Opfert Regierung Datenschutz?

Ex-Justizministerin Karin Gastinger.
Ex-Justizministerin Karin Gastinger.(c) APA (Helmut Fohringer)
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Die Veröffentlichung von Beschlüssen der Regierung sorgt am Beispiel der Bewerbung einer Ex-Ministerin für Debatten.

Wien. Dass sich eine frühere Ministerin für einen Job in ihrem Leben nach der Politik bewirbt, ist für sich genommen wenig außergewöhnlich. Auch dass sich eine frühere Justizministerin den Weg zurück nimmt und sich (wieder) für einen Richterposten bewirbt, ist spätestens nach Claudia Bandion-Ortner nichts Einmaliges. Nun also Karin Gastinger, früher FPÖ, danach BZÖ. Sie hat sich für eine Richterstelle am Bundesverwaltungsgericht beworben. Das Ungewöhnliche dabei: Ihr Name ist jetzt auf einem Dreiervorschlag aufgetaucht, den die Regierung nach dem Ministerrat veröffentlicht hat.

Für die Koalitionskoordinatoren kein Problem. Thomas Drozda (SPÖ) und Harald Mahrer (ÖVP) zeigen sich mit der neuen Kommunikationsstrategie nach dem Ministerrat übereinstimmend zufrieden. Mit der Veröffentlichung von Beschlüssen habe man „positive Erfahrungen“ gemacht, so Drozda. Mahrer assistierte, es gebe zahlreiches positives Feedback. Eine große Debatte um Datenschutz sehen beide nicht. Das abzuwägen liege in der Kompetenz der einzelnen Ressorts, sagte Drozda. Und weiter: „Wir veröffentlichen alles mit Ausnahme der Stellungnahmen, die wir an den Verfassungsgerichtshof vorbereiten – um nicht unsere eigene Position im Verfahren zu schwächen.“

Kein Problem sieht auch Gerhard Hesse, der Leiter des Verfassungsdiensts im Bundeskanzleramt: Immerhin handle es sich bei einer Richterstelle um ein öffentliches Amt. In der Abwägung zwischen „schutzwürdigem Geheimhaltungsinteresse, dass ich mich für ein öffentliches Amt beworben habe, und dem öffentlichen Interesse, das publik zu machen“, sei das Bundeskanzleramt der Ansicht, dass man dies veröffentlichen kann. Die Begründung: Die öffentlichen Interessen überwiegen. Die Tatsache eines Dreiervorschlags habe auch nichts mit „Blaming und shaming“ zu tun, wie der Verfassungsrechtler erklärte. Außerdem werde die Reihung vom Bundesverwaltungsgericht selbst und nicht von einem politischen Organ vorgenommen. (red./APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.09.2016)

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