Ärztearbeit eint Länder und Schelling

PK NACH GIPFELGESPR�CH ZU PENSIONEN: ST�GER/SCHELLING
PK NACH GIPFELGESPR�CH ZU PENSIONEN: ST�GER/SCHELLING(c) APA/ROBERT JAEGER
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Die Finanzlandesräte haben sich mit einem Gutachten gegen Minister Stöger gewappnet. Ausnahmeregeln für Spitalsärzte über 2021 sind demnach zulässig.

Wien. Es geht zuerst um die Arbeitszeit der Spitalsärzte, die auf Druck der EU seit Beginn des Vorjahrs auf 48 Stunden begrenzt worden ist. Es geht damit um höhere Kosten für die Spitäler und für die Bundesländer und Gemeinden, die allein bis 2018 dafür in Summe 1,2 Milliarden Euro mehr aufbringen müssen. Es geht letztlich auch um den neuen Finanzausgleich, der zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ab 2017 neu geregelt werden soll, der jedoch ohne eine Einigung über die Gesundheitsausgaben in der Luft hängt.

Die Finanzreferenten der Bundesländer mit dem Steirer Michael Schickhofer (SPÖ) als derzeitigem Vorsitzenden sind deswegen bei Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) vorstellig geworden. Ihr Ziel, wie „Die Presse“ am 24. September berichtet hat: Übergangsbestimmungen und Ausnahmeregelungen bei den Arbeitszeiten für die Spitalsärzte sollten entgegen der jetzigen Lösung über 2021 gelten. Das würde den Ländern einen weiteren Anstieg der Kosten ersparen. Der Sozialminister hat den Vorstoß mit dem Hinweis abgelehnt, die Lösung sei unter seinem Vorgänger Rudolf Hundstorfer (SPÖ) mit allen Beteiligten vereinbart worden.

Die Bundesländer lassen allerdings nicht locker. Sie haben sich mit einem Gutachten gerüstet, wonach eine Verlängerung der Ausnahmebestimmungen über 2021 europarechtlich zulässig wäre.

Umsetzung strenger als nötig

In diesem Rechtsgutachten zur Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie in Krankenanstalten, deren Ergebnisse der „Presse“ vorliegen, kommen der Europarechtsexperte Walter Obwexer und der Innsbrucker Arbeits- und Sozialrechtler Gert-Peter Reissner zum Schluss, dass es mit dem geltenden Bundesgesetz eine „überschießende Umsetzung“ der europarechtlichen Erfordernisse gibt. Im Klartext bedeutet das: Österreich hat strengere Vorschriften beschlossen, als dies die EU vorschreibt. Die beiden Universitätsprofessoren stützen damit die Linie der Finanzreferenten, die geltend machen, dass etwa Deutschland nicht so rigoros vorgegangen ist.

Mit seiner ablehnenden Haltung hat Stöger auch im Finanzministerium Unverständnis ausgelöst. Immerhin wurde der Sozialminister schon vor Monaten mit den Änderungswünschen konfrontiert.

In der Bundesregierung hat Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) großes Interesse an einer Einigung zwischen dem Sozialressort und den Ländern. Schließlich möchte Schelling bei den Verhandlungen über den Finanzausgleich, die nach seiner Budgetrede am 12. Oktober im Nationalrat fortgesetzt werden, wie schon bisher den Kostenanstieg bei den Gesundheitsausgaben dämpfen und damit gegenüber den Prognosen sparen. Bund und Länder haben sich bereits weit angenähert. Aber Mehrbelastungen wegen der Spitalsärzte bis zu 400 Millionen Euro pro Jahr gefährden einen Abschluss. (ett)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.10.2016)

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