Staatsanwaltschaft beantragt Festnahme Hocheggers

Hochegger-Prozess - Ex-Lobbyist wird nicht zur Verhandlung erscheinen
Hochegger-Prozess - Ex-Lobbyist wird nicht zur Verhandlung erscheinenAPA/HELMUT FOHRINGER
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Der Ex-Lobbyist blieb seiner Verhandlung in der Causa Telekom wegen eines "psychischen Zusammenbruchs" fern.

Nachdem der frühere Lobbyist Peter Hochegger am Dienstag nicht zu seiner Verhandlung am Wiener Straflandesgericht erschienen ist, hat die Staatsanwaltschaft seine Festnahme beantragt. Die zuständige Staatsanwältin Martina Semper begründete das mit Fluchtgefahr. Sie sprach sich für die Erlassung eines inländischen, europäischen und internationalen Haftbefehls aus.

Richter Wolfgang Etl behielt sich die Entscheidung darüber vor. Der Beschluss ergehe schriftlich, gab er bekannt.

Hocheggers Anwalt Karl Schön hatte zuvor mitgeteilt, dass der Ex-Lobbyist nicht zu der Verhandlung zur Festsetzung seiner Strafe in der Telekom-Affäre kommen werde. Er begründete das im Ö1-Mittagsjournal mit einem "psychischen Zusammenbruch" Hocheggers. Laut Schön wollte sich sein Mandant ursprünglich in der Schweiz einer Nachbehandlung "nach einer schweren Augenoperation, deren lateinischen Namen ich mir nicht gemerkt habe" unterziehen, bevor es zu einem psychischen Zusammenbruch kam. Hochegger wollte demnach zur Verhandlung kommen. "Er kann jedoch gesundheitlich nicht, er muss unter schweren Psychopharmaka in Basel bleiben", sagte Schön. Es bestehe eine Suizidgefährdung.

"Gesundheitlich ein gebrochener Mann"

Sein Mandant sei "gesundheitlich ein gebrochener Mann. Er ist psychisch fertig." Schön machte dafür den zunehmenden Druck angesichts des Wiener Gerichtstermins in der Telekom-Affäre verantwortlich. Aus einem mit Anfang Juli datierten, inzwischen der Justiz vorgelegten Gutachten gehe deutlich hervor, dass der frühere Lobbyist psychisch erkrankt sei. Hochegger sei für den 10., 11. und 15. August zu Behandlungsterminen an der Universitätsklinik Basel bestellt worden, so Schön.

"Sind ihm die österreichischen Einrichtungen nicht gut genug?", fragte sich Richter Etl. Er wunderte sich auch, weshalb Hochegger just am Tag seiner Gerichtsverhandlung im Grauen Haus in der Schweiz einen Psychiater konsultierte. Wie sein Anwalt dazu erläuterte, soll Hochegger bei Bedarf immer wieder ambulante Hilfe in Anspruch nehmen. Eine stationäre Behandlung sei Hochegger "nicht möglich, weil er sich das nicht leisten kann".

Am Ende vertagte Richter Etl die Verhandlung auf den 23. August. Bis dahin sollte sich geklärt haben, inwieweit Hochegger prozesstauglich ist.

2013 wurde Hochegger verurteilt

Im September 2013 war Hochegger in der Causa Telekom zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Ein Schöffensenat stellte fest, dass Hochegger als Mittelsmann für Schmiergeldzahlungen von 960.000 Euro fungierte, die auf Basis von Scheinrechnungen über zwei Werbeagenturen ans BZÖ gingen, das im Tatzeitraum als Juniorpartner der ÖVP an der Bundesregierung beteiligt war. Die von Hochegger vermittelten Telekom-Zahlungen (der Lobbyist hatte 2004 einen Rahmenvertrag mit der Telekom abgeschlossen und wollte in dieser Funktion für diese eine Änderung der Universaldienstverordnung bewirken) dienten dem BZÖ zur Finanzierung des Nationalratswahlkampfs 2006.

Obwohl Hochegger stets eine Beteiligung an den Schmiergeldzahlungen bestritten hatte, bestätigte der Oberste Gerichtshof im November 2015 den erstinstanzlichen Schuldspruch. Einen untergeordneten Anklagepunkt (eine angebliche Falschaussage im parlamentarischen Korruptions-U-Ausschuss) hoben die Höchstrichter aber auf - was aus formalen Gründen eine Aufhebung der für sämtliche angeklagten Delikte verhängten Strafe zur Folge hatte.

Hocheggers Verteidiger geht davon aus, dass der Ex-Lobbyist am Ende "eine deutliche geringere Strafe bekommt". Er rechne "mit einer bedingten, zumindest teilbedingten", sagte Schön am Dienstag. Hochegger sei Ersttäter, außerdem hätten sich mit Jahreswechsel die Wertgrenzen bei Vermögensdelikten geändert und sei die lange Verfahrensdauer zu berücksichtigen.

Hochegger ist neben Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und Ernst Karl Plech auch einer der Angeklagten im Buwog-Verfahren, in dem die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Ende Juli eine nicht rechtskräftige Anklageschrift vorgelegt hat.

>> Bericht im Ö1-Mittagsjournal

(APA/Red.)

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