Hofburg-Wahl: Bund und Länder tragen Kosten

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Es gibt eine Einigung über die Aufteilung von 15 Millionen Euro für die Stichwahl am 4. Dezember. Die Gemeinden werden nicht zusätzlich finanziell belastet.

Wien/Klagenfurt. Organisatorisch wird die auf 4. Dezember verschobene Stichwahl um das Bundespräsidentenamt zwischen Ex-Grünen-Chef Alexander Van der Bellen und dem Dritten Nationalratspräsidenten, Norbert Hofer (FPÖ), ohnehin für die Gemeinden noch eine Herausforderung. Finanziell dürften sie hingegen aus dem Schneider sein. Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) kann heute, Donnerstag, mit einer erfreulichen Nachricht für die Kommunen zum zweitägigen Gemeindetag nach Klagenfurt anreisen.

Denn, wie der „Presse“ im Innenministerium bestätigt wurde, ist auf politischer Ebene eine Einigung erzielt worden, wonach Bund und Länder die Kosten für die Hofburg-Wahl von insgesamt 15 Millionen Euro übernehmen werden.

Am 17. Oktober im Ausschuss

Nach diesem Konsens zwischen dem Innenministerium, den Landeshauptleuten und Finanzreferenten und dem Gemeindebund mit Präsident Helmut Mödlhammer an der Spitze soll es mit einer gesetzlichen Sonderregelung für die Wiederholung der Bundespräsidentenwahl schnell gehen. Am 17. Oktober steht im parlamentarischen Verfassungsausschuss bereits eine Änderung des Wahlrechts auf der Tagesordnung. Dabei wird die Schaffung einer zentralen Wählerevidenz in die Wege geleitet. Daran soll dann die gesetzliche Regelung der Übernahme der Kosten für die Hofburg-Wahlwiederholung angehängt werden.

Damit könnte das Gesetz schon Ende November in Kraft treten. Es wäre dann möglich, den Gemeinden das Geld im Lauf des Dezembers zu überweisen.
Die politische Einigung für die Gesamtkosten von 15 Millionen Euro beinhaltet praktisch zwei Tranchen. Die Kosten für die Wahlwiederholung von rund elf Millionen Euro teilen sich Bund und Länder je zur Hälfte. Die zusätzlichen Ausgaben für die Verschiebung der Stichwahl von 2. Oktober auf 4. Dezember wegen der Klebeprobleme bei den Wahlkuverts für die Briefwahlstimmen in Höhe von vier Millionen Euro wird der Bund übernehmen.
Die Gemeinden hatten sich dagegen gewehrt, zur Kasse gebeten zu werden, weil die Schuld für die vom Verfassungsgerichtshof angeordnete Wiederholung der Stichwahl nicht bei ihnen gelegen sei. Das wurde mit dem Konsens, dass Bund und Länder die Aufwendungen tragen, nunmehr anerkannt. Konkret werden Bund und Länder für jeden der rund 6,386 Millionen Wahlberechtigten jeweils 0,86 Cent der Kosten, gemeinsam also 1,72 Euro übernehmen. Die Bundesländer werden dann, so sieht es die Übereinkunft vor, die Anweisung des Geldes an die mehr als 2300 Gemeinden durchführen. Für die kurzfristig notwendig gewordene Verschiebung vom 2. Oktober auf 4. Dezember werden die Kosten pro Wahlberechtigtem mit 0,63 Cent veranschlagt.

20.000 Überstunden

Es wird nach Informationen der „Presse“ damit gerechnet, dass wegen der Wiederholung der Bundespräsidentenstichwahl in den Kommunen mehr als 20.000 Überstunden anfallen werden. Einer der Gründe dafür ist, dass die jeweiligen Wählerevidenzen von den Gemeinden aktualisiert werden müssen. Denn das zentrale Wählerregister, das noch im heurigen Herbst vom Nationalrat beschlossen wird, kann bei dieser Stichwahl noch nicht zum Einsatz kommen.

Aber wegen des bereits im September im Hohen Haus beschlossenen Gesetzes ist eine Änderung des Stichwahltags fix. Damit dürfen, wie berichtet, Tausende Jugendliche, die bei der aufgehobenen Stichwahl am 22. Mai noch gar nicht wahlberechtigt waren und nun 16 Jahre alt werden, am 4. Dezember ebenfalls wählen. Übernommen werden unter anderem auch die Kosten für das Versenden der Information über die Wiederholungswahl.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.10.2016)

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