Das Wiener Straflandesgericht setzte die Strafe für den früheren FPÖ-Bundesgeschäftsführer in der Causa Telekom herab.
Das Wiener Straflandesgericht hat am Dienstag die Strafe für den Ex-FPÖ-Bundesgeschäftsführer und späteren blauen Werber Gernot Rumpold in der Causa Telekom herabgesetzt: 33 Monate teilbedingt statt drei Jahre unbedingter Haft. Elf Monate wurden unbedingt ausgesprochen, zwei Drittel der Strafe auf Bewährung nachgesehen.
Bei der Strafbemessung wurden neben dem langen Wohlverhalten Rumpolds und der langen Verfahrensdauer die "privaten und wirtschaftlichen Folgen" für den 58-Jährigen mildernd berücksichtigt, wie Richter Wolfgang Etl darlegte. Rumpold ist seit 1. August beim AMS als Arbeitssuchender gemeldet. Zugleich hat er um bedarfsorientierte Mindestsicherung angesucht, wie er zuvor offenbart hatte.
Drei Millionen Euro Schulden
"Ich war zu lange selbstständig. Ich bekomme keine Arbeitslose", so Rumpold, als sich der Richter nach seiner finanziellen Lage erkundigt hatte. Zu seinen Vermögensverhältnissen gab er an: "Kein Einkommen, kein Vermögen. Ich bin in Privatinsolvenz." Seine Schulden bezifferte Rumpold mit drei Millionen Euro.
Mit der am Ende verhängten Strafe war Rumpold einverstanden. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Markus Singer verzichtete er auf Rechtsmittel. "Die Tat ist begangen, das Urteil ist gefällt", reagierte er nach der Verhandlung gelassen. Und: "Das Urteil ist glaube ich angemessen." Rumpold, der sich während des Verfahrens durchgehend nicht schuldig bekannt hatte, gab sich rückblickend geläutert: "Mit dem Unrechtsbewusstsein von heute hätte ich die Tat nicht begangen. Ich hätte auf schuldig plädieren sollen."
Auf die Frage von Journalisten, ob Rumpold für den unbedingt ausgesprochenen Strafteil die Fußfessel beantragen wird, gab es keine eindeutige Antwort. "Das ist Zukunftsmusik", hielt sich Verteidiger Markus Singer bedeckt. "Wir lassen das Urteil erst ein Mal sitzen. Im wahrsten Sinn des Wortes", feixte Rumpold, der einen aufgeräumt-entspannten Eindruck hinterließ.
Die 33 Monate teilbedingt sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Staatsanwalt Michael Radasztics gab hinsichtlich der ausgesprochenen Strafe vorerst keine Erklärung ab.
Den rechtskräftigen gerichtlichen Feststellungen zufolge hatten der damalige Telekom-Austria-Vorstand Rudolf Fischer und ein Prokurist den inkriminierten Geldfluss von 600.000 Euro auf Wunsch des 2008 verstorbenen Kärntner Landeshauptmanns und "starken Mannes" der FPÖ, Jörg Haider, in die Wege geleitet. Primärer Zweck der Zahlung war es demnach, "Doktor Haider zufriedenzustellen". Fischer konnte sich seiner Darstellung zufolge Haiders Wunsch, die Finanzen der FPÖ mit einem "Scheinauftrag" an Rumpolds Agentur aufzubessern, nicht entziehen. Er befürchtete ansonsten Nachteile für die Telekom.
Auch die Strafe für den Ex-Lobbyisten Peter Hochegger wurde am Dienstag herabgesetzt.
(APA)