Hochegger soll „nicht verhandlungsfähig“ sein

Peter Hochegger (Archivbild).
Peter Hochegger (Archivbild).(c) APA/ROBERT JAEGER
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Staatsanwältin Martina Semper beantragte einen Haftbefehl gegen den Lobbyisten Peter Hochegger, da dieser am Dienstag nicht zu seiner Gerichtsverhandlung erschienen war. Die Strafe konnte deshalb nicht festgesetzt werden.

Wien. „Er ist ein gesundheitlich gebrochener Mann. Er ist psychisch fertig“, mit diesen Worten erklärte Rechtsanwalt Karl Schön das Fernbleiben seines Mandanten Peter Hochegger am Dienstag bei der Gerichtsverhandlung am Wiener Straflandesgericht.

Dort hätte Richter Wolfgang Etl Hocheggers Strafe festsetzen sollen, nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) schon im November 2015 seinen Schuldspruch wegen Untreue bestätigt hatte. Doch in Abwesenheit des Angeklagten ist eine Strafbemessung nicht möglich.

Behandlung in der Schweiz

Doch wo ist Hochegger eigentlich? In der Schweiz. Dort sei sein Klient zusammengebrochen. Er sei dorthingefahren, um sich von „einer schweren Augenoperation“, zu erholen, berichtete Schön. Keinesfalls wolle sich Hochegger der Verhandlung entziehen. Auf ausdrücklichen Befehl der Schweizer Ärzte sei es ihm nicht möglich zu kommen.

Die Antwort des Anwalts erzürnte nicht nur die Staatsanwaltschaft, sondern verwunderte auch den zuständigen Richter, Wolfgang Etl. „Sind ihm die österreichischen Einrichtungen nicht gut genug?“, fragte er angesichts der Tatsache, dass Hochegger ausgerechnet am Tag seiner Gerichtsverhandlung einen Psychiater in der Schweiz konsultierte. Bei Bedarf nehme sein Mandant immer wieder ambulante Hilfe in Anspruch, stationäre Behandlung sei Hochegger „nicht möglich, weil er sich das nicht leisten kann“, erläuterte Schön. Überdies habe er mittlerweile ein Gutachten von Anfang Juli vorgelegt, aus dem hervorgehe, dass sein Klient psychisch erkrankt sei. Die zuständige Staatsanwältin, Martina Semper, überzeugten die Argumente von Hocheggers Rechtsvertreter jedoch nicht. Sie beantragte einen Haftbefehl, nachdem ihrer Meinung nach Fluchtgefahre bestehe. Deshalb sprach sie sich gleich auch für einen inländischen, europäischen und internationalen Haftbefehl aus.

Richter Etl entschied darüber nicht sofort. Sein Beschluss werde dazu schriftlich ergehen, hieß es. Die Gerichtsverhandlung vertagte Etl auf den 23. August. Bis dahin sollte sich geklärt haben, inwieweit der frühere Lobbyist prozesstauglich ist. Nach Angaben seines Anwalts ist Hochegger zurzeit jedenfalls nicht verhandlungsfähig.

OGH bestätigte Schuldspruch

Hochegger wurde im September 2013 im Zusammenhang mit Zahlungsflüssen der Telekom Austria (TA) an das BZÖ wegen Untreue als Beteiligter zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Ein Schöffensenat nahm es als erwiesen an, dass Hochegger als Mittelsmann für Schmiergeldzahlungen von insgesamt 960.000 Euro fungierte, die auf Basis von Scheinrechnungen über zwei parteinahe Werbeagenturen ans BZÖ gingen. Die Partei koalierte im Tatzeitraum mit der ÖVP.

Die von Hochegger vermittelten TA-Zahlungen – der Lobbyist hatte 2004 einen Rahmenvertrag mit der TA abgeschlossen und wollte in dieser Funktion für diese eine Änderung der Universaldienstverordnung bewirken – dienten dem BZÖ zur Finanzierung des Nationalratswahlkampfs 2006. Obwohl Hochegger stets eine Beteiligung an den Schmiergeldzahlungen bestritten hatte, bestätigte der OGH im November 2015 den erstinstanzlichen Schuldspruch. (hec)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.08.2016)

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