Befugnisse des Bundesheeres werden erweitert

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In der Verfassung soll klargestellt werden, dass sich die Streitkräfte auf Einsätze "im Rahmen der umfassenden Inneren Sicherheit" vorbereiten können. Das neu zu schaffende Sicherheitskabinett entscheidet einstimmig.

Das Sicherheitspaket der Regierung bringt mehr gesetzlich verankerte Aufgaben für das Bundesheer. In der Verfassung soll klargestellt werden, dass sich die Streitkräfte auf Einsätze "im Rahmen der umfassenden Inneren Sicherheit" vorbereiten können. Außerdem sollen die Nachrichtendienste des Bundesheeres und der Polizei enger zusammenarbeiten und mehr überwachen.

Mit den erweiterten Kompetenzen für das Heer schreibe man eigentlich einen Status quo ins Gesetz, betonte Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) am Dienstag nach dem Ministerrat. Derzeit bewachen etwa Soldaten ausländische Botschaften im Rahmen eines Assistenzeinsatzes. Dauert dieser zulange, wäre das nicht im Sinne der Verfassung. Daher soll es künftig per Regierungsbeschluss möglich sein, solche Einsätze als "originäre Aufgabe des Bundesheeres" zu definieren. Genauso könne man auch beim "Schutz der kritischen Infrastruktur" verfahren.

Die militärische Gefahrenabwehr aus der Luft werde Kompetenz des Verteidigungsministeriums sein - bis jetzt sei dies rechtlich nicht immer klar gewesen. Außerdem werde es für sein Ressort im Bereich der Katastrophenhilfe die Möglichkeit geben, 15a-Vereinbarungen mit den Ländern abzuschließen.

Sicherheitskabinett entscheidet einstimmig

Das neu zu schaffende Sicherheitskabinett innerhalb der Bundesregierung hat grundsätzlich sechs Mitglieder und "tritt dann zusammen, wenn es die entsprechende Krisenlage erfordert", erklärte Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP). Im Sicherheitskabinett vertreten sind der Bundeskanzler, der Vizekanzler sowie Verteidigungs-, Außen-, Finanz- und Innenminister. Es werde regelmäßig von der Regierung überprüft und gegebenenfalls verlängert. Ein Weisungsrecht des Kanzlers kommt nicht, ebenso wie in der Regierung selbst müssen Beschlüsse einstimmig fallen. 

Während der Flüchtlingskrise im Vorjahr seien im Rahmen der "5er-Lage" oder "7er-Lage" im wesentlichen Beamte zusammengekommen, die keine schnell umsetzbaren Beschlüsse fassen konnten, erläuterte Sobotka, warum man dies nun auf neue Beine stellen will.

Im Bereich der Migration will die Regierung "Asyl- und Migrationszentren in relevanten Drittstaaten" vorantreiben und ein Konzept für zivil-militärische Kooperationen zum Schutz der EU-Außengrenzen entwickeln.

Überhaupt soll das Auslandsengagement Österreichs gestärkt werden. Dabei geht es etwa um eine intensivere grenzüberschreitende Kooperation bei der Luftraumüberwachung - Stichwort "Nacheile". Diese sei verfassungsrechtlich "jedenfalls mit der Neutralität vereinbar", betonte Doskozil auf eine entsprechende Frage, denn die "Nacheile" beinhalte nicht, dass ausländische Truppen dauerhaft auf österreichischem Staatsgebiet positioniert würden. Erster Ansprechpartner ist für den Minister die Schweiz.

Die verfassungsrechtlichen Änderungen soll eine Expertengruppe bis Ende Oktober vorbereiten. Im Parlament braucht es eine Zweidrittelmehrheit und damit die Zustimmung von FPÖ oder Grünen. Die Parlamentsparteien sollen denn auch möglichst bald in den Gesetzwerdungsprozess eingebunden werden, "weil letzten Endes eine nationale Sicherheitsstrategie von allen Parteien mitgetragen werden sollte", meinte Sobotka.

(APA)

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