Ministerrat beschließt Versorgungssicherungsgesetz

Die Regierungskoordinatoren Harald Mahrer (ÖVP) und Thomas Drozda (SPÖ)
Die Regierungskoordinatoren Harald Mahrer (ÖVP) und Thomas Drozda (SPÖ)APA/HERBERT NEUBAUER
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Im Krisenfall soll es die Möglichkeit geben, dass die Regierung den privaten Verkauf von Warnwesten verbietet und die Ausgabe nur an das Heer erfolgt.

Der Ministerrat hat am Dienstag eine Änderung des Versorgungssicherungsgesetzes beschlossen, teilte Staatssekretär Harald Mahrer (ÖVP) im De-Briefing mit. Es handelt sich dabei um eine rechtliche Grundlage für außerordentliche Krisenfälle. Um die kürzlich in Deutschland diskutierten Hamsterkäufe gehe es dabei nicht, stellte Mahrer fest.

Konkret werde mit dem Gesetz geregelt, welche Handlungen die öffentliche Hand in Ausnahmesituationen vornehmen kann, um die Versorgung mit Gütern sicher zu stellen. Im Krisenfall soll es etwa die Möglichkeit geben, dass die Bundesregierung den privaten Verkauf von Warnwesten verbietet und die Ausgabe nur an das Bundesheer erfolgt.

Beispielhaft werden in der Ministerratsunterlage Terrorismus, Naturgewalten, flächendeckende technische Ausfälle oder Boykottmaßnahmen genannt. Mit dem Konzept der deutschen Bundesregierung zur Zivilverteidigung, das Hamsterkäufe ausgelöst hat, habe die Novelle "nichts zu tun", betonte der Staatssekretär.

(APA)

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