Homosexuelle: ÖVP öffnet sich für das Standesamt

 Die Eingetragene Partnerschaft wird künftig an all jenen Orten eingegangen werden können wie die Ehe auch.
Die Eingetragene Partnerschaft wird künftig an all jenen Orten eingegangen werden können wie die Ehe auch. (c) REUTERS
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Die Zeremonie der Eingetragenen Partnerschaft soll künftig nicht mehr nur in den Bezirkshauptmannschaften stattfinden dürfen. Auch beim Namensrecht gibt es Änderungen.

Wien. Die ÖVP hat ihren Widerstand gegen die Zeremonie auf dem Standesamt aufgegeben: Bisher waren für die Eingetragene Partnerschaft Homosexueller ausschließlich die Bezirkshauptmannschaften vorgesehen gewesen.

Michael Spindelegger, damals Zweiter Nationalratspräsident der ÖVP, hatte das 2008 in einem „Presse“-Interview so begründet: „Weil am Standesamt der Eindruck erweckt wird, es sei eine Ehe. Es ist aber keine Ehe. Und es ist ja so, dass am Standesamt zur schönen Jahreszeit besonders gern geheiratet wird – das führt automatisch zum Kontakt zwischen heterosexuellen und homosexuellen Paaren. Ob das so gut ist, sei dahingestellt.“

Nun soll die Eingetragene Partnerschaft auch auf dem Standesamt möglich sein. Familienministerin Sophie Karmasin hat das mit ihren Kollegen im Innenministerium und Justizministerium akkordiert. Vor zwei Jahren war von ihr ein Runder Tisch in dieser Angelegenheit gemeinsam mit den Interessenvertretern der Homosexuellen initiiert worden.

Eine Änderung soll es auch beim Namensrecht geben: Bisher waren Menschen in einer Eingetragenen Partnerschaft nicht dazu berechtigt, einen Familiennamen zu tragen und diesen etwa in Formularen anzugeben. Das musste dann in „Nachname“ geändert werden. Wodurch es eben zu einem Zwangsouting kommen konnte. Künftig gilt der Begriff Familienname auch für verpartnerte Homosexuelle. Egal, ob diese ihren Namen nun behalten, jenen vom Partner annehmen oder einen Doppelnamen führen.

„Uns war es wichtig, dass diese zwei Punkte, die eine offensichtliche Diskriminierung darstellen, nun geändert werden“, sagt Sophie Karmasin im Gespräch mit der „Presse“. Alle Orte, an denen eine Ehe geschlossen werden kann, seien nun auch für die Eingetragene Partnerschaft offen. Theoretisch also auch das Riesenrad. Oder eben – als wohl weit öfter gewählte Variante – das Standesamt.

Gesetz ab 2017 in Kraft

Der Gesetzesentwurf sei am Mittwoch dem zuständigen Spiegelminister von der SPÖ, Verteidigungsminister Hans-Peter Doskozil, übermittelt worden. Mit einem Einspruch der SPÖ rechnet Karmasin nicht. Das Gesetz soll Ende des Jahres beschlossen werden, um mit 1. Jänner 2017 in Kraft zu treten. „Dann ist diese Diskriminierung beseitigt.“

Gegen die Homo-Ehe – auch von SPÖ-Kanzler Christian Kern bei seinem diesjährigen Auftritt auf der Wiener Regenbogenparade gefordert – ist die Volkspartei jedoch weiterhin. „Die Ehe ist für Heterosexuelle reserviert. Die Eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle“, erklärt Karmasin.

Die Eingetragene Partnerschaft für Gleichgeschlechtliche wurde 2009 von der Regierung Werner Faymann beschlossen und ist seit 2010 in Kraft. In der ÖVP hatte der damalige Parteichef und Vizekanzler Josef Pröll dies gegen Widerstände durchgesetzt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.09.2016)

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