Justiz: Ministerweisung in Verfahren gegen Dörfler

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Ein absurder Behördenstreit stoppte ein Verfahren wegen hoher Kosten beim Bau einer Umfahrung. Im Mittelpunkt: Kärntens ehemaliger Landeshauptmann Gerhard Dörfler. Jetzt greift der Justizminister per Weisung ein.

Wien/Klagenfurt. Die Ermittlungen gegen den früheren Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPÖ/BZÖ) wegen des Baus der Umfahrung Bad St. Leonhard sind eingestellt, hatte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt vor einem Jahr verkündet. Das ist nicht ganz korrekt, wie sich nun herausstellte: In Wahrheit gibt es immer noch ein Verfahren, das aber wegen eines absurd anmutenden Behördenstreits derzeit auf Eis liegt. Dies geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen an Justizminister Wolfgang Brandstetter hervor. Der Minister bemüht sich, mittels Weisung das Verfahren wieder in Gang zu bringen.

Die im Jahr 2012 eröffnete Umfahrung Bad St. Leonhard gehört zu den teuren und umstrittenen Projekten aus der Ära der blau-orangen Kärntner Landesregierung. Überteuerte Grundstücksablösen, die noch dazu durch Umplanungen sinnlos wurden, sorgten für Kritik und etliche Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt und bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien. Auch der Kärntner Landesrechnungshof übte heftige Kritik an dem Projekt, das 46 Millionen Euro für ein vier Kilometer langes Straßenstück verschlang. Fehlerhafte Planungen, überdimensionierte Lärmschutzwände sowie eben überteuerte Ablösen wurden dem politisch Verantwortlichen vorgeworfen. Und das war der Landeshauptmann selbst: Gerhard Dörfler war in der Landesregierung für den Straßenbau zuständig.

Die Zuständigkeit zweier Staatsanwaltschaften führte zu einem „negativen Kompetenzkonflikt“, wie Brandstetter das in seiner Anfragebeantwortung formulierte. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft fühlte sich für die Frage zuständig, ob durch die Umplanung ein tatbestandsmäßiger Schaden entstanden war. Mit der Frage, ob eine allenfalls überhöhte Ablöse selbst schon als Untreue zu qualifizieren sei, solle sich aber die Staatsanwaltschaft Klagenfurt befassen. Diese wiederum war der Meinung, dass die Kollegen in Wien für den gesamten Sachverhalt zuständig seien.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat daraufhin ihren Teil des Verfahrens rasch eingestellt, ohne ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. In Klagenfurt wurde tatsächlich ermittelt, auch Dörfler wurde als Beschuldigter einvernommen. Den Abschlussbericht des Bundeskriminalamts hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt schon vor zwei Jahren an die Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien geschickt – die sich dafür unzuständig fühlt.

Weisungsrat eingeschaltet

Justizminister Brandstetter will nun die Pattstellung auflösen – und setzt damit die Bürokratie erst recht in Gang: Er will die Oberstaatsanwaltschaft Graz anweisen, den Zuständigkeitskonflikt an die Generalprokuratur heranzutragen. Das kann der Minister aber nicht so einfach – für eine Weisung benötigt er erst die Zustimmung des Weisungsrats.

Ob es in der Folge eine Anklage gegen Dörfler oder andere Personen geben wird, ist noch völlig offen. Dörfler selbst hat die Vorwürfe stets energisch zurückgewiesen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.10.2016)

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