Duzdar gewinnt auch in zweiter Instanz gegen Strache

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Duzdar gewinnt auch in zweiter Instanz gegen StracheAPA/GEORG HOCHMUTH
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Strache muss die Aussage unterlassen, die Staatssekretärin habe palästinensische Terroristen nach Österreich eingeladen. Er will das Urteil erneut anfechten.

Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) hat auch in zweiter Instanz die Unterlassungs-Klage gegen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wegen dessen Aussagen, wonach Duzdar etwas mit der Einladung von islamistischen Terroristen zu tun haben könnte, gewonnen. Das Oberlandesgericht Wien gab Straches Berufung nicht statt. Der FPÖ-Chef will weitere Rechtsmittel ergreifen.

Es geht um Äußerungen Straches in der ORF-Sendung "Runder Tisch" vom 18. Mai, die vom Zuseher laut der Klägerin so verstanden werden, dass Duzdar in einem Naheverhältnis zu islamistischen Terroristen stehe und insbesondere auch palästinensische Terroristen nach Österreich eingeladen hätte. Laut dem erstinstanzlichen Urteil vom Sommer muss Strache seine Aussagen unterlassen und öffentlich widerrufen.

Gegen die jüngste Entscheidung des Oberlandesgerichts in zweiter Instanz ist nur eine außerordentliche Revision möglich. Straches Anwalt Michael Rami will diese Möglichkeit auch nutzen, wie er am Donnerstag sagte. Man werde das Urteil erneut anfechten, weil es "falsch" sei. Strache habe keine eigenen Vorwürfe erhoben, sondern lediglich auf Medienberichterstattung Bezug genommen.

(APA)

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