Ländervorstoß für höhere Grundsteuer

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NATIONALRAT: ST�GER(c) APA/ROBERT JAEGER
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Finanzreferenten legen Linie gegenüber dem Bund fest.

Graz/Wien. Bei der Neuverteilung der Steuereinnahmen zwischen Bund, Bundesländern und Gemeinden (Finanzausgleich) wird auch nach zusätzlichen Geldquellen gesucht. Im Fokus steht dabei die Grundsteuer. Die Landesfinanzreferenten, die am Dienstag in Graz getagt haben, unterstützen den Städte- und Gemeindebund bei der Forderung nach einer Neuregelung der Grundsteuer.

Ziel ist letztlich eine Erhöhung. Denn die Steuerautonomie der Kommunen soll ausgeweitet werden. Die Gemeinden würden die Möglichkeit erhalten, die Grundsteuer durch eine Änderung der Berechnung über die sogenannten Hebesätze zu erhöhen. Und zwar in einem ersten Schritt schon im kommenden Jahr, wobei nicht mehr die veralteten Einheitswerte die Basis wären. Ab 2018 soll es dann eine umfassendere Reform der Grundsteuer geben.

Die Länder schworen sich unter dem Vorsitz des Steirers Michael Schickhofer (SPÖ) auf die weiteren Finanzausgleichsverhandlungen ein. Wie von diesem angekündigt, haben sie sich auf eine Forderung von zusätzlich 500 Millionen von Bundesseite festlegt. Damit sollen Mehrbelastungen durch höhere Kosten aufgrund von Bundesgesetzen abgegolten werden.

Wegen der höheren Kosten für die Flüchtlingsbetreuung werden die Bundesländer ebenfalls vorstellig. In Graz wurde verlangt, man solle bisher nicht genützte Mittel aus dem EU-Kohäsionsfonds dafür „abholen“.

Abfuhr Stögers für Länder

Aus Wien kommt hingegen eine Absage zu einem weiteren Anliegen der Länder. Diese wünschen sich auch eine Verlängerung der Übergangsfristen im Arbeitsgesetz für Spitalsärzte über 2021 hinaus. Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) winkt ab. Denn unter seinem Vorgänger Rudolf Hundstorfer sei mit allen Beteiligten ein „tragfähiger Kompromiss“ erarbeitet worden, ließ Stöger die „Presse“ wissen. Aus seiner Sicht gebe es keinen Änderungsbedarf. (ett)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.09.2016)

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