22.11.2009 03:37 | Meine Presse Merkliste0

Habsburger-Beschwerde für Experten "aussichtslos"

18.09.2009 | 11:43 |  OLIVER PINK (Die Presse)

Mitgliedern regierender oder ehemals regierender Herrscherhäuser ist es untersagt, bei Bundespräsidentenwahlen zu kandidieren. Ulrich Habsburg-Lothringen hat einen Gesetzesprüfungsantrag eingebracht.

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Wien/Wolfsberg. Heinz Mayer, Dekan des Wiener Juridicum und Professor für Verfassungsrecht, hält das Vorhaben für „aussichtslos“. Die Bestimmung stehe so in der Verfassung, die Verfassungsrichter könnten gar nicht anders handeln, als den Antrag abzuweisen. Der Anwalt Rudolf Vouk hat im Auftrag von Ulrich Habsburg-Lothringen einen Gesetzesprüfungsantrag die Bundespräsidentenwahlordnung betreffend eingebracht. Mitgliedern regierender oder ehemals regierender Herrscherhäuser ist es nämlich untersagt, bei Bundespräsidentenwahlen zu kandidieren. In der Beschwerde wird argumentiert, dass mit dieser Bestimmung in der Bundesverfassung das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz, das Sachlichkeitsgebot, das Bestimmtheitsgebot und das Recht auf freie und demokratische Wahlen verletzt würden.

Heinz Mayer ist allerdings der Auffassung, dass diese Rechte für Habsburger nur eingeschränkt gelten. Denn ein wesentliches Element der Bundesverfassung sei das republikanische Prinzip. Und dieses sei höher zu bewerten als beispielsweise das oben genannte Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz. Die Väter der Verfassung wollten seinerzeit mit allen Mitteln eine Rückkehr der Monarchie verhindern. Daher habe man in die Verfassung auch „ausdrücklich“ hineingeschrieben, dass Mitglieder von Herrscherhäusern vom passiven Wahlrecht bei Präsidentschaftwahlen ausgeschlossen seien. Und das sei weiterhin geltendes Verfassungsrecht.

Habsburg: Eine europäische Familie im 21. Jahrhundert

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Änderung per Volksabstimmung

Eine Änderung könnte jedoch auf politischem Wege herbeigeführt werden. Hierbei müsste aber im Detail geklärt werden, ob eine Zweidrittelmehrheit im Parlament genügt, um diese Anti-Habsburger-Bestimmung aufzuheben, oder ob auch eine Volksabstimmung durchgeführt werden muss.

Geklagt hat Ulrich Habsburg-Lothringen gemeinsam mit seiner Schwiegertochter Gabriele Habsburg-Lothringen. Bei ihr sei der Fall noch krasser, meint Anwalt Vouk. Erst durch ihre Heirat sei die geborene Gabriele Wetschnig von der Wahl ausgeschlossen.

Das Verbot bezieht sich aber nicht nur auf die Habsburger. „Es dürften auch Wittelsbacher und Hohenzollern, Karadordevici und Obrenovici, Liechtensteiner und Stuarts, selbst Ashanti-Könige, wenn sie die österreichische Staatsbürgerschaft haben, nicht für das Amt kandidieren“, so Vouk.

ZUR PERSON

Ulrich Habsburg-Lothringen (67).
Der Grünen-Gemeinderat aus Wolfsberg entstammt der Toskana-Linie der Habsburger und war bis zu seiner Pensionierung Forstwirt. Er kandidierte auch bei Nationalratswahlen und setzt sich für die Rechte der Kärntner Slowenen ein. [APA/Eggenberger]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.09.2009)

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227 Kommentare
1 2 3 4 5 6
Gast: Harlekin
22.09.2009 15:10
0 0

Die vorletzten Tage der Menschheit

Endlich bei Hofe wieder Eindruck schinden:
Bei der königl. Tant' zum Kaffee: "Du ich hab jetzt auch wieder Einfluß. Stell' dir vor. Bin jetzt Oberbefehlshaber. Ja, so richtig. Oberfehlshaber vom Österr. Bundesheer.."

Birdy
20.09.2009 12:29
0 1

Genug unterdrückung...

Jahrhunderte lang wurde das Volk von diesen Säcken geknechtet und ausgebeutet!
Kein Habsburger darf je wieder politische Verantwortung in Österreich bekommen!!

Ophicus
21.09.2009 13:32
0 0

Re: Genug unterdrückung...

Jahrhunderte lang wurden wir von Österreichern unterdrückt. Also darf überhaupt kein Österreicher jemals wieder politische Verantwortung in Österreich bekommen!

Mist, das ging zu weit.
Jaja, wenn man die Schuld von einzelnen Personen auf eine ganze Personengruppe verallgemeinern will muss man immer aufpassen, dass man damit nicht zu weit geht. Man könnte sich damit ja noch ins eigene Knie schießen.

Nebenbei bemerkt verbietet die Verfassung den Habsburgern ja nicht politische Verantworttung sondern das Amt des Bundespräsidenten. Was nicht wirklich das selbe ist.

Gast: Quit
20.09.2009 10:43
0 0

Experte

Herr Mayer kann recht haben, muß aber nicht!
Wer kann vorher sagen wie ein Prozess ausgeht .

Antworten Gast: Grummelbart
22.09.2009 12:28
0 0

Re: Experte

Mayer hat in diesem Fall Recht - da braucht man nicht mal einen Expterten im Verfassungsrecht, da reicht ein "normaler" Jurist. Der VfGH prüft Gesetze anhand der Verfassung. Die "Verfassung" ist jedoch keine einheitliche Schrift, wie das in den USA der Fall ist; bei uns sind Verfassungsbestimmungen über alle möglichen Gesetze verteilt.
Da dieses Habsburger-Gesetz im Verfassungsrang steht, KANN es der VfGH gar nicht anhand der "normalen" Verfassung prüfen - denn das hätte den paradoxen Effekt, dass er einen Teil der Verfassung an der gesamten Verfassung misst (was logischerweise nicht geht).
Der VfGH kann nur dann auch Verfassungsgesetze aufheben, wenn sie gegen eines der fünf Grundprinzipien verstoßen - das republikanische, das demokratische, das föderale, das rechtsstaatliche, das gewaltentrennende (IIRC). Und da schauts bei den Habsburgern nicht danach aus...

mfg
Grummel

Gast: yoba
19.09.2009 21:57
1 0

lächerlich, was "Experten" so von sich geben

"Bestimmung stehe so in der Verfassung": Als ob eine (ab)sonderliche Verfassungsbestimmung nicht vom Vf'GH aufgehoben werden könnte, im Fall, dass sie einem wesentlichen Verfassungs-Grundsatz entgegensteht.

Dies scheint bei dieser Habsburgklausel der Fall zu sein. 1918 verständlich, weil der eben abgesetzte Kaiser bzw. seine unmittelbaren Verwandten vielleicht anderes im Sinn hatten bzw. gar nicht auf den Thron verzichtet haben. 90 Jahre später aber ist so eine Bestimmung eine Farce, noch dazu, wo sich die Familie antifaschistisch engagiert hat, alle Thronverzicht geübt haben und sich damit zum republikanischen Prinzip bekennen und daher heutigen Generationen ein solches Amt nicht verwehrt werden kann.

Die vorgeschlagene politische Lösung ist ebenso eine Provokation angesichts dessen, dass es seit der Verfassungsgebung schon so viele Änderungen bzw. Verfassungszusätze gegeben hat, die ganz ohne Volksabstimmung abliefen. Nicht einmal ein so entscheidender und so umfangreiche Verfassungsänderung wie der Lissabonvertrag wurde dem österr.Volk vorgelegt!!

Entweder sind alle Verfassungsänderungen vom Volk zu bestätigen, was an sich richtig wäre, aber dann alle und nicht nur, wenn man bestimmten Mitbürger einer Sippenhaft unterzieht.

Gast: Republik
19.09.2009 21:38
1 0

Bundes-Verfassungsgesetz

Artikel 7 (1) Alle Staatsbürger sind v o r d e m
G e s e t z gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.

Art 60 (3) Zum Bundespräsidenten kann nur gewählt werden, wer das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt und am Wahltag das 35. Lebensjahr vollendet hat. Ausgeschlossen von der Wählbarkeit sind Mitglieder regierender Häuser oder solcher Familien, die ehemals regiert haben.

der gleichheitssatz bindet nur den einfachen gesetzgeber.
ein konflikt besteht hier von vornherein nicht.

Urbin
19.09.2009 21:06
0 2

Heinz Mayer

Langsam wird der Herr Heinz Mayer zum Problem.

Gast: Beobachter
19.09.2009 12:54
1 3

Weg mit der illegitimen Republik

Der Renner Putsch, der den seeligen Kaiser Karl vorerst seiner Regierungsgeschaefte beraubt hat, ist in derselben moralischen Kategorie wie der Kanzlermord und die anschliessende Verhaftung und KZ-Einweisung der Regierung der 1. Republik.

optimus
19.09.2009 16:17
0 1

Letzte Post

?

Antworten Antworten Gast: helloDuDa
19.09.2009 20:09
1 2

Re: Letzte Post

Warum sprechen wir heute eigentlich nicht von Österland und Deutschemreich?!

die_ratte
19.09.2009 11:01
3 1

was soll diese diskussion?

glauben die menschen in österreich noch immer nicht an ihre demokratischen fähig- und möglichkeiten?

irgendwie hätten's wohl gern wieder ihren kaiser, sonst würde nicht so ein aufschrei durch die menge gehen. uhbp sieht sich ja selbst gern ein bissl als kaiserersatz, warum dann nicht gleich einen blaublütigen auf den thron setzen?

wer sich ein bisschen mit der österreichischen verfassung geschäftigt hat, sollte mitbekommen haben, dass der präsident realpolitisch kaum macht besitzt und letztendlich bloss der oberste repräsentant der republik ist.

ausserdem wird die person die sich uhbp oder vielleicht doch endlich auch ufbp nennen darf, wird alle 6 jahre neu GEWÄHLT. also müsste ein herr oder eine frau habsburg ja erst mal vom volk gewählt werden. und wenn die österreicher einen habsburger als präsident wählen, was soll's ... schlechter als die akutelle situation kann's auch nicht werden ...

denke diese gesetze sind längst überholt und gehören abgeschafft. entweder sind alle gleich gestellt oder nicht. entweder man bekennt sich zur demokratie und zur republik oder nicht. egal ob blaues oder rotes blut durch die adern des "oberhauptes" der republik fliesst.

im übrigen finde ich die dotierung dieses jobs weit überhöht. keine kompetenzen, keine entscheidungsbefugnisse, keine verantwortung ... also weshalb verdient der mehr als ein kanzler?

Gast: Royalist
18.09.2009 19:44
6 3

Es ist Zeit...

Wenn Heinz Mayer meint, dass das republikanische Prinzip über dem Gleichheitsprinzip steht, dann ist das wieder mal ein Beweis für die Notwendigkeit einer Abschaffung der Republik. Es kann doch nicht sein, dass jemand wegen seiner Abstammung von einem Recht ausgeschlossen wird, dass sonst jedem Staatsbürger zusteht.

Nach 91 Jahren Interregnum wird es Zeit die Monarchie-natürlich eine parlamentarische wie im Rest Europas, wieder einzuführen!

bhikkhu
19.09.2009 17:16
1 0

Re: Es ist Zeit...

Was erhofft man sich von einer (wenn auch konstitutionellen) Monarchie?
Letztendlich werden da einer Familie, einem Clan oder wem auch immer Machtbefugnisse erteilt, die nicht durch die Staatsbürger, sondern durch die bloße Abstammung legitimiert werden.
Sich auf den Gleichheitsgrundsatz berufen und dann aber als Lösung die Monarchie anzubieten, die mit der Gleichheit nichts zu tun hat (das "Blut" entscheidet über die leitende Position)
ist nicht nur ein Widerspruch sondern schlicht lächerlich.


Ophicus
18.09.2009 21:28
3 0

Re: Es ist Zeit...

Wenn man für die Restitution der Monarchie eintritt sollte man aber bessere Argumente haben als einen Verweis auf Heinz Mayer, der einen Konflikt zwischen republikanischem Prinzip und Gleichheitsgrundsatz konstruiert wo es keinen gibt.

hotta
18.09.2009 15:03
2 0

Richtigstellung

Dr. U. Habsburg ist aufgrund seiner Ausbildung Forstwirt. Die Bezeichnung "..war bis zu seiner Pensionierung Forstwirt" ist daher irreführend und unzutreffend.

Verfassung entrümpeln

bedeutet auch diesen Zusatz zu entfernen. Daß Habsbuger ernsthaft Chancen darauf hätten, die Monarchie wiederherzustellen, glaubt ja wohl niemand. Ich würds allerdings begrüßen - denn wer braucht einen Präsidenten...

Aber dieser Zusatz - hinfort mit ihm!

bhikkhu
19.09.2009 17:20
1 1

Re: Verfassung entrümpeln

Eine Monarchie begrüßen?

All die Vorwürfe die man dem Amt des Präsidenten macht (zahlen für jemanden der sowieso nichts tun kann) gelten in weit höherem Maße für Monarchen.

Wie oben schon erwähnt, eine Monarchie ist ein Witz.
Warum hat ein unerfahrener, tollpatsch das Recht auf einen Posten als Staatsoberhaupt? Nur weil dessen Ururururgroßvater einmal Kaiser war?

Dass der Zusatz entfernt werden muss steht außer Frage, ein wiederherstellen der Monarchie ist für mich nostalgischer Mist, oder wenn man so will "nicht-deutschnationaler-Großmachtswunsch".

jane doe
22.09.2009 21:15
0 0

Re: Re: Verfassung entrümpeln

Ein Kaiser wäre wenigstens eine Touristenattraktion, was man von einem Präsidenten nicht sagen kann. Der kostet bloß und bring nichts.

1 1

Re: Re: Verfassung entrümpeln

Einen unerfahrenen Tollpatsch im höchsten Amt gäbe es - bei einer etablierten Monarchie - aber gerade nicht, weil der Thronfolger praktisch vom Tag seiner Geburt auf seine Rollle vorbereitet würde und er von Kindheit mit den Großen der Welt Umgang hätte. Bei einer solchen langen Unterbrechung träfe das natürlich nicht zu - was Kontakte, Weltläufigkeit und Etikette beträfe, wäre er aber auch dann wahrscheinlich noch den meisten Politikern überlegen.

0 3

Die Freimaurer sind schuld,

dass die Habsburger-Beschwerde "aussichtslos" ist.

Antworten Gast: Kronprinz Rudolf
19.09.2009 13:41
0 0

Re: Die Freimaurer sind schuld,

Grosser Anhaenger von Verschwoerungstheorien?

fireone
18.09.2009 12:23
2 2

Der Unterschied

ist, wenn der Herr Muzikant oder ein Zuagraster etwas fordert, werden sofort alle tätig. Da werden auch, wenns notwendig ist, Gesetze geändert. Dass die Habsburger in hrer tausendjährigen Geschichte nicht nur Gutes für Österreich getan haben, ist klar. Sie haben aber sicher auch sehr viel Gutes für unser Land getan. Wenn heute ein Mitglied dieser Familie, 90 Jahre nach der Monarchie, Bundespräsident werden will, wo ist das Problem? Gesetze kann man ändern, man muß nur wollen.

bhikkhu
19.09.2009 17:23
0 0

Re: Der Unterschied

Der Unterschied ist: Ariel Muzicant ist Sprecher für die IKG und damit auch Sprecher für eine Bevölkerungsgruppe in Österreich.
Ein Habsburger spricht für seine Familie, das ist zwar nett, aber hat keinen Gehalt weil er nichts anderes als ein ordinärer Staatsbürger ist, obwohl er gern noch was anderes wäre.
Dass der Verfassungszusatz obsolet ist, bestreite ich nicht.

Und als Apologet für die Monarchie aufzutreten indem man sich auf die wenigen Leistungen einzelner Herrscher beruft, ist, nunja, blauäugig.

as III.
18.09.2009 12:44
2 0

Re: Der Unterschied

in einem land in dem sich die mehrheitsparteien nicht über das wollen sondern über die abgrenzung zu dem was sie glauben nicht zu wollen definieren, halte ich es für unwahrscheinlich, dass noch jemals etwas durch wollen zustande kommen wird.

Gast: Kazimir
18.09.2009 12:04
3 1

Ursprung d. Habsburgergesetzes

Ohne in aller Kürze hier auf die Quellen verweisen zu können, möchte ich darauf hinweisen, dass es bei der Einsetzung d. sog. Habsburgergesetzes nicht primär um die Abschaffung der Monarchie, sondern die Legitimation nach Außen, der sozilalistisch angeführten Regierung unter Otto Bauer und Karl Renner, ging. Kaiser Karl hatte auf die Teilnahme an den Regierungsgeschäften nur verzichtet, d.h. sich quasi aus dem "operativen Geschäft" zurückgezogen, war aber immer noch vom Ausland anerkanntes Staatsoberhaupt "Deutsch-Österreichs". Mit der Ausreise des Kaisers in die Schweiz, in Anbetracht der Ausrufung der Räterepublik in Ungarn, legitimierten Bauer und Renner mit Hilfe des Habsburgergesetzes ihre eigene Regierung. Denn Prämisse für eine demnach "legale" Wiedereinreise d. Kaisers war: Abdankung und damit Niederlegung d. Amtes als Staatsoberhaupt. Somit hatten die Sozialisten zunächst freie Bahn, ihren Wunsch d. Annektierung Deutsch-Österreichs an das deutsche Reich, wie der zweite Paragraph der neuen Verfassung versprach, weiterzuverfolgen. Die Pariser Vorortverträge machten diesem Wunschdenken der Herren Bauer und Renner zunächst einen Strich durch die Rechnung- bis Hitler genau dieses Vorhaben knappe 19 Jahre später dann in die Tat umsetzte.

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