Kärntner RH sieht "dringenden Handlungsbedarf" beim Budget

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Eine umfassende Aufgaben- und Strukturreform sei erforderlich, mahnen die Prüfer des Landesrechnungshofes.

Der Kärntner Landesrechnungshof hat den Rechnungsabschluss 2015 unter die Lupe genommen. Zwar sehen die Experten Verbesserungen bei einigen Budgetzahlen, trotzdem sei "dringender Handlungsbedarf" gegeben. Der Primärsaldo ist mit knapp 18 Mio. Euro noch immer negativ. Eine umfassende Aufgaben- und Strukturreform sei erforderlich, mahnen die Prüfer.

Der negative Primärsaldo zeige, dass Teile der Gebarung des Landes noch immer über Schulden finanziert werden mussten, heißt es in dem Bericht. Ein ausgeglichener Haushalt müsse angesichts der finanziellen Situation Kärntens aber "oberste Priorität" haben. Der Schuldenstand lag Ende 2015 bei 3,19 Mrd. Euro inklusive der ausgegliederten Rechtsträger. Die 1,2 Mrd. Euro, welche die derzeit angestrebte Lösung in Sachen Heta-Haftungen das Land kosten soll, sind darin noch nicht berücksichtigt.

Die Prüfer attestieren dem Landeshaushalt anhand von berechneten Kennzahlen zum Budget 2015 keinen ausreichenden Handlungsspielraum für einen Schuldenabbau zu haben - oder für das Tätigen investiver Maßnahmen. Die öffentliche Sparquote etwa liegt mit 6,6 Prozent nur knapp über der Grenze von 5 Prozent, ab der von einer "gerade noch genügenden" Ertragskraft gesprochen werden kann.

Zu viele Landeslehrer?

Es müsse strukturelle Änderungen geben, sagte Gernot Bauer, der Direktor des Landesrechnungshofs. Ein Bereich seien sicher die Krankenanstalten, ein weiterer die Landeslehrer. Kärnten beschäftigt knapp 450 Lehrer mehr, als vom Bund aufgrund der Schülerzahlen refundiert werden. Weiters nannte Bauer die angestrebte Personalreduktion in der Verwaltung. Statt einer Senkung um 10 Prozent bis 2017 sei der Personalstand bisher gestiegen. Bauer: "Auch beispielsweise bei den Förderungen sehen wir Einsparungspotenzial."

Mit Jahresende haftete das Land Kärnten für insgesamt 16,39 Mrd. Euro. Davon wurden 1,07 Mrd. einer Bewertung unterzogen und im Umfang von 19,09 Mio. Euro der Haftungsobergrenze von 212,31 Mio. Euro gegenübergestellt. Diese Praxis gefiel den Prüfern nicht. "Der tatsächliche Stand der Haftungen betrug (...) das rund 859-fache der auf die Haftungsobergrenze angerechneten Haftungen." Der Rechnungshof empfiehlt sämtliche Haftungen mit dem Nominalwert auf die Haftungsobergrenze anzurechnen, der derzeit ausgewiesene Ausnützungsstand der Haftungsobergrenze habe nur "einen geringen Aussagewert".

(APA)

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