Innen- und Verteidigungsministerium dementieren Berichte, wonach der Bundeskanzler eine Richtlinienkompetenz erhalten soll.
Die Regierung feilscht fieberhaft um ein neues Krisenmanagement. Am morgigen Dienstag nach dem Ministerrat soll die Reform der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Es werde den ganzen Montag über verhandelt, wurde heute betont.
In der entsprechenden Arbeitsgruppe "Sicherheit" geht es darum, wie die Abläufe und Koordination im Krisenfall - vom Terroranschlag bis zur Pandemie - auf Ebene der Bundesregierung verbessert werden können. Thema ist etwa das Zusammenspiel von Polizei und Bundesheer. Letzteres darf derzeit de facto nur Unterstützung für das Innenministerium leisten, Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) würde die Rolle des Militärs gern stärken.
Dass in Medienberichten bereits angebliche Ergebnisse der Arbeitsgruppe kolportiert werden, "erfüllt mich gelinde gesagt mit Verwunderung", teilte Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) in einer Aussendung mit. Wer in welchem Fall welche Kompetenzen haben wird, sei immer noch Verhandlungsgegenstand. In Doskozils Büro zeigte man sich ebenfalls verärgert. Die Gespräche seien im Laufen, sagte der Sprecher des Verteidigungsministers.
Das kolportierte Sicherheitskabinett (bestehend aus Kanzler, Vizekanzler, Außen-, Verteidigungs-, Innen- und Gesundheitsministerin) sei keinesfalls fix und lediglich ein "Diskussionspapier", betonte man im Innenministerium. Die Einrichtung eines "gesamtstaatlichen Lagezentrums" ist allerdings im Regierungsprogramm vorgesehen.
Kanzler soll keine Richtlinienkompetenz erhalten
Dementiert wurden Berichte, wonach der Kanzler eine Richtlinienkompetenz (Weisungsrecht) gegenüber Regierungsmitgliedern in dem Sicherheitskabinett bekommen soll. "Eine Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers steht für mich nicht zur Debatte", betonte Sobotka. Die Zuständigkeiten sollten auch im Katastrophenfall beim jeweiligen Ministerium liegen. Auch Doskozils Sprecher stellte klar: "Eine Richtlinienkompetenz für den Bundeskanzler war nie ein Thema."
Der Bundeskanzler bleibt in Krisenfällen freilich auch schon bisher nicht außen vor: Laut Bundesministeriengesetz gehört die "anlassbezogene Koordination innerstaatlicher Maßnahmen zur Bewältigung überregionaler oder internationaler Krisen oder Katastrophen" zu den Aufgaben des Kanzleramts. Ein Weisungsrecht hat er aber nicht.
(APA)