Verfahren gegen Österreich wegen Arbeitnehmerfreizügigkeit

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Österreich und zwölf weiteren EU-Staaten wurde wegen nicht oder nur teilweiser Erfüllung der Kriterien ein Vertragsverletzungsverfahren aufgebrummt.

Die EU-Kommission ist am Donnerstag gegen zahlreiche Mitgliedsstaaten wegen Nichteinhaltung der Umsetzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Entsenderichtlinie vorgegangen. Österreich und zwölf weitere EU-Staaten erhielten wegen nicht oder nur teilweiser Erfüllung der Kriterien bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit ein Vertragsverletzungsverfahren aufgebrummt.

Bei der Entsenderichtlinie zählt dagegen Österreich zu jenen 13 Ländern, die die Vorgaben vollständig erfüllt haben. Bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit hat Österreich gemeinsam mit Frankreich, Ungarn, Litauen und Rumänien wegen nur teilweiser Umsetzung die gelbe Karte aus Brüssel erhalten. Überhaupt keine Umsetzung gibt es in Dänemark, Estland, Griechenland, Luxemburg, Portugal, Tschechien und Zypern.

EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen erklärte, faire Mobilität der Arbeitnehmer sei eine Priorität der Brüsseler Behörde. Dies müsse in einer organisierten und regulären Form geschehen. Die geltenden Regeln stellten die Bedingungen dar, unter denen Menschen in andere EU-Staaten reisen und dort arbeiten können, sei es zeitlich befristet oder dauernd. Allerdings habe die Kommission zwei Probleme ausgemacht. Zunächst seien die Regeln nicht immer klar und fair, wobei einer der Gründe darauf zurückzuführen sei, dass diese Gesetze vor über 20 Jahren eingeführt wurden und heute die Arbeitnehmermobilität wesentlich größer geworden sei. Deshalb seien einige Regeln nicht mehr zeitgemäß. Die zweite Schwierigkeit bestehe darin, dass die Regeln nicht immer tatsächlich eingehalten werden.

(APA)

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