GERT EGGENBERGER)
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Der Prozess gegen Harald Dobernig hat am Donnerstag begonnen. Der Staatsanwalt wirft ihm vor, als Büroleiter von Jörg Haider an der Auszahlung eines Millionenhonorars beim Hypo-Verkauf beteiligt gewesen zu sein.

Unter großem Medieninteresse hat am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt der Untreue-Prozess gegen den ehemaligen freiheitlichen Landesrat Harald Dobernig begonnen. Dobernig wird von Staatsanwalt Bernhard Weratschnig vorgeworfen, als Büroleiter des damaligen Landeshauptmanns Jörg Haider und als Aufsichtsrat der Kärntner Landesholding (KLH) an der Zahlung von sechs Millionen Euro an den Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher beteiligt gewesen zu sein. Für die Anklage ist dies Beitrag zur Untreue, nachdem Birnbacher in einem spektakulären Prozess gestanden hatte, das Honorar sei weit überhöht gewesen.

Dobernig bekannte sich zu Beginn des Prozesses am Donnerstag nicht schuldig. Verteidiger Leopold Wagner stellte ihn als "außergewöhnlich fleißigen jungen Mann" dar, der aber keineswegs in die Entscheidungen von Landeshauptmann Haider eingebunden gewesen sei. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft würden nur unter zwei Voraussetzungen funktionieren, nämlich, dass es einen "Tatplan" Haiders bezüglich der Birnbacher-Millionen gegeben und zweitens Dobernig davon gewusst hätte. Es sei aber ausgeschlossen, dass Haider tatsächlich mit Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz und dem Steuerberater Dietrich Birnbacher vereinbart habe, dass man sich die Millionen teilen werde. "Haider hätte sich doch niemals Birnbacher und Martinz ausgeliefert", konstatierte Wagner, der Haider als eine Art Geheimniskrämer präsentierte.

Zuvor hatte Staatsanwalt Bernhard Weratschnig die Darstellung Dobernigs, er sei nur ein Rädchen im Getriebe gewesen, zurückgewiesen. Immerhin habe Dobernig vor den Vorständen der Landesholding KLH davon gewusst, dass es einen Kaufinteressenten gebe, habe Gutachten angefordert und Änderungen eingemahnt. Er habe zudem auch als Aufsichtsrat aktiv auf die Auszahlung des Millionenhonorars gedrängt, so Weratschnig.

Dobernig: Birnbacher hat "möglicherweise betrogen und belogen" 

Dobernig erklärte bei der Einvernahme durch Richter Christian Liebhauser-Karl, das Geständnis Birnbachers sei seiner Einschätzung zufolge kein Tatsachengeständnis gewesen, sondern ein "konstruiertes", da es zahlreiche Widersprüche gebe.

"Zwölf Millionen Euro für acht Seiten?", fragte Liebhauser-Karl mit Bezug auf Birnbachers Honorar. Dobernig antwortete, der Inhalt sei für die Beurteilung der Angemessenheit entscheidend gewesen. Ansonsten sei er kein Experte gewesen und habe sich auf die Expertise von Ex-ÖVP-Landesrat Josef Martinz und von Haider verlassen sowie auf die zugezogenen Experten, betonte Dobernig. Im Aufsichtsrat der Kärntner Landesholding KLH sei ja die Honorarauszahlung an Birnbacher mit der Auflage beschlossen worden, dass zuvor eine Prüfung erfolgen müsse. Die beiden SPÖ-Aufsichtsräte stimmten gegen die Auszahlung.

Der Richter erörterte mit dem Angeklagten anschließend ausführlich die diversen Gutachten, die bezüglich des Birnbacher-Honorars in Auftrag gegeben worden waren. Warum diese Gutachten geordert worden seien, wollte der Richter wissen. Dobernig antwortete, die KLH-Vorstände hätten Gutachten eingefordert, um das Honorar auszahlen zu können. Auf die Frage, ob Haider Zweifel an der Angemessenheit des Honorars gehabt hätte, verweigerte Dobernig die Aussage. Warum er einen Entwurf für ein Gutachten persönlich erhalten habe, und zwar via E-Mail, dazu erklärte er, Haider habe das als Aufsichtskommissär so gewünscht. Seine Rolle sei es gewesen, als "Schnittstelle" zwischen den KLH-Vorständen und dem Landeshauptmann zu fungieren.

Im KLH-Aufsichtsrat hatte Dobernig erklärt, Birnbacher habe "ausgezeichnet verhandelt". Der Angeklagte bestätigte diese Aussage und begründete sie damit, dass Haider und Martinz die Verdienste Birnbachers ebenso positiv beurteilt hätten wie die Holding-Vorstände. Zu diesem Zeitpunkt, so der Richter, habe es aber bereits ein Gutachten gegeben, aus dem hervorgeht, dass weder Käufersuche, Fairness Opinion oder Due Diligence noch der Vertrag selbst von Birnbacher gemacht worden seien. Dobernig wollte das meiste nicht gewusst haben und berief sich auf die Leistungsbeschreibung Birnbachers. In dieser seien aber keine Investmentbank-Aktivitäten beschrieben, hielt ihm der Richter vor. Daraufhin berief sich Dobernig auf die Aussagen der Gutachten und meinte, er selbst habe keinerlei Erfahrungen in derartigen Dingen gehabt. Die ursprüngliche Forderung Birnbachers von zwölf Millionen sei ihm zu hoch vorgekommen, bei sechs Millionen habe er aber keine Zweifel mehr gehabt, sagte der Ex-Politiker.

Er verneinte auch, dass Druck auf die Vorstände der KLH ausgeübt worden sei: "Ich glaube, dass es keinen Druck auf die Vorstände gegeben hat." Mit der Aussage von Ex-Vorstand Gerd Xander konfrontiert, wonach er, Dobernig, eine "starke Stellung" gehabt hätte, meinte er, dies sei übertrieben. Dass etwa ein Gutachten, das die Holding in Auftrag gegeben hatte, nicht dieser, sondern Haider und Dobernig übermittelt worden sei, bezeichnete er als "Fehler", der passiert sei.

Gerüchte über Parteienfinanzierung im Zusammenhang mit dem Honorar will Dobernig erstmals im Frühjahr 2009 gehört haben. Er habe diese als Wahlkampf-Gerüchte des politischen Gegners eingeordnet und nicht ernst genommen. Eine Aussage Birnbachers bei dessen Prozess, wonach Dobernig ihn auf eine von Haider genannte Million Parteispende angesprochen hätte und Uwe Scheuch bei dem Treffen eine halbe Million gefordert habe, bezeichnet er als "glatte Lüge". Eine geplante Parteienfinanzierung für Haider bzw. das BZÖ durch Birnbacher schloss Dobernig aus, die Zahlungen an die ÖVP konnte er sich nicht erklären.

Die Verhandlung wurde auf Freitag vertagt.

(APA)

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