Mordprozess in Tirol: Freispruch bei vier zu vier Stimmen

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SymbolbildAPA/ROBERT PARIGGER
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Die Staatsanwaltschaft warf einem 61-Jährigen und seinem Sohn vor, eine 68-jährige Tirolerin mit einem Polster erstickt zu haben.

Der Prozess wegen Mordes gegen einen 61-jährigen Tiroler und dessen Sohn im Fall einer 2007 getöteten Pensionistin ist am Freitag am Landesgericht Innsbruck mit einem Freispruch der beiden Angeklagten zu Ende gegangen. Die Geschworenen stimmten vier zu vier. Das Urteil ist rechtskräftig, die Staatsanwältin meldete Rechtsmittelverzicht an.

"Das ist der denkbar knappste Ausgang", kommentierte Richter Josef Geisler den Wahrspruch der Geschworenen. In diesem Fall sei die für die Angeklagten günstigere Variante zu wählen, also ein Freispruch. Beide Angeklagte hatten sich am ersten Verhandlungstag nicht schuldig bekannt. Die Staatsanwaltschaft warf dem 61-Jährigen und seinem 30-jährigen Sohn vor, die 68-jährige Pensionistin in ihrer Wohnung mit einem Polster erstickt zu haben.

Sowohl die DNA des Vaters als auch die des Sohnes waren laut Staatsanwaltschaft in der Wohnung und im Auto des Opfers gefunden worden. Außerdem konnten die Ermittler Fingerabdrücke des Vaters im Badezimmer der Frau sicherstellen. Der 61-Jährige erklärte sich die Spuren durch Handwerksarbeiten, die er gemeinsam mit seinem Sohn in der Wohnung des Opfers durchgeführt hatte.

"Geschehnisse bleiben im Dunkeln"

Während Staatsanwältin Adelheid Steiner die beiden Angeklagten durch ein DNA-Gutachten belastet sah, meinte deren Verteidiger Markus Abwerzger in seinem Schlussplädoyer, dass das Beweisverfahren "nichts ergeben" hätte. "Für mich bleiben die Geschehnisse weiter im Dunkeln", hatte er sein Schlussplädoyer begonnen. Die Täterschaft der Beschuldigten sei alles andere als erwiesen.

Gerichtsmediziner Walter Rabl hatte am ersten Verhandlungstag in seinem Gutachten Erstickung als Todesursache ausgewiesen. Zusätzlich sei die Frau jedoch noch vor dem Eintritt des Todes mit einem "kräftigen Griff" gewürgt worden. Dies würden ein Bruch des Zungenbeins und entsprechende Einblutungen beweisen. Eine Reihe an zusätzlichen Verletzungen würde zudem zeigen, dass sich das Opfer noch zur Wehr gesetzt habe.

Die Ermittler der Spurensicherung des LKA stellten damals an die 90 DNA-Fragmente in der Wohnung und im Auto der Pensionistin sicher. Die Spuren lieferten jedoch zunächst keinen Treffer. Erst nachdem der Erstangeklagte gemeinsam mit seinem Sohn 2014 einen Geldtransporter überfallen hatte und deswegen festgenommen worden war, habe man den beiden einige der gefundenen Spuren zuordnen können.

(APA)

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