U-Haft für Ex-Lobbyisten Hochegger

Peter Hochegger
Peter Hochegger(c) APA/ROBERT JAEGER (ROBERT JAEGER)
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Das Gericht nahm Fluchtgefahr an und verhängte Untersuchungshaft. Nun soll Hochegger in das Gefangenenhaus Wien-Josefstadt überstellt werden.

Graz/Wien. 48 Stunden hätte der Haftrichter Zeit gehabt – doch er brauchte nur etwa die Hälfte: Schon am Mittwoch stand nach einer Haftprüfungsverhandlung fest, dass Peter Hochegger, einst ein Big Player der österreichischen Beraterbranche, in U-Haft muss. Begründung: Fluchtgefahr.

Der 67-jährige Ex-Lobbyist war am Dienstag in der psychiatrischen Privatklinik St. Radegund nahe Graz festgenommen und in die Justizanstalt Graz-Jakomini eingeliefert worden. Nun soll Hochegger nach Wien in das Josefstädter Gefangenenhaus überstellt werden.

Von dort aus wird der frühere Topberater (Hochegger Communications, Valora) am kommenden Dienstag (23. August) zu seinem Prozess vorgeführt werden. Wie berichtet geht es dabei „nur“ noch um die Festsetzung einer Strafe. An der rechtskräftigen Verurteilung ist nicht mehr zu rütteln. Inhaltlich geht es dabei um eine 2006 vorgenommene Schmiergeldzahlung der Telekom Austria an das BZÖ. Hochegger hatte damals laut Urteil als Vermittler seine Finger im Spiel, ebendies aber stets vehement bestritten.

Zur Verhängung der U-Haft war es gekommen, weil der PR-Profi genau diesen Gerichtstermin schon einmal (vorige Woche) platzen ließ. Damals hatte ihn sein Anwalt Karl Schön entschuldigt. Hochegger habe psychische Probleme und könne daher nicht kommen, hatte es geheißen. Die Staatsanwaltschaft hatte Fluchtgefahr gewittert und einen Haftbefehl beantragt. Die Tatsache, dass Hochegger zuletzt in Brasilien lebte, dürfte das Vertrauen der Justiz nicht gerade erhöht haben.

Großer Brocken kommt erst

Anwalt Schön hatte schon den Haftbefehl für verfehlt gehalten. Nun ist zu erwarten, dass er namens Hochegger Beschwerde gegen die U-Haft einlegt.

Hinter den Kulissen wird indessen darüber spekuliert, ob es einen direkten oder indirekten Zusammenhang zwischen den von Hochegger vorgebrachten psychischen Problemen und dem Buwog-Verfahren geben könnte. Denn eines steht fest: Ein ganz großer Brocken kommt noch auf den Ex-Lobbyisten zu. Er ist – wie auch Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere (Hochegger war einst auch Grasser-Berater) – in Sachen Buwog wegen Untreue angeklagt. Die Anklage ist jedoch nicht rechtskräftig.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.08.2016)

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