Causa Telekom: Strafen für Hochegger und Rumpold herabgesetzt

Strafe für Hochegger
Strafe für Hochegger(c) APA/HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)
  • Drucken

Ex-Lobbyist Hochegger wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt, acht Monate davon unbedingt. Sein "sozialer Abstieg" wurde als mildernd berücksichtigt.

Das Wiener Straflandesgericht hat am Dienstag nach der Strafe für Ex-FPÖ-Bundesgeschäftsführer Gernot Rumpold auch jene für Ex-Lobbyist Peter Hochegger herabgesetzt. Hochegger wurde zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Karl Schön erbat Bedenkzeit. In einer ersten Reaktion sprach er von einem "sehr harten Urteil". Das Gericht habe einige Milderungsgründe nicht berücksichtigt. Staatsanwalt Michael Radasztics gab vorerst keine Erklärung ab.

Im September 2013 war Hochegger im Zusammenhang mit Telekom-Zahlungen Richtung BZÖ wegen Untreue als Beteiligter zu zweieinhalb Jahren unbedingt verurteilt worden. Ein Schöffensenat nahm es als erwiesen an, dass der bestens vernetzte PR-Profi als Mittelsmann für die Schmiergeldzahlungen fungierte, die auf Basis von Scheinrechnungen über zwei parteinahe Werbeagenturen ans BZÖ gingen. Die Partei war im Tatzeitraum als Juniorpartner der ÖVP an der Bundesregierung beteiligt.

Hochegger hatte 2004 einen Rahmenvertrag mit der TA abgeschlossen und wollte in dieser Funktion für diese eine Änderung der Universaldienstverordnung bewirken. Die von ihm vermittelten TA-Zahlungen dienten dem BZÖ zur Finanzierung des Nationalratswahlkampfs 2006. Obwohl Hochegger stets eine Beteiligung bestritt, bestätigte der Oberste Gerichtshof im November 2015 den erstinstanzlichen Schuldspruch. Einen untergeordneten Anklagepunkt - eine angebliche Falschaussage im parlamentarischen Korruptions-U-Ausschuss - hoben die Höchstrichter aber auf, was aus formalen Gründen eine Aufhebung der für sämtliche angeklagten Delikte verhängten Strafe zur Folge hatte.

Sachverständige stellte Verhandlungsfähigkeit fest

Zur nunmehrigen Festsetzung der Strafe erschien Hochegger in Handschellen: Er befindet sich seit knapp einer Woche wegen Fluchtgefahr in U-Haft. Unrasiert, bleich und abgezehrt hinterließ der 67-Jährige einen deutlich angeschlagen Eindruck. Der Antrag seines Verteidigers Karl Schön auf Vertagung wegen Verhandlungsunfähigkeit wurde allerdings abgewiesen.

Ausschlaggebend dafür waren die Feststellungen der beigezogenen psychiatrischen Sachverständigen Sigrun Roßmanith. Die in einem vom Verteidiger vorgelegten Privatgutachten behauptete schwere Depression "liegt ganz dezidiert nicht vor", erklärte sie. Sie bescheinigte Hochegger lediglich eine Anpassungsstörung als Reaktion auf eine "Lebensumbruchphase. Und in einer solchen ist er ja." Ein Strafverfahren sei "naturgemäß eine Belastung, die eine Begleitsymptomatik mit sich bringt", führte die Sachverständige aus. Insgesamt hatte Roßmanith keinen Zweifel, dass bei Hochegger Verhandlungsfähigkeit gegeben war. Aus dem Teilnehmen an der Verhandlung sei "kein ernsthafter Schaden zu erwarten."

Hochegger selbst gab sich vor Gericht wortkarg. Er ist inzwischen in Allschwil südwestlich von Basel gemeldet und von Beruf Pensionist. "Das, was mir übrig bleibt, sind 960 Euro", gab er auf Befragen nach der Höhe seines monatlichen Ruhestand-Bezugs an. Wie viel gepfändet wird, wusste er nicht: "Ich habe schon lange keinen Pensionsauszug mehr gesehen." Seine Finanzamtsschulden bezifferte er mit 2,3 Millionen Euro, daneben führte er mehrere 100.000 Euro an privaten Verbindlichkeiten an. Die Frage nach seinem Vermögen blieb unbeantwortet: "Ich hab's nicht im Kopf." Hochegger besitzt Immobilien in Brasilien, die laut Medienberichten 1,7 Millionen Euro wert sein sollen.

"Abstieg" als Milderungsgrund

Bei der Strafbemessung wurden Hochegger neben der langen Verfahrensdauer und seiner bisherigen Unbescholtenheit der mit der Verurteilung einhergehende "soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Abstieg" mildernd angerechnet, wie Richter Wolfgang Etl ausführte. Außerdem kam ihm "ein sehr hohes Alter von 67" zugute.

Mildernd war auch die umfangreiche Medienberichterstattung "über die Tat und die gegen sie laufenden Ermittlungsverfahren", so Etl. Dessen ungeachtet bescheinigte der Richter Hochegger in der Urteilsbegründung eine "zentrale Rolle" für den inkriminierten Geldfluss Richtung BZÖ, "weil Sie den Wunsch der Telekom an das BZÖ herangetragen haben. Ohne ihre Aktivität als Lobbyist und Vermittler wäre die Tatbegehung kaum oder nicht möglich gewesen."

Fußfessel für Hochegger und Rumpold?

Mit den über sie verhängten Strafen dürften der Ex-FPÖ-Bundesgeschäftsführer Gernot Rumpold sowie der Ex-Lobbyist Peter Hochegger in der Causa Telekom wahrscheinlich dem Gefängnis entgehen. Sie scheinen prädestiniert für die Fußfessel, da der Vollzug in Form des elektronisch überwachten Hausarrests dann in Betracht kommt, wenn der zu verbüßende Strafteil zwölf Monate nicht übersteigt.

Sollten ihre Strafen in Rechtskraft erwachsen, hätte Hochegger acht, Rumpold elf Monate zu verbüßen. Ein Fußfessel-Antrag wäre ihnen ex lege zu genehmigen, falls sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen. Diese wären unter anderem eine geeignete Unterkunft und Beschäftigung im Inland, ein ausreichendes Einkommen zur Bestreitung des Lebensunterhalts, Kranken- und Unfallversicherungsschutz sowie die schriftliche Einwilligung der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen. Überdies wäre abzuklären, ob die Wohnverhältnisse und das soziale Umfeld keine Risikofaktoren darstellen, die das Einhalten der Bedingungen erschweren, an die das Tragen der Fußfessel geknüpft wird.

(APA/Red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.