Pensionen sollen 2017 um 0,8 Prozent steigen

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Symbolbild (c) Clemens Fabry (Presse)
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Die Anhebung ergibt sich aus der Inflation und den gesetzlichen Vorgaben. Die Seniorenvertreter von SPÖ und ÖVP melden Zusatzforderungen an.

Die Pensionen werden im kommenden Jahr voraussichtlich um 0,8 Prozent angehoben. Dies ergibt sich aus der Inflation im relevanten Zeitraum und den gesetzlichen Vorgaben. Auch für heuer hatten die Pensionisten die volle Inflation abgegolten bekommen.

Der Anpassungsfaktor ergibt sich aus der durchschnittlichen Inflationsrate im Zeitraum von August 2015 bis Juli 2016. Dieser Wert liegt nach Berechnung der Statistik Austria bei 0,8 Prozent. Er muss nun noch von der Pensionskommission bestätigt werden, die im Herbst tagt. Sollte Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) davon abgehen wollen, wäre eine Gesetzesänderung nötig. Das hat Stöger aber nicht vor, er hat bereits angekündigt, dass er den Pensionisten die Teuerung vollständig abgelten wolle.

Auch für die letzten beiden Jahre hatten die Pensionisten die volle Teuerungsabgeltung bekommen, nachdem ihnen aufgrund eines Sparpaketes 2013 ein Prozentpunkt und 2014 0,8 Prozentpunkte abgezogen worden waren.

Stöger will nun für 2017 nicht nur wieder die Teuerung zur Gänze abgelten, sondern für niedrige Pensionen noch mehr tun. Dies geht auf das Pensionspaket vom 29. Februar zurück, bei dem schon vereinbart wurde, dass Mindestpensionen bei Vorliegen von 30 Beitragsjahren auf 1000 Euro angehoben werden sollen.

Seniorenvertreter melden Zusatzforderungen an

Die Seniorenvertreter meldeten am Donnerstag umgehend Zusatzforderungen zu der voraussichtlichen Pensionserhöhung um 0,8 Prozent an. Der Präsident des SPÖ-Pensionistenverbandes, Karl Blecha, forderte Verhandlungen mit Stöger und Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP). Seine Kollegin vom ÖVP-Seniorenbund, Ingrid Korosec, betonte, dass noch wichtige Punkte zu regeln seien.

Beide beharren darauf, niedrige Pensionen stärker anzuheben und drängen, die vereinbarte Anhebung der Mindestpensionen für Personen mit 30 Beitragsjahren auch tatsächlich zu beschließen. Blecha fordert neuerlich, dass endlich auch die Bezieher einer Ausgleichszulage in die sogenannte Negativsteuer-Regelung aufgenommen werden und dass pflegebedürftige Personen die außergewöhnlichen Belastungen der Pflegekosten mittels Steuer-Freibetrag bereits im laufenden Jahr monatlich bekommen und nicht erst per Jahresausgleich im Folgejahr.

Weil es im ersten Jahr nach Pensionsantritt keine Anpassung gibt, bekräftigte Korosec die Forderung nach einer Aliquotierung. Außerdem will sie einen Gebührenstopp nicht nur beim Bund, sondern auch von Ländern und Gemeinden, vom ORF, von Banken und Versicherungen.

(APA)

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