Verstößt Entsendung von Soldaten nach Ungarn gegen die Verfassung?

UeBUNG DES BUNDESHEERES IN DER STEIERMARK
UeBUNG DES BUNDESHEERES IN DER STEIERMARKAPA/MARKUS LEODOLTER
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Die Grünen opponieren gegen die Entsendung von 85 Bundesheerangehörigen an die serbische Grenze.

Wien. „Eine Entsendung ist nicht zulässig und verfassungswidrig.“ Tanja Windbüchler, außenpolitische Sprecherin der Grünen, fällt ein genauso knappes wie hartes Urteil. Der Stein des Anstoßes: die Entsendung von 85 Bundesheersoldaten, wie sie gestern, Mittwoch, im Hauptausschuss des Nationalrats beschlossen wurde – mit den Stimmen aller anderen Parteien.

Die Heeresangehörigen werden nach Ungarn an die Grenze zu Serbien entsendet. Die Abgeordnete zitiert aus der Begründung: „Ungarn benötigt zur Eindämmung der illegalen Migration und Bekämpfung der Schlepperei unmittelbare Unterstützung seiner eingesetzten militärischen Kräfte, damit diese ihre Reaktionsfähigkeit entlang der Schengen-Außengrenze erhöhen können.“ Es werde also zugegeben, so die Grüne, dass Österreich helfen solle, ungarische Militärs „freizuschaufeln“, damit diese an der Grenze zur Bekämpfung von Migration und Schlepperei eingesetzt werden können. Letzteres sei sicher kein humanitärer Einsatz, wäre eigentlich Polizeiaufgabe. Und überhaupt sei ein derartiger Assistenzeinsatz laut Bundesverfassung nur im Inland, nicht aber im Ausland zulässig, so die grüne Bereichssprecherin.

Demgegenüber bekräftigte Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) in der Sitzung den humanitären Charakter dieser Hilfestellung und versicherte, dass diese verfassungsrechtlich streng geprüft worden sei.

Auf halbes Jahr begrenzt

Das Hilfskontingent des Bundesheers besteht aus Führungs-, Verbindungs-, Versorgungs-, Pionier- und Sanitätspersonal sowie einer Container-Transportgruppe. Zusätzlich sind weitere 40 Personen jeweils zur Hälfte für unterstützende oder vorbereitende Tätigkeiten und für den Einsatz im Rahmen von Lufttransporten vorgesehen. Die Entsendung ist zunächst auf ein halbes Jahr begrenzt. (red./APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.09.2016)

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