Im Visier der Wahlbeobachter

Symbolbild Wahl
Symbolbild Wahl(c) Clemens Fabry
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Spätestens bis Mitte September soll klar sein, ob OSZE-Entsandte zur Bundespräsidentenstichwahl am 2. Oktober kommen werden.

Wien. Der Lokalaugenschein durch zwei Mitarbeiter des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte ist bereits am Donnerstag und Freitag dieser Woche erfolgt: Spätestens in der zweiten Septemberwoche wird dann entschieden sein, ob die OSZE die Wiederholung der Bundespräsidentenstichwahl am 2. Oktober beobachtet. Im Blick hatten die beiden Mitarbeiter bei ihrem Wien-Besuch vor allem die vom Verfassungsgerichtshof genannten Gründe für die Aufhebung der Hofburgwahl vom 22. Mai. Sie sprachen dabei mit dem Innenministerium, Wahlbehörden, dem Höchstgericht, aber auch Medienvertretern.

Nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs hatte es kurz unterschiedliche Auffassungen in der Bundesregierung über das Ansuchen um Wahlbeobachter gegeben. Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) war dafür, Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) skeptisch. Im Juli stellte das Außenministerium dann den entsprechenden Antrag.

Eine solche OSZE-Wahlbeobachtung in Österreich wäre keine Premiere. Eine solche gab es bisher zweimal, bei der Bundespräsidentenwahl 2010 und bei der Nationalratswahl 2013 – wobei Österreich internationale Wahlbeobachter erst seit 2007 zulässt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.08.2016)

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