Wer einmal lügt

Die deutsche Bundestagsabgeordnete Petra Hinz hatte gelogen. Kein Abitur, kein Studium, keine Konzernerfahrung. Ihr CV war eine Fälschung. Was passiert mit solchen Hochstaplern?

Jobsuche hat immer mit Selbstverkauf zu tun. Man putzt sich heraus, behübscht seinen Lebenslauf, rückt sich in das beste beste Licht. Ein Blick auf Xing genügt, um zu wissen, dass es in Österreich gar nicht so viele Manager geben kann wie sich dort tummeln. Ebensowenig wie alle jenes verhandlungssichere Englisch sprechen, das sie in ihrem CV preisen.

Personalisten wissen das. Deswegen klopfen sie die wichtigsten Stationen des Karrierewegs eines Bewerbers ab. Deswegen switchen sie plötzlich in die ach so verhandlungssichere Fremdsprache. Deswegen wollen sie Zeugnisse und Abschlüsse im Original sehen.

Doch so wie Petra Hinz durch alle Kontrollen schlüpfte, gelingt das auch so manchem anderen. Die Frage ist nur: Was riskiert er damit?

Fristlos

Das hängt vom Vergehen ab, sagt FWP-Rechtsanwalt Philip Neubauer, von seiner Schwere und seinen Konsequenzen. Wurde etwa bei den Hobbys geschummelt (der Kunst- & Kulturkenner ist gar keiner), „ist das bloß sozial nicht vorteilhaft.“

Schlimmer ist das Vortäuschen falscher Abschlüsse. Erstens geht es hier um Urkundenfälschung, zweitens um unrichtige Gehaltseinstufung und vielleicht auch Vordienstzeiten. Unser Hochstapler ist nun mit dem Vorwurf der arglistigen Täuschung konfrontiert. Das österreichische Angestelltengesetz begründet auch den Tatbestand der Vertrauensunwürdigkeit – was eine fristlose Entlassung berechtigt.

Vor Gericht landen solche Kausen selten. Wenn, dann zum Schaden des Hochstaplers: Im Verurteilungsfall drohen für normalen Betrug bis zu sechs Monate Haft, für Urkundenfälschung bis zu drei Jahre.

Doch die meisten Arbeitgeber scheuen den Imageverlust – ist doch zu peinlich, sich so austricksen zu lassen. Lieber einigt man sich und lässt den entstandenen Schaden zurückzahlen. Was bei langjährigen Mitarbeitern ganz schön teuer wird (monatliches Zuviel an Gehalt x Beschäftigungsdauer).

Ist man konziliant, wandelt man danach die „Fristlose“ in eine Arbeitnehmerkündigung um (einvernehmlich ist hier selten). Dürstet den Arbeitgeber nach Rache, bleibt der Schandfleck im Lebenslauf stehen. Aber der muss nun ohnehin neu geschrieben werden.

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